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Dow Jones News
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DGAP-HV: BHS tabletop Aktiengesellschaft: -2-

DJ DGAP-HV: BHS tabletop Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.06.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: BHS tabletop Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
BHS tabletop Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 20.06.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-05-12 / 15:01 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
BHS tabletop Aktiengesellschaft Selb ISIN-Nr. 
DE0006102007 
Wertpapier-Kenn-Nr. 610200 
 
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, 
 
wir laden Sie ein zur 
 
113. Ordentlichen Hauptversammlung 
der BHS tabletop AG am Dienstag, den 20. Juni 2017 
um 11:00 Uhr (Einlass ab 10:00 Uhr) 
im Hotel HILTON MUNICH CITY 
Rosenheimer Str. 15, 81667 München 
 
*Tagesordnungspunkte* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der BHS tabletop AG*, des gebilligten 
   Konzernabschlusses sowie des Lageberichts und 
   des Konzernlageberichts (einschließlich 
   des erläuternden Berichts des Vorstands zu 
   den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 
   4 HGB) für das Geschäftsjahr 2016, des 
   Vorschlags für die Verwendung des 
   Bilanzgewinns und des Berichts des 
   Aufsichtsrats. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss am 30. März 2017 gebilligt 
   und den Jahresabschluss der BHS tabletop AG 
   damit festgestellt. Entsprechend den 
   gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu 
   diesem Tagesordnungspunkt keine 
   Beschlussfassung. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2016 in Höhe 
   von EUR 2.885.458,36 wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer  EUR         1.569.888,00 
   Dividende von EUR 
   0,46 je Aktie 
   Einstellung in      EUR         1.315.570,36 
   Andere 
   Gewinnrücklagen 
                       ------------------------ 
                       EUR         2.885.458,36 
                       ------------------------ 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl zum Aufsichtsrat* 
 
   Die Herren Hans Volker Sprave und Bernd 
   Stoeppel haben ihr Aufsichtsratsmandat am 3. 
   Mai 2017 jeweils mit Wirkung zum Ende der 
   Hauptversammlung am 20. Juni 2017 
   niedergelegt. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
   *Herrn Marco Pagacz* 
   wohnhaft München 
   Direktor Unternehmensentwicklung, Serafin 
   Unternehmensgruppe, München 
 
   als Nachfolger für Herrn Hans Volker Sprave 
   in den Aufsichtsrat der BHS tabletop AG zu 
   wählen. 
 
   Die Wahl erfolgt für den Rest der Amtszeit 
   von Herrn Hans Volker Sprave, mithin für die 
   Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, 
   die über die Entlastung des Aufsichtsrats für 
   das Geschäftsjahr 2017 beschließt. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
   *Herrn Mario Herrmann* 
   wohnhaft München 
   Rechtsanwalt, Syndikusanwalt 
   Leiter Recht Serafin Unternehmensgruppe, 
   München 
 
   als Nachfolger für Herrn Bernd Stoeppel in 
   den Aufsichtsrat der BHS tabletop AG zu 
   wählen. 
 
   Die Wahl erfolgt für den Rest der Amtszeit 
   von Herrn Bernd Stoeppel, mithin für die Zeit 
   bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die 
   über die Entlastung des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017 beschließt. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 9 Absatz 1 
   der Satzung und § 96 Absatz 1 AktG in 
   Verbindung mit § 4 Absatz 1 
   Drittelbeteiligungsgesetz aus vier 
   Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre und 
   zwei Aufsichtsratsmitgliedern der 
   Arbeitnehmer zusammen. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum 
   Aufsichtsrat als Einzelwahl durchzuführen. 
 
   Angaben zu Mitgliedschaften der 
   vorgeschlagenen Kandidaten in anderen 
   gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und 
   Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und 
   ausländischen Kontrollgremien sowie zu den 
   persönlichen und den geschäftlichen 
   Beziehungen zur Gesellschaft, den Organen der 
   Gesellschaft und einem wesentlich an der 
   Gesellschaft beteiligten Aktionär: 
 
   *Marco Pagacz* 
 
   Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten: 
 
   - eurocylinder systems AG, Apolda 
     (stellvertretender Vorsitzender) 
 
   Persönliche und geschäftliche Beziehungen zur 
   Gesellschaft, den Organen der Gesellschaft 
   und einem wesentlich an der Gesellschaft 
   beteiligten Aktionär: 
 
