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Dow Jones News
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DGAP-HV: Drillisch Aktiengesellschaft: -6-

DJ DGAP-HV: Drillisch Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.07.2017 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Drillisch Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Drillisch Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.07.2017 in Frankfurt am 
Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-05-12 / 15:00 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Drillisch Aktiengesellschaft Maintal ISIN DE 0005545503/WKN 554550 
ISIN DE 000A2DAPD0/WKN A2DAPD Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zu der 
außerordentlichen Hauptversammlung 
der Drillisch Aktiengesellschaft am *Dienstag, den 25. Juli 2017* 
um 10:00 Uhr (MESZ) im Gesellschaftshaus Palmengarten 
Palmengartenstraße 11 
60325 Frankfurt am Main. 
I. *Tagesordnung* 
 
Die Drillisch Aktiengesellschaft ('*Drillisch*' oder die '*Gesellschaft*') hat am heutigen Tag 
gemäß Art. 17 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates 
vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) ('*MAR*') veröffentlicht, dass 
sie mit der United Internet AG, Elgendorfer Straße 57, 56410 Montabaur, ('*United Internet*'), 
die über ihre 100 %-ige Tochtergesellschaft United Internet Investments Holding GmbH derzeit 20,08 % 
der stimmberechtigten Drillisch-Aktien hält, einen schrittweisen Erwerb der 1&1 Telecommunication SE 
('*1&1*') - eine 100 %-ige Tochtergesellschaft von United Internet mit Sitz in Montabaur -, verbunden 
mit einer Erhöhung der Beteiligung von United Internet an Drillisch, vereinbart hat. Hintergrund und 
Anlass für die Transaktion ist der Wunsch beider Unternehmen, das in 1&1 gebündelte Mobilfunk- und 
Access-Geschäft von United Internet mit dem Mobilfunkgeschäft von Drillisch zusammenzuführen, um auf 
diese Weise einen integrierten Anbieter für Serviceleistungen im Mobilfunk- und Festnetzbereich zu 
schaffen. 
 
Zu diesem Zweck soll United Internet in einem ersten Schritt unter Ausnutzung des bestehenden 
Genehmigten Kapitals 2014/I der Gesellschaft zunächst 7,75 % aller ausstehenden Aktien an 1&1, das 
heißt 9.372 Stückaktien, gegen Ausgabe von 9.062.169 neuen Drillisch-Aktien an United Internet 
unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre der Gesellschaft in die Gesellschaft 
einbringen ('*Sachkapitalerhöhung I*'). Der Vorstand der Gesellschaft hat dafür am 11. Mai mit 
Zustimmung des Aufsichtsrats die teilweise Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2014/I beschlossen und 
die Sachkapitalerhöhung I am heutigen Tag zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet. 
 
In einem zweiten Schritt soll Drillisch 1&1 vollständig erwerben können, indem die verbleibenden 92,25 
% der ausstehenden Aktien an 1&1, das heißt 111.628 Aktien, gegen Ausgabe weiterer 107.937.831 
neuer Drillisch-Aktien in die Gesellschaft eingebracht werden. Diese neuen Drillisch-Aktien sollen mit 
der gemäß Tagesordnungspunkt 1 zu beschließenden Sachkapitalerhöhung geschaffen werden. Zu 
deren Bezug soll unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der übrigen Aktionäre allein United 
Internet zugelassen werden ('*Sachkapitalerhöhung II*'). 
 
United Internet wiederum hat am heutigen Tag gemäß § 10 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1 des 
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes ('*WpÜG*') und Art. 17 Abs. 1 MAR ihre Entscheidung 
veröffentlicht, gegenüber den Aktionären der Gesellschaft ein Übernahmeangebot in Form eines 
Barangebots nach den Bestimmungen des WpÜG abzugeben, das auf den Erwerb aller von diesen an 
Drillisch gehaltenen Aktien gerichtet ist. Als Gegenleistung soll den Aktionären der Drillisch für 
jede von ihnen gehaltene nennbetragslose Stückaktie ein Preis von EUR 50,00 je Drillisch-Aktie 
angeboten werden ('*Übernahmeangebot*'). 
 
*TOP 1* 
 
*Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Sacheinlagen unter 
Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre sowie damit verbundene Satzungsänderung* 
 
Aufsichtsrat und Vorstand der Gesellschaft schlagen vor, wie folgt zu beschließen: 
 
1. Das derzeit im Handelsregister eingetragene 
   Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 
   60.241.113,90, eingeteilt in 54.764.649 auf 
   den Inhaber lautende nennbetragslose 
   Stammaktien (Stückaktien) mit einem 
   anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 
   1,10, und nach der Eintragung der 
   Sachkapitalerhöhung I in Höhe von EUR 
   70.209.499,80, eingeteilt in 63.826.818 auf 
   den Inhaber lautende nennbetragslose 
   Stammaktien (Stückaktien) mit einem 
   anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 
   1,10, wird um EUR 118.731.614,10 auf EUR 
   188.941.113,90 durch Ausgabe von 107.937.831 
   auf den Inhaber lautende nennbetragslose 
   Stammaktien (Stückaktien) mit einem 
   anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 
   1,10 ('Neue Aktien') gegen Sacheinlagen 
   erhöht. 
 
   Sofern die Durchführung der 
   Sachkapitalerhöhung I im Zeitpunkt der 
   Eintragung der Durchführung dieser 
   Kapitalerhöhung im Handelsregister noch nicht 
   im Handelsregister eingetragen ist, erfolgt 
   die Erhöhung des im Handelsregister 
   eingetragenen Grundkapitals der Gesellschaft 
   auf EUR 178.972.728,00. 
 
   Der Ausgabebetrag der Neuen Aktien beträgt 
   EUR 1,10 je Stückaktie. Die Differenz 
   zwischen dem Ausgabebetrag der Neuen Aktien 
   und dem Einbringungswert der 
   Sacheinlagengegenstände soll der 
   Kapitalrücklage (schuldrechtliches Agio) 
   zugewiesen werden. 
2. Die Neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2017 
   gewinnberechtigt. 
3. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre der 
   Drillisch Aktiengesellschaft ist 
   ausgeschlossen. Die Aktien aus der 
   Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen werden im 
   Rahmen des schrittweisen Erwerbs der 1&1 
   Telecommunication SE und konkret zum Erwerb 
   von 111.628 auf den Namen lautenden 
   nennbetragslosen Stückaktien mit einem 
   anteiligen Betrag des Grundkapitals von 
   jeweils EUR 1,00, was einer Beteiligung in 
   Höhe von 92,25 % am Grundkapital der 1&1 
   Telecommunication SE entspricht, ausgegeben. 
4. Die Zeichnung der Neuen Aktien erfolgt 
   ausschließlich durch die United Internet 
   AG. Dementsprechend wird die United Internet 
   AG hiermit zur Zeichnung der Neuen Aktien 
   zugelassen und wird ihrerseits 111.628 
   nennbetragslosen Stückaktien mit einem 
   anteiligen Betrag des Grundkapitals von 
   jeweils EUR 1,00 an der 1&1 Telecommunication 
   SE (eingetragen im Handelsregister des 
   Amtsgerichts Montabaur unter HRB 23963) als 
   Sacheinlegerin in die Drillisch 
   Aktiengesellschaft einbringen. 
5. Die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen soll 
   nur in dem Umfang durchgeführt werden, in dem 
   bis zum Ablauf der in Ziffer 8 genannten 
   Frist eine Zeichnung Neuer Aktien durch die 
   United Internet AG erfolgt. 
6. Der Vorstand ist berechtigt, die weiteren 
   Einzelheiten der Durchführung der 
   Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen 
   festzulegen. 
7. § 4 Abs. 1 der Satzung (Grundkapital) wird 
   infolge der Kapitalerhöhung wie folgt neu 
   gefasst: 
 
   '_Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 
   EUR 188.941.113,90 und ist eingeteilt in 
   171.764.649 auf den Inhaber lautende 
   nennbetragslose Stückaktien (nachfolgend: 
   'Aktien')._' 
8. Der Beschluss über die Erhöhung des 
   Grundkapitals gegen Sacheinlagen wird 
   ungültig, wenn die Durchführung dieser 
   Kapitalerhöhung nicht innerhalb von drei 
   Monaten nach der Eintragung dieses 
   Beschlusses, spätestens jedoch am 31. Mai 
   2018, im Handelsregister eingetragen worden 
   ist, wobei der Vorstand und der Vorsitzende 
   des Aufsichtsrats angewiesen werden, die 
   Eintragung des Beschlusses über die Erhöhung 
   des Grundkapitals gegen Sacheinlagen 
   unverzüglich nach Vorliegen der 
   Voraussetzungen für dessen Eintragung 
   (insbesondere nach erfolgter Freigabe durch 
   das Bundeskartellamt und, für den Fall 
   anhängiger Anfechtungsklagen, dem Abschluss 
   eines Freigabeverfahrens gemäß § 246a 
   AktG, in dem die Gesellschaft obsiegt) zum 
   Handelsregister anzumelden. 
 
Dem im Beschlussvorschlag genannten Ausgangsbetrag für die Kapitalerhöhung liegt der derzeit im 
Handelsregister eingetragene bzw. der nach Durchführung der Sachkapitalerhöhung I in das 
Handelsregister einzutragende Betrag des Grundkapitals zu Grunde. Seit dem 1. Januar 2017 sind 80.999 
weitere Aktien der Gesellschaft aus bedingtem Kapital an Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, die 
von ihrem Wandlungsrecht Gebrauch gemacht haben, ausgegeben worden. Es ist möglich, dass bis zum 
Zeitpunkt der Beschlussfassung über die vorgeschlagene Erhöhung des Grundkapitals bzw. der 
Durchführung der vorgeschlagenen Erhöhung des Grundkapitals Gläubiger von am 12. Dezember 2013 
begebenen Wandelschuldverschreibungen der Gesellschaft in einem Gesamtvolumen von EUR 100 Mio. mit 
einer Laufzeit von 5 Jahren zu Teilschuldverschreibungen in Höhe von je EUR 100.000 (je eine 
'*Wandelschuldverschreibung*') von ihrem Wandlungsrecht unter den Bedingungen der 
Wandelschuldverschreibung Gebrauch machen. 
 
II. *Bericht des Vorstands* 
 
Der Vorstand hat zu Tagesordnungspunkt 1 gemäß § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG einen Bericht über den 
Grund für den Bezugsrechtsausschluss bei der vorgeschlagenen Sachkapitalerhöhung sowie die Begründung 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 12, 2017 09:02 ET (13:02 GMT)

DJ DGAP-HV: Drillisch Aktiengesellschaft: -2-

des vorgeschlagenen Ausgabebetrags erstattet. Der Bericht ist vom Tage der Einberufung der 
Hauptversammlung an im Internet unter 
 
http://www.drillisch.de/investor-relations/aoHV2017 
 
zugänglich. Er wird auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme durch die Aktionäre ausliegen. Der 
Vorstandsbericht ist mit seinem wesentlichen Inhalt dieser Einladung zur Hauptversammlung als Anlage 1 
beigefügt. 
 
III. *Weitere Angaben zur Einberufung* 
1. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der 
   Einberufung der Hauptversammlung* 
 
   Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt 
   das Grundkapital der Gesellschaft EUR 60.330.212,80 und 
   ist eingeteilt in 54.845.648 Stückaktien. Jede Stückaktie 
   gewährt in der außerordentlichen Hauptversammlung 
   eine Stimme. Die Gesamtzahl der teilnahme- und 
   stimmberechtigten Aktien im Zeitpunkt der Einberufung 
   beträgt somit 54.845.648. Die Gesellschaft hält zum 
   Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. 
 
   Zusätzlicher Hinweis: Nach Vollzug der Sachkapitalerhöhung 
   I wird die Gesamtzahl der Stimmrechte im Zeitpunkt der 
   Durchführung der Hauptversammlung unter Berücksichtigung 
   der bereits ausgeübten und der gegebenenfalls weiter 
   ausgeübten Wandlungsrechte aus Wandelschuldverschreibungen 
   mindestens 63.908.444 betragen. 
2. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung 
   und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
   Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die 
   sich rechtzeitig angemeldet haben. Die Anmeldung muss der 
   Gesellschaft spätestens am *Dienstag, den 18. Juli 2017 
   (24:00 Uhr)* unter der nachstehenden Adresse 
 
    Drillisch Aktiengesellschaft 
    c/o Commerzbank Aktiengesellschaft 
    GS-MO 3.1.1 General Meetings 
    60261 Frankfurt am Main 
    Deutschland 
    Telefax: +49 (0) 69 136 26351 
    E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com 
 
   zugegangen sein, und die Aktionäre müssen der Gesellschaft 
   gegenüber den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes 
   erbracht haben, dass sie zu Beginn des *Dienstags, den 4. 
   Juli 2017 (0:00 Uhr)* (Nachweisstichtag, sog. Record Date) 
   Aktionär der Gesellschaft waren. Für den Nachweis des 
   Anteilsbesitzes reicht ein durch das depotführende 
   Institut erstellter besonderer Nachweis des 
   Anteilsbesitzes aus. 
 
   Wie die Anmeldung muss auch der Nachweis des 
   Anteilsbesitzes der Gesellschaft unter der vorgenannten 
   Adresse spätestens am *Dienstag, den 18. Juli 2017 (24:00 
   Uhr)*, zugehen. Der Nachweis bedarf der Textform und kann 
   in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. 
 
   Bedeutung des Nachweisstichtags: 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an 
   der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als 
   Aktionär nur, wer den besonderen Nachweis des 
   Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur 
   Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich 
   dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum 
   Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine 
   Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes 
   einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen 
   Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
   Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des 
   Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des 
   Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. 
   Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag 
   haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur 
   Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. 
   Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien 
   nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum 
   Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst 
   danach Aktionär werden, sind für die von ihnen gehaltenen 
   Aktien nur teilnahme- und stimmberechtigt, soweit sie sich 
   bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen 
   lassen. 
3. *Verfahren für die Stimmabgabe durch einen 
   Bevollmächtigten* 
 
   Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung 
   nach entsprechender Vollmachtserteilung auch durch einen 
   Bevollmächtigten, beispielsweise ein Kreditinstitut, eine 
   Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Dritten, ausüben 
   lassen. Auch im Fall der Vertretung des Aktionärs sind die 
   fristgerechte Anmeldung des Aktionärs und darüber hinaus 
   der rechtzeitige Nachweis des Anteilsbesitzes wie 
   vorstehend beschrieben erforderlich. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis 
   der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen 
   der Textform, wenn weder ein Kreditinstitut noch eine 
   Aktionärsvereinigung oder diesen gemäß § 135 Abs. 8 
   bzw. § 135 Abs. 10 in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG 
   gleichgestellte Personen, Institute, Unternehmen oder 
   Vereinigungen zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt 
   wird. 
 
   Werden Vollmachten zur Stimmrechtsausübung an 
   Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder ihnen 
   gemäß § 135 Abs. 8 bzw. § 135 Abs. 10 in Verbindung 
   mit § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen, Institute, 
   Unternehmen oder Vereinigungen erteilt, besteht kein 
   Textformerfordernis, jedoch ist die Vollmachtserklärung 
   vom Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten. Sie muss 
   zudem vollständig sein und darf nur mit der 
   Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Wir 
   bitten daher Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine 
   Aktionärsvereinigung oder diesen gemäß § 135 Abs. 8 
   bzw. § 135 Abs. 10 in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG 
   gleichgestellte Personen, Institute, Unternehmen oder 
   Vereinigungen mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen 
   wollen, sich mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form 
   der Vollmacht abzustimmen. 
 
   Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann 
   die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
   zurückweisen. 
 
   Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, 
   werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular 
   zu verwenden, welches die Gesellschaft hierfür bereithält. 
   Das Vollmachtsformular wird von der Gesellschaft nach 
   erfolgter Anmeldung zusammen mit der Eintrittskarte zur 
   Verfügung gestellt. 
 
   Das Vollmachtsformular kann ferner unter den nachstehend 
   genannten Adressdaten - Drillisch Aktiengesellschaft, 
   Investor Relations, Wilhelm-Röntgen-Straße 1-5, 63477 
   Maintal, Deutschland, Telefax: +49 (0)6181 412-183, 
   E-Mail: ir@drillisch.de - postalisch, per Telefax oder per 
   E-Mail angefordert werden. 
 
   Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann unter 
   anderem dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte 
   am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der 
   Einlasskontrolle vorweist, oder auch durch 
   Übermittlung des Nachweises per Post, per Telefax 
   oder per E-Mail an folgende Adresse: 
 
    Drillisch Aktiengesellschaft 
    Investor Relations 
    Wilhelm-Röntgen-Straße 1-5 
    63477 Maintal 
    Deutschland 
    Telefax: +49 (0) 6181 412-183 
    E-Mail: ir@drillisch.de 
 
   Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur 
   Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch 
   Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein 
   gesonderter Nachweis über die Erteilung der 
   Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Der 
   Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann ebenfalls 
   auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar 
   gegenüber der Gesellschaft erklärt werden oder durch 
   persönliches Erscheinen auf der Hauptversammlung erfolgen. 
4. *Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter 
   der Gesellschaft* 
 
   Darüber hinaus bietet die Gesellschaft ihren Aktionären 
   an, von der Gesellschaft benannte Mitarbeiter als 
   weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. 
   Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, 
   weisungsgemäß abzustimmen; sie können die Stimmrechte 
   nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Dabei bitten wir zu 
   beachten, dass die Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nur 
   zu denjenigen Punkten der Tagesordnung ausüben können, zu 
   denen Aktionäre eindeutige Weisung erteilen, und dass die 
   Stimmrechtsvertreter weder im Vorfeld noch während der 
   Hauptversammlung Weisungen zu Verfahrensanträgen 
   entgegennehmen können. Ebenso wenig können die 
   Stimmrechtsvertreter Aufträge zu Wortmeldungen, zur 
   Einlegung von Widersprüchen gegen 
   Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen 
   oder Anträgen entgegennehmen. Ein Vollmachts- und 
   Weisungsformular erhalten Aktionäre zusammen mit der 
   Eintrittskarte zur Hauptversammlung. 
 
   Das Formular kann ferner unter den nachstehend genannten 
   Adressdaten - Drillisch Aktiengesellschaft, Investor 
   Relations, Wilhelm-Röntgen-Straße 1-5, 63477 Maintal, 
   Deutschland, Telefax: +49 (0)6181 412-183, E-Mail: 
   ir@drillisch.de - postalisch, per Telefax oder per E-Mail 
   angefordert werden. 
 
   Die Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der 
   Gesellschaft und die Erteilung von Weisungen an sie sind 
   bis *Montag, den 24. Juli 2017 (24:00 Uhr)*, eingehend zu 
   übermitteln; sie bedürfen der Textform. Die 
   Bevollmächtigung und Weisungserteilung an die von der 
   Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter per Post, per 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 12, 2017 09:02 ET (13:02 GMT)

DJ DGAP-HV: Drillisch Aktiengesellschaft: -3-

Telefax oder auf elektronischem Weg (per E-Mail) sind an 
   folgende Adresse zu richten: 
 
    Drillisch Aktiengesellschaft 
    c/o Better Orange IR & HV 
    Aktiengesellschaft 
    Haidelweg 48 
    81241 München 
    Deutschland 
    Telefax: +49 (0)89 889 690 655 
    E-Mail: drillisch@better-orange.de 
5. *Weitere Rechte der Aktionäre* 
 
   a) Anträge von Aktionären auf Ergänzung der 
      Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG 
 
      Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten 
      Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag 
      von EUR 500.000,00 (dies entspricht 454.546 Aktien) 
      erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf 
      die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht 
      werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung 
      oder eine Beschlussvorlage beiliegen. 
 
      Ein solches Ergänzungsverlangen ist schriftlich an 
      den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft 
      mindestens 30 Tage vor der Versammlung zugehen; der 
      Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung 
      sind dabei nicht mitzurechnen. Letztmöglicher 
      Zugangstermin ist also *Samstag, den 24. Juni 2017 
      (24:00 Uhr)*. Später zugegangene 
      Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt. 
 
      Die betreffenden Aktionäre haben nachzuweisen, dass 
      sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des 
      Zugangs des Verlangens bei der Gesellschaft Inhaber 
      der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur 
      Entscheidung des Vorstands über das 
      Ergänzungsverlangen halten, wobei § 70 AktG für die 
      Berechnung der Aktienbesitzzeit Anwendung findet. 
      Eine Verlegung von einem Sonntag, einem Sonnabend 
      oder einem Feiertag auf einen zeitlich 
      vorausgehenden oder nachfolgenden Werktag kommt 
      nicht in Betracht. Die §§ 187 bis 193 des 
      Bürgerlichen Gesetzbuchs sind nicht entsprechend 
      anzuwenden. 
 
      Etwaige Ergänzungsverlangen bitten wir, an folgende 
      Adresse zu übermitteln: 
 
      Drillisch Aktiengesellschaft 
      Vorstand 
      Wilhelm-Röntgen-Straße 1-5 
      63477 Maintal 
      Deutschland 
   b) Gegenanträge von Aktionären gemäß § 126 AktG 
 
      Jeder Aktionär hat das Recht, in der 
      Hauptversammlung einen Gegenantrag gegen die 
      Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu 
      bestimmten Punkten der Tagesordnung zu stellen. 
      Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen 
      sein. 
 
      Gegenanträge, die der Gesellschaft unter der 
      nachstehend angegebenen Adresse mindestens 14 Tage 
      vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs und 
      der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen 
      sind, also spätestens am *Montag, den 10. Juli 2017 
      (24:00 Uhr)*, zugegangen sind, werden 
      einschließlich des Namens des Aktionärs, der 
      Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der 
      Verwaltung unverzüglich über die Internetseite der 
      Gesellschaft unter 
 
      http://www.drillisch.de/investor-relations/aoHV2017 
 
      zugänglich gemacht (vgl. § 126 Abs. 1 Satz 3 AktG). 
 
      In § 126 Abs. 2 AktG nennt das Gesetz Gründe, bei 
      deren Vorliegen ein Gegenantrag und dessen 
      Begründung nicht über die Internetseite zugänglich 
      gemacht werden müssen. Diese sind auf der 
      Internetseite der Gesellschaft unter 
 
      http://www.drillisch.de/investor-relations/aoHV2017 
 
      beschrieben. Die Begründung braucht insbesondere 
      nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie 
      insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. 
 
      Für die Übermittlung von Gegenanträgen nebst 
      Begründung ist folgende Adresse ausschließlich 
      maßgeblich: 
 
      Drillisch Aktiengesellschaft 
      Investor Relations 
      Wilhelm-Röntgen-Straße 1-5 
      63477 Maintal 
      Deutschland 
      Telefax: +49 (0) 6181 412-183 
      E-Mail: ir@drillisch.de 
 
      Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht 
      zugänglich gemacht. 
 
      Gegenanträge sind nur dann vom Versammlungsleiter 
      zu beachten, wenn sie während der Hauptversammlung 
      gestellt werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, 
      während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den 
      verschiedenen Tagesordnungspunkten auch ohne 
      vorherige und fristgerechte Übermittlung an 
      die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. 
   c) Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG 
 
      Jeder Aktionär hat das Recht, in der 
      Hauptversammlung Wahlvorschläge zur Wahl des 
      Abschlussprüfers und zur Wahl von Mitgliedern des 
      Aufsichtsrats zu machen. 
 
      Wahlvorschläge von Aktionären, die der Gesellschaft 
      unter der nachstehend angegebenen Adresse 
      mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, wobei 
      der Tag des Zugangs und der Tag der 
      Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind, also 
      spätestens am *Montag, den 10. Juli 2017 (24:00 
      Uhr)*, zugegangen sind, werden unverzüglich über 
      die Internetseite der Gesellschaft unter 
 
      http://www.drillisch.de/investor-relations/aoHV2017 
 
      zugänglich gemacht. Wahlvorschläge von Aktionären 
      brauchen nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn 
      sie nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und den 
      Wohnort der vorgeschlagenen Person enthalten. 
      Wahlvorschläge brauchen nicht begründet zu werden. 
 
      In § 127 Satz 1 AktG in Verbindung mit § 126 Abs. 2 
      und § 127 Satz 3 in Verbindung mit § 124 Abs. 3 
      Satz 4, § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG sind weitere 
      Gründe genannt, bei deren Vorliegen die 
      Wahlvorschläge von Aktionären nicht über die 
      Internetseite zugänglich gemacht werden müssen. 
      Diese sind auf der Internetseite der Gesellschaft 
      unter 
 
      http://www.drillisch.de/investor-relations/aoHV2017 
 
      beschrieben. 
 
      Für die Übermittlung von Wahlvorschlägen ist 
      folgende Adresse maßgeblich: 
 
      Drillisch Aktiengesellschaft 
      Investor Relations 
      Wilhelm-Röntgen-Straße 1-5 
      63477 Maintal 
      Deutschland 
      Telefax: +49 (0) 6181 412-183 
      E-Mail: ir@drillisch.de 
 
      Anderweitig adressierte Wahlvorschläge werden nicht 
      zugänglich gemacht. 
 
      Das Recht eines jeden Aktionärs, während der 
      Hauptversammlung Wahlvorschläge zu machen, bleibt 
      unberührt. Wahlvorschläge, die der Gesellschaft 
      vorab übermittelt worden sind, sind in der 
      Hauptversammlung nur dann vom Versammlungsleiter zu 
      beachten, wenn sie dort mündlich gestellt werden. 
   d) Auskunftsrechte der Aktionäre 
 
   Nach § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in 
   der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über 
   Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur 
   sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der 
   Tagesordnung erforderlich ist. Diese Auskunftspflicht des 
   Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen und 
   geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem 
   verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns 
   und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. 
 
   Unter bestimmten, in § 131 Abs. 3 AktG näher ausgeführten 
   Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft verweigern. 
   Gemäß § 18 Abs. 3 Satz 1 der Satzung der Drillisch 
   Aktiengesellschaft ist der Versammlungsleiter ermächtigt, 
   das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen 
   zu beschränken. Eine ausführliche Darstellung der 
   Voraussetzungen, unter denen der Vorstand die Auskunft 
   verweigern darf, findet sich auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter 
 
   http://www.drillisch.de/investor-relations/aoHV2017 
6. *Veröffentlichungen auf der Internetseite/Auslage in 
   Geschäftsräumen/Ergänzende Informationen gemäß § 124a 
   AktG* 
 
   Ab Einberufung der Hauptversammlung sind zusammen mit 
   dieser Einberufung insbesondere folgende Unterlagen auf 
   der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   http://www.drillisch.de/investor-relations/aoHV2017 
 
   abrufbar und liegen in den Geschäftsräumen der Drillisch 
   Aktiengesellschaft in Maintal (Wilhelm-Röntgen-Straße 
   1-5, 63477 Maintal) zur Einsichtnahme durch die Aktionäre 
   aus: 
 
   Zu Tagesordnungspunkt 1: 
 
   * Bericht des Vorstands gemäß § 186 
     Abs. 4 Satz 2 AktG zu Tagesordnungspunkt 1 
     der außerordentlichen 
     Hauptversammlung am Dienstag, den 25. Juli 
     2017 über den Grund für den Ausschluss des 
     Bezugsrechts sowie die Begründung des 
     vorgeschlagenen Ausgabebetrags 
 
   Die vorgenannten Unterlagen werden auch während der 
   Hauptversammlung am Dienstag, den 25. Juli 2017, 
   zugänglich sein. Der gesetzlichen Verpflichtung ist mit 
   der Zugänglichmachung auf der Internetseite der 
   Gesellschaft Genüge getan. Zusätzlich werden die 
   Unterlagen jedem Aktionär auf Verlangen einmalig kostenlos 
   und unverzüglich per einfacher Post zugesandt. 
 
   Etwaige im Sinne der vorgenannten Fristen rechtzeitig bei 
   der Gesellschaft eingehende und 
   veröffentlichungspflichtige Gegenanträge, Wahlvorschläge 
   und Ergänzungsverlangen von Aktionären werden ebenfalls 
   über die oben genannte Internetseite zugänglich gemacht 
   werden. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 12, 2017 09:02 ET (13:02 GMT)

DJ DGAP-HV: Drillisch Aktiengesellschaft: -4-

Diese Einladung wurde solchen Medien zur Veröffentlichung 
   zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass 
   sie die Information in der gesamten Europäischen Union 
   verbreiten. 
 
   Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung 
   unter der gleichen Internetadresse veröffentlicht. 
 
*Maintal, im Mai 2017* 
 
Drillisch Aktiengesellschaft - Der Vorstand - Anlage 1 zur Einladung zur außerordentlichen 
Hauptversammlung 
am Dienstag, den 25. Juli 2017, um 10:00 Uhr (MESZ) Drillisch Aktiengesellschaft Maintal ISIN 
DE0005545503/WKN 554550 
ISIN DE 000A2DAPD0/WKN A2DAPD Bericht des Vorstands gemäß § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG zu dem 
Tagesordnungspunkt 1 
der außerordentlichen Hauptversammlung am Dienstag, den 25. Juli 2017, 
über den Grund für den Ausschluss des Bezugsrechts sowie die Begründung des vorgeschlagenen 
Ausgabebetrags - ohne Anlage (Gutachtliche Stellungnahme der ValueTrust Financial Advisors SE) - I. 
 
Tagesordnungspunkt 1 der außerordentlichen Hauptversammlung der Drillisch Aktiengesellschaft mit 
Sitz in Maintal ('*Drillisch*' oder '*Gesellschaft*') lautet wie folgt: 
 
*Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Sacheinlagen unter 
Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre sowie damit verbundene Satzungsänderung.* 
 
II. 
 
Aufsichtsrat und Vorstand der Gesellschaft schlagen vor, wie folgt zu beschließen: 
 
*Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Sacheinlagen unter Ausschluss des gesetzlichen 
Bezugsrechts der Aktionäre sowie damit verbundene Satzungsänderung.* 
 
1. Das derzeit im Handelsregister eingetragene 
   Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 
   60.241.113,90, eingeteilt in 54.764.649 auf 
   den Inhaber lautende nennbetragslose 
   Stammaktien (Stückaktien) mit einem 
   anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 
   1,10, und nach der Eintragung der 
   Sachkapitalerhöhung I in Höhe von EUR 
   70.209.499,80, eingeteilt in 63.826.818 auf 
   den Inhaber lautende nennbetragslose 
   Stammaktien (Stückaktien) mit einem 
   anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 
   1,10, wird um EUR 118.731.614,10 auf EUR 
   188.941.113,90 durch Ausgabe von 107.937.831 
   auf den Inhaber lautende nennbetragslose 
   Stammaktien (Stückaktien) mit einem 
   anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 
   1,10 ('*Neue Aktien*') gegen Sacheinlagen 
   erhöht. 
 
   Sofern die Durchführung der 
   Sachkapitalerhöhung I im Zeitpunkt der 
   Eintragung der Durchführung dieser 
   Kapitalerhöhung im Handelsregister noch nicht 
   im Handelsregister eingetragen ist, erfolgt 
   die Erhöhung des im Handelsregister 
   eingetragenen Grundkapitals der Gesellschaft 
   auf EUR 178.972.728,00. 
 
   Der Ausgabebetrag der Neuen Aktien beträgt 
   EUR 1,10 je Stückaktie. Die Differenz 
   zwischen dem Ausgabebetrag der Neuen Aktien 
   und dem Einbringungswert der 
   Sacheinlagengegenstände soll der 
   Kapitalrücklage (schuldrechtliches Agio) 
   zugewiesen werden. 
2. Die Neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2017 
   gewinnberechtigt. 
3. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre der 
   Drillisch Aktiengesellschaft ist 
   ausgeschlossen. Die Aktien aus der 
   Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen werden im 
   Rahmen des schrittweisen Erwerbs der 1&1 
   Telecommunication SE und konkret zum Erwerb 
   von 111.628 auf den Namen lautenden 
   nennbetragslosen Stückaktien mit einem 
   anteiligen Betrag des Grundkapitals von 
   jeweils EUR 1,00, was einer Beteiligung in 
   Höhe von 92,25 % am Grundkapital der 1&1 
   Telecommunication SE entspricht, ausgegeben. 
4. Die Zeichnung der Neuen Aktien erfolgt 
   ausschließlich durch die United Internet 
   AG. Dementsprechend wird die United Internet 
   AG hiermit zur Zeichnung der Neuen Aktien 
   zugelassen und wird ihrerseits 111.628 
   nennbetragslosen Stückaktien mit einem 
   anteiligen Betrag des Grundkapitals von 
   jeweils EUR 1,00 an der 1&1 Telecommunication 
   SE (eingetragen im Handelsregister des 
   Amtsgerichts Montabaur unter HRB 23963) als 
   Sacheinlegerin in die Drillisch 
   Aktiengesellschaft einbringen. 
5. Die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen soll 
   nur in dem Umfang durchgeführt werden, in dem 
   bis zum Ablauf der in Ziffer 8 genannten 
   Frist eine Zeichnung Neuer Aktien durch die 
   United Internet AG erfolgt. 
6. Der Vorstand ist berechtigt, die weiteren 
   Einzelheiten der Durchführung der 
   Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen 
   festzulegen. 
7. § 4 Abs. 1 der Satzung (Grundkapital) wird 
   infolge der Kapitalerhöhung wie folgt neu 
   gefasst: 
 
   '_Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 
   EUR 188.941.113,90 und ist eingeteilt in 
   171.764.649 auf den Inhaber lautende 
   nennbetragslose Stückaktien (nachfolgend: 
   'Aktien')._' 
8. Der Beschluss über die Erhöhung des 
   Grundkapitals gegen Sacheinlagen wird 
   ungültig, wenn die Durchführung dieser 
   Kapitalerhöhung nicht innerhalb von drei 
   Monaten nach der Eintragung dieses 
   Beschlusses, spätestens jedoch am 31. Mai 
   2018, im Handelsregister eingetragen worden 
   ist, wobei der Vorstand und der Vorsitzende 
   des Aufsichtsrats angewiesen werden, die 
   Eintragung des Beschlusses über die Erhöhung 
   des Grundkapitals gegen Sacheinlagen 
   unverzüglich nach Vorliegen der 
   Voraussetzungen für dessen Eintragung 
   (insbesondere nach erfolgter Freigabe durch 
   das Bundeskartellamt und, für den Fall 
   anhängiger Anfechtungsklagen, dem Abschluss 
   eines Freigabeverfahrens gemäß § 246a 
   AktG, in dem die Gesellschaft obsiegt) zum 
   Handelsregister anzumelden. 
 
Dem im Beschlussvorschlag genannten Ausgangsbetrag für die Kapitalerhöhung liegt der derzeit im 
Handelsregister eingetragene bzw. der nach Durchführung der Sachkapitalerhöhung I in das 
Handelsregister einzutragende Betrag des Grundkapitals zu Grunde. Seit dem 1. Januar 2017 sind 80.999 
weitere Aktien der Gesellschaft aus bedingtem Kapital an Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, die 
von ihrem Wandlungsrecht Gebrauch gemacht haben, ausgegeben worden. Es ist möglich, dass bis zum 
Zeitpunkt der Beschlussfassung über die vorgeschlagene Erhöhung des Grundkapitals bzw. der 
Durchführung der vorgeschlagenen Erhöhung des Grundkapitals Gläubiger von am 12. Dezember 2013 
begebenen Wandelschuldverschreibungen der Gesellschaft in einem Gesamtvolumen von EUR 100 Mio. mit 
einer Laufzeit von 5 Jahren zu Teilschuldverschreibungen in Höhe von je EUR 100.000 (je eine 
'*Wandelschuldverschreibung*') von ihrem Wandlungsrecht unter den Bedingungen der 
Wandelschuldverschreibung Gebrauch machen. 
 
III. 
 
Der der außerordentlichen Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 1 vorgeschlagene Beschluss 
über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft um EUR 118.731.614,10 gegen Sacheinlagen unter 
Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre sowie damit verbundene Satzungsänderung dient 
der Finanzierung und Durchführung des Erwerbs von Geschäftsaktivitäten der 1&1 Telecommunication SE 
('*1&1 Telecommunication*') und ihrer mittelbaren und unmittelbaren Beteiligungsgesellschaften (diese, 
gemeinsam mit der 1&1 Telecommunication in ihrer Zusammensetzung vor den in III.1.b)(7) beschriebenen 
Maßnahmen, die '*Ursprüngliche 1&1-Gruppe*' und, in ihrer Zusammensetzung nach der 
1&1-Umstrukturierung, wie in III.1.b)(7) definiert, die '*Umstrukturierte 1&1-Gruppe*'). 
 
Im Zuge der Transaktion hat der Vorstand der Gesellschaft am Tage der Veröffentlichung der Einladung 
zur außerordentlichen Hauptversammlung im Wege einer Ad-Hoc-Mitteilung gemäß Art. 17 Abs. 1 
der Marktmissbrauchsverordnung den Abschluss eines Business Combination Agreement mit der United 
Internet AG ('*United Internet*') sowie einer 'Gesellschaftervereinbarung für die 1&1 
Telecommunication SE' bekanntgegeben (vgl. unten 2.b)). 
 
Gemäß dem Inhalt dieser Vereinbarungen hat United Internet am Tage der Veröffentlichung der 
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung seine Entscheidung veröffentlicht, ein 
freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot für alle Aktien der Drillisch zu einem Preis von EUR 
50,00 abzugeben ('*Übernahmeangebot*'). Vor oder während des Ablaufs der Annahmefrist des 
Übernahmeangebots erwirbt Drillisch unter teilweiser Ausnutzung des in § 4 Abs. 2 der Satzung der 
Gesellschaft zur Verfügung stehenden genehmigten Kapitals der Gesellschaft zunächst 9.372 auf den 
Namen lautende, nennwertlose Stückaktien der 1&1 Telecommunication oder 7,75 % des Grundkapitals der 
1&1 Telecommunication gegen Ausgabe von 9.062.169 neuer auf den Inhaber lautender nennbetragsloser 
Stückaktien der Gesellschaft an United Internet unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts 
('*Sachkapitalerhöhung I*'). 
 
In einem weiteren Schritt soll die Gesellschaft 1&1 Telecommunication vollständig erwerben können, 
indem die verbleibenden 111.628 1&1-Aktien (wie unter Abschnitt III.1.b)(3) definiert) oder 92,25 % 
des Grundkapitals der 1&1 Telecommunication gegen Ausgabe weiterer 107.937.831 neuer Drillisch-Aktien 
(wie unter III.1.a)(2) definiert) in die Gesellschaft eingebracht werden. Diese jungen 
Drillisch-Aktien sollen infolge der gemäß Tagesordnungspunkt 1 zu beschließenden Erhöhung 
des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Sacheinlagen geschaffen werden, zu deren Bezug unter 
Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der übrigen Aktionäre ausschließlich United Internet 
zugelassen werden soll ('*Sachkapitalerhöhung II*' und, gemeinsam mit der Sachkapitalerhöhung I und 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 12, 2017 09:02 ET (13:02 GMT)

DJ DGAP-HV: Drillisch Aktiengesellschaft: -5-

dem Übernahmeangebot, die '*Transaktion*'). United Internet und Drillisch haben am 12. Mai 2017 
eine Grundlagenvereinbarung, geschlossen, welche - vorbehaltlich anderweitiger Regelungen - eine 
Laufzeit von drei Jahren hat, die Grundlagen der Transaktion beschreibt und namentlich den Erwerb von 
1&1 Telecommunication durch Drillisch im Wege der Sachkapitalerhöhung I und der Sachkapitalerhöhung II 
sowie die Parameter des Übernahmeangebots regelt (_Business Combination Agreement -_'*Business 
Combination Agreement*'). 
 
Im Folgenden erstattet der Vorstand gemäß § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG Bericht über die Gründe für 
den Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts sowie die Begründung des vorgeschlagenen Ausgabebetrags 
im Rahmen der vorgeschlagenen Sachkapitalerhöhung II. Für den Bericht werden zunächst in diesem 
Abschnitt III. der Hintergrund der geplanten Transaktion sowie die geplante Transaktion selbst 
dargestellt. Dies betrifft insbesondere die Beschreibung der Drillisch und der 1&1 Telecommunication, 
das Marktumfeld und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Transaktion, die Erläuterung der 
Bewertung der an der Transaktion beteiligten Unternehmen sowie das mit der Transaktion vom Vorstand 
der Drillisch erwartete Synergiepotential sowie die Angemessenheit des Austauschverhältnisses. 
 
In Abschnitt IV. wird dann die sachliche Rechtfertigung des Bezugsrechtsausschlusses im Rahmen der 
Sachkapitalerhöhung bezogen auf den Zweck der Kapitalmaßnahme sowie der vorgeschlagene 
Ausgabebetrag bzw. das vorgeschlagene Austauschverhältnis begründet. 
 
1. *Hintergrund der geplanten Transaktion* 
a) *Drillisch Aktiengesellschaft* 
 
   (1) _Firma und Sitz_ 
 
       Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Maintal 
       und ist im Handelsregister des 
       Amtsgerichts Hanau unter HRB 7384 
       eingetragen. Die Geschäftsadresse der 
       Drillisch lautet: 
       Wilhelm-Röntgen-Straße 1-5, 63477 
       Maintal. Die Gesellschaft wurde 1997 von 
       den Herren Hans Jochen Drillisch, Marc 
       Brucherseifer und Nico Forster gegründet 
       und am 29. Dezember 1997 in das 
       Handelsregister des Amtsgerichts 
       Düsseldorf eingetragen. 
   (2) _Aktienkapital_ 
 
       Das derzeit im Handelsregister 
       eingetragene Grundkapital der Gesellschaft 
       beträgt EUR 60.241.113,90 und ist 
       eingeteilt in 54.764.649 auf den Inhaber 
       lautende nennbetragslose Stückaktien mit 
       einem anteiligen Betrag des Grundkapitals 
       von EUR 1,10 je Aktie (unabhängig vom 
       Zeitpunkt ihrer Ausgabe, je eine 
       '*Drillisch-Aktie*'). Im Zeitpunkt der 
       Durchführung der außerordentlichen 
       Hauptversammlung wird sich das 
       eingetragene Grundkapital der Gesellschaft 
       infolge der Eintragung der 
       Sachkapitalerhöhung I in das 
       Handelsregister der Gesellschaft 
       voraussichtlich auf EUR 70.209.499,80, 
       eingeteilt in 63.826.818 Drillisch-Aktien 
       erhöht haben. Die Erstnotierung der 
       Drillisch-Aktien erfolgte am 22. April 
       1998; sie werden im Regulierten Markt der 
       Frankfurter Wertpapierbörse im Segment 
       Prime Standard gehandelt. Seit dem 21. 
       September 2009 gehört die Drillisch dem 
       TecDax an. 
 
       Seit dem 1. Januar 2017 sind 80.999 
       weitere Drillisch-Aktien aus bedingtem 
       Kapital an Inhaber von 
       Wandelschuldverschreibungen, die von ihrem 
       Wandlungsrecht Gebraucht gemacht haben, 
       ausgegeben worden. Es ist möglich, dass 
       bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung 
       über die Sachkapitalerhöhung II bzw. deren 
       Durchführung durch Eintragung im 
       Handelsregister weitere Inhaber von 
       Wandelschuldverschreibungen von ihrem 
       Wandlungsrecht Gebrauch machen werden. Die 
       entsprechenden Erhöhungen aus bedingtem 
       Kapital sind bislang nicht im 
       Handelsregister vollzogen und werden erst 
       nach Ablauf des Geschäftsjahres zur 
       Eintragung im Handelsregister angemeldet 
       werden. Ferner hat der Vorstand der 
       Gesellschaft am Tag der Veröffentlichung 
       der Einladung zur außerordentlichen 
       Hauptversammlung mit Zustimmung des 
       Aufsichtsrats die teilweise Ausnutzung des 
       Genehmigten Kapitals 2014/I beschlossen. 
 
       Drillisch hat eine 
       Wandelschuldverschreibung mit einem 
       Nominalwert von EUR 100.000.000,00 
       ausgegeben (Endfälligkeit: 12. Dezember 
       2018). Seit Mai 2016 beträgt der 
       Wandlungspreis gemäß den 
       Anleihebedingungen EUR 20,9876. 
 
       Soweit Wandlungsrechte gemäß den 
       Anleihebedingungen am 24. Mai 2017, dem 
       Tag nach Fälligkeit des Anspruchs der 
       Dividende für das Geschäftsjahr 2016, 
       ausgeübt werden, beträgt der wegen 
       Ausschüttung einer Bardividende angepasste 
       Wandlungspreis EUR 20,2320. 
 
       Eine vollständige oder teilweise 
       Durchführung der Transaktion kann einen 
       Kontrollwechsel gemäß der 
       Kontrollwechsel-Regelung der 
       Anleihebedingungen auslösen, wonach die 
       Anleihegläubiger die Wandlung in 
       Drillisch-Aktien zu einem geringeren 
       Wandlungspreis unter bestimmten 
       Voraussetzungen verlangen können. 
 
       Ein 'Kontrollwechsel' gilt nach den 
       Anleihebedingungen jedes Mal als 
       eingetreten, wenn entweder (i) eine Person 
       oder mehrere Personen (die 'relevante(n) 
       Person(en)'), die im Sinne von § 22 Absatz 
       2 WpHG abgestimmt handeln, oder ein oder 
       mehrere Dritte(r), die im Auftrag der 
       relevanten Person(en) handeln, zu 
       irgendeiner Zeit mittelbar oder 
       unmittelbar (unabhängig davon, ob der 
       Vorstand oder der Aufsichtsrat der 
       Drillisch seine Zustimmung erteilt hat) 
       direktes oder indirektes (im Sinne von § 
       22 WpHG) rechtliches oder wirtschaftliches 
       Eigentum an Drillisch-Aktien, die zusammen 
       30 % oder mehr der Stimmrechte der 
       Drillisch gewähren, halten oder in 
       sonstiger Weise die Fähigkeit erlangen, 
       die Angelegenheiten der Drillisch zu 
       bestimmen (im Sinne von § 17 AktG) oder 
       (ii) im Zuge des freiwilligen 
       Übernahmeangebotes oder 
       Pflichtangebots für Drillisch-Aktien eine 
       Situation, in der (x) Drillisch-Aktien, 
       die sich bereits im direkten oder 
       indirekten (im Sinne von § 22 WpHG) 
       rechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentum 
       des Bieters und/oder von Personen, die mit 
       der Bieterin gemeinsam handeln (im Sinne 
       von § 2 Abs. 5 WpÜG), befinden 
       und/oder deren Übereignung der Bieter 
       und/oder Personen, die mit dem Bieter 
       gemeinsam handeln (im Sinne von § 2 Abs. 5 
       WpÜG), verlangen können (im Sinne von 
       § 31 Abs. 6 WpÜG), und 
       Drillisch-Aktien, für die bereits das 
       Angebot angenommen wurde, zusammen mehr 
       als 50 % der Stimmrechte der Drillisch 
       gewähren und (y) das Angebot unbedingt 
       geworden ist (wobei aufsichtsrechtliche, 
       insbesondere kartellrechtliche 
       Genehmigungen und sonstige Bedingungen, 
       deren Erfüllung nach dem Ende der 
       Annahmefrist nach § 16 Abs. 1 WpÜG 
       aussteht, unbeachtet bleiben) oder