   Herr Marco Pagacz ist alleiniger Vorstand der 
   BHS Verwaltungs AG, München, die laut 
   Stimmrechtsmitteilung vom 04.05.2017 
   gemäß §§ 21, 22 WpHG 93,13 % der 
   Stimmrechte an der BHS tabletop AG hält. Laut 
   Stimmrechtsmitteilung vom 04.05.2017 werden 
   Herrn Philipp Haindl, München, über die 
   Serafin GmbH, München, die Serafin 13. 
   Verwaltungs GmbH, München und die BHS 
   Verwaltungs AG, München, gemäß §§ 21, 22 
   WpHG 93,13 % der Stimmrechte an der BHS 
   tabletop AG zugerechnet. Herr Marco Pagacz 
   befindet sich in einem Anstellungsverhältnis 
   mit der Serafin Unternehmensgruppe GmbH, 
   München, als Direktor 
   Unternehmensentwicklung, Serafin 
   Unternehmensgruppe. Mehrheitsgesellschafterin 
   der Serafin Unternehmensgruppe GmbH ist die 
   Serafin GmbH. Nach Einschätzung des 
   Aufsichtsrats steht Herr Marco Pagacz in 
   keiner weiteren nach Ziffer 5.4.1 des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex 
   offenzulegenden persönlichen oder 
   geschäftlichen Beziehung zur BHS tabletop AG 
   oder zu deren Konzernunternehmen, den Organen 
   der BHS tabletop AG oder einem wesentlich an 
   der BHS tabletop AG beteiligten Aktionär. 
 
   *Mario Herrmann* 
 
   Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten: 
 
   - BHS Verwaltungs AG, München (Vorsitzender) 
   - eurocylinder systems AG, Apolda 
 
   Persönliche und geschäftliche Beziehungen zur 
   Gesellschaft, den Organen der Gesellschaft 
   und einem wesentlich an der Gesellschaft 
   beteiligten Aktionär: 
 
   Neben der vorstehenden Aufsichtsratstätigkeit 
   bei der BHS Verwaltungs AG, die laut 
   Stimmrechtsmitteilung vom 04.05.2017 
   gemäß §§ 21, 22 WpHG 93,13 % der 
   Stimmrechte an der BHS tabletop AG hält, 
   befindet sich Herr Mario Herrmann in einem 
   Anstellungsverhältnis mit der Serafin 
   Unternehmensgruppe GmbH als Leiter Recht, 
   Serafin Unternehmensgruppe. 
   Mehrheitsgesellschafterin der Serafin 
   Unternehmensgruppe GmbH ist die Serafin GmbH. 
   Laut Stimmrechtsmitteilung vom 04.05.2017 
   werden Herrn Philipp Haindl, München, über 
   die Serafin GmbH, München, die Serafin 13. 
   Verwaltungs GmbH, München und die BHS 
   Verwaltungs AG, München, gemäß §§ 21, 22 
   WpHG 93,13 % der Stimmrechte an der BHS 
   tabletop AG zugerechnet. Nach Einschätzung 
   des Aufsichtsrats steht Herr Mario Herrmann 
   in keiner weiteren nach Ziffer 5.4.1 des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex 
   offenzulegenden persönlichen oder 
   geschäftlichen Beziehung zur BHS tabletop AG 
   oder zu deren Konzernunternehmen, den Organen 
   der BHS tabletop AG oder einem wesentlich an 
   der BHS tabletop AG beteiligten Aktionär. 
 
   Die Profile der einzelnen Kandidaten mit 
   ergänzenden Informationen können im Internet 
   unter der Adresse www.bhs-tabletop.de über 
   den Link 'Investor Relations' und dort unter 
   'Hauptversammlung' eingesehen werden. 
6. *Beschlussfassung über die Bestellung des 
   Abschlussprüfers der Gesellschaft und des 
   Konzerns für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, KPMG AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum 
   Abschlussprüfer der Gesellschaft und des 
   Konzerns für das Geschäftsjahr 2017 zu 
   bestellen. 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
Zur stimmberechtigten Teilnahme an der Hauptversammlung 
gemäß § 18 der Satzung sind nur diejenigen 
Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung und 
zur Ausübung des Stimmrechts in Textform und in 
deutscher Sprache bei der Gesellschaft angemeldet 
haben. Die Aktionäre haben neben der Anmeldung ihre 
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und 
zur Ausübung des Stimmrechts durch einen in Textform 
erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes 
durch das depotführende Institut zu erbringen. Der 
Nachweis hat sich auf den Beginn des 30. Mai 2017, 0:00 
Uhr Ortszeit (Nachweisstichtag) zu beziehen. 
 
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes 
müssen der Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse 
bis spätestens Dienstag, den 13. Juni 2017 zugegangen 
sein: 
 
 BHS tabletop AG 
 c/o Deutsche Bank AG 
 Securities Production 
 General Meetings 
 Postfach 20 01 07 
 60605 Frankfurt am Main 
 Deutschland 
 Fax: +49 69 12012-86045 
 E-Mail: wp.hv@db-is.com 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 12, 2017 09:02 ET (13:02 GMT)

Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes unter 
der vorstehend genannten Adresse werden den Aktionären 
Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um 
den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten 
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig 
für die Übersendung des Nachweises ihres 
Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. 
 
*Bedeutung des Nachweisstichtags* 
 
Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für 
den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und 
Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur 
Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts nur 
als Aktionär, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes 
zum Nachweisstichtag erbracht hat. Veränderungen im 
Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben hierfür 
keine Bedeutung. Auch im Falle einer vollständigen oder 
teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach 
dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den 
Umfang des Stimmrechts ausschließlich der 
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag 
maßgeblich; das heißt, Veräußerungen 
nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkung auf 
die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Erwerb und den 
Hinzuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Der 
Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die 
Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes 
Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch einen 
Bevollmächtigten* 
 
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung 
teilnehmen möchten, können das Stimmrecht aus ihren 
Aktien durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch das 
depotführende Institut, eine Aktionärsvereinigung oder 
eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in 
diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung und der 
Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Die 
Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis 
der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft 
bedürfen grundsätzlich der Textform. Ein Formular für 
die Erteilung einer Vollmacht, um dessen Verwendung wir 
bitten, wird mit der Eintrittskarte übersandt. Das 
Formular kann auch auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter der Adresse 
 
www.bhs-tabletop.de 
 
über den Link 'Investor Relations' und dort unter 
'Hauptversammlung' abgerufen werden. Wenn ein 
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine 
andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen 
oder Personen bevollmächtigt werden soll, besteht ein 
Textformerfordernis nicht. Wir weisen jedoch darauf 
hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden 
Institute oder Personen möglicherweise eine besondere 
Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 
AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. 
 
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so 
kann die Gesellschaft einen oder mehrere der weiteren 
Bevollmächtigten zurückweisen. 
 
Der Nachweis über die Bestellung eines Bevollmächtigten 
kann entweder am Tag der Hauptversammlung bei der 
Einlasskontrolle vorgewiesen oder der Gesellschaft an 
nachstehende Adresse, Faxnummer bzw. E-Mail-Adresse 
übermittelt werden: 
 
 BHS tabletop AG 
 Hauptversammlung 
 Ludwigsmühle 1 
 95100 Selb 
 Deutschland 
 Fax: +49 9287 73-1114 
 E-Mail: hauptversammlung@bhs-tabletop.de 
 
Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären 
an, einen Mitarbeiter der Gesellschaft als 
Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Der 
Stimmrechtsvertreter oder ein von ihm bestellter 
Vertreter darf das Stimmrecht nur nach Maßgabe 
ausdrücklich erteilter Weisungen ausüben. Vollmacht und 
Weisungen für den Stimmrechtsvertreter müssen 
schriftlich übermittelt werden. Entsprechende Vordrucke 
erhalten Sie zusammen mit der Eintrittskarte und können 
ferner auf der Internetseite der Gesellschaft unter der 
Adresse 
 
www.bhs-tabletop.de 
 
über den Link 'Investor Relations' und dort unter 
'Hauptversammlung' abgerufen werden. Die ausgefüllten 
Vollmachts- und Weisungsvordrucke müssen bis 
einschließlich Freitag, den 16. Juni 2017 der 
Gesellschaft unter folgender Adresse zugegangen sein: 
 
 BHS tabletop AG 
 Hauptversammlung 
 Ludwigsmühle 1 
 95100 Selb 
 Deutschland 
 
Auch im Falle einer Bevollmächtigung des von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters ist eine 
fristgerechte Anmeldung nach den vorstehenden 
Bestimmungen erforderlich. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt 
der Einberufung der Hauptversammlung* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 
8.724.684,66 und ist in 3.412.800 nennwertlose 
Inhaberstückaktien eingeteilt. Die Gesamtzahl der 
Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung 
der Hauptversammlung beträgt damit 3.412.800. 
 
*Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 
1, 127, 131 Absatz 1 AktG* 
 
a) *Ergänzungsanträge zur Tagesordnung 
   gemäß § 122 Absatz 2 AktG* 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den 
   zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den 
   anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, 
   können verlangen, dass Gegenstände auf die 
   Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht 
   werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine 
   Begründung oder Beschlussvorlage beiliegen. 
   Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass 
   sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des 
   Zugangs des Verlangens bei der Gesellschaft 
   Inhaber der Aktien sind. Das Verlangen muss 
   der Gesellschaft schriftlich (ersatzweise 
   auch in elektronischer Form gemäß § 126a 
   BGB) mindestens 30 Tage vor der Versammlung, 
   also bis zum Samstag, den 20. Mai 2017, 24:00 
   Uhr Ortszeit, unter folgender Adresse bzw. 
   E-Mail-Adresse zugehen: 
 
    BHS tabletop AG 
    Hauptversammlung 
    Ludwigsmühle 1 
    95100 Selb 
    Deutschland 
    per E-Mail: 
    hauptversammlung@bhs-tabletop.de 
b) *Gegenanträge und Wahlvorschläge von 
   Aktionären gemäß §§ 126 Absatz 1 und 127 
   AktG* 
 
   Jeder Aktionär hat das Recht, in der 
   Hauptversammlung einen Gegenantrag mit 
   Begründung gegen die Vorschläge von Vorstand 
   und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten 
   Punkt der Tagesordnung zu stellen. 
   Gegenanträge zur Hauptversammlung, 
   einschließlich des Namens des Aktionärs, 
   der Begründung und einer etwaigen 
   Stellungnahme der Verwaltung der 
   Gesellschaft, werden gemäß § 126 Absatz 
   1 AktG im Internet unter 
 
   www.bhs-tabletop.de 
 
   über den Link 'Investor Relations' und dort 
   unter 'Hauptversammlung' zugänglich gemacht. 
   Voraussetzung für die Zugänglichmachung ist, 
   dass die Anträge mit dem Nachweis der 
   Aktionärseigenschaft spätestens bis Montag, 
   den 5. Juni 2017, 24:00 Uhr Ortszeit, bei der 
   unter a) genannten Adresse bzw. 
   E-Mail-Adresse eingehen. Die Gegenanträge 
   können bis zu diesem Zeitpunkt auch per 
   Telefax *(nur: +49 9287 73-1114)* übermittelt 
   werden. 
 
   Ein Gegenantrag und dessen Begründung braucht 
   gemäß § 126 Absatz 2 AktG von der 
   Gesellschaft unter bestimmten Voraussetzungen 
   nicht über die Internetseite zugänglich 
   gemacht zu werden. 
 
   Gegenanträge sind, auch wenn sie der 
   Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt 
   worden sind, in der Hauptversammlung nur dann 
   gestellt, wenn sie dort ausdrücklich gestellt 
   werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, 
   während der Hauptversammlung Gegenanträge zu 
   den verschiedenen Tagesordnungspunkten zu 
   stellen, ohne dass diese zuvor der 
   Gesellschaft fristgerecht übermittelt wurden, 
   bleibt unberührt. 
 
   Jeder Aktionär hat das Recht, in der 
   Hauptversammlung Wahlvorschläge sowohl zu der 
   unter Tagesordnungspunkt 5 vorgesehenen Wahl 
   von Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre 
   als auch zu der unter Tagesordnungspunkt 6 
   vorgesehenen Wahl des Abschlussprüfers der 
   Gesellschaft und des Konzerns zu machen. 
   Wahlvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 5 
   und 6 werden gemäß §§ 127, 126 Absatz 1 
   AktG im Internet unter 
 
   www.bhs-tabletop.de 
 
   über den Link 'Investor Relations' und dort 
   unter 'Hauptversammlung' zugänglich gemacht. 
   Voraussetzung für die Zugänglichmachung ist, 
   dass die Vorschläge mit dem Nachweis der 
   Aktionärseigenschaft spätestens bis Montag, 
   den 5. Juni 2017, 24:00 Uhr Ortszeit, bei der 
   unter a) genannten Adresse bzw. 
   E-Mail-Adresse eingehen. Die Wahlvorschläge 
   können bis zu diesem Zeitpunkt auch per 
   Telefax *(nur: +49 9287 73-1114)* übermittelt 
   werden. Der Wahlvorschlag braucht nicht 
   begründet zu werden. 
 
   Wahlvorschläge sind, auch wenn sie der 
   Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt 
   worden sind, in der Hauptversammlung nur dann 
   gestellt, wenn sie dort ausdrücklich gestellt 
   werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, 
   während der Hauptversammlung Wahlvorschläge 
   zu den Tagesordnungspunkten 5 und 6 zu 
   stellen, ohne dass diese zuvor der 
   Gesellschaft fristgerecht übermittelt wurden, 
   bleibt unberührt. 
 
   Ein Wahlvorschlag braucht gemäß §§ 127, 
   126 Absatz 2 AktG von der Gesellschaft unter 
   bestimmten Voraussetzungen nicht über die 
   Internetseite zugänglich gemacht zu werden. 
 
   Wahlvorschläge von Aktionären zu den unter 
   den Tagesordnungspunkten 5 und 6 vorgesehenen 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 12, 2017 09:02 ET (13:02 GMT)

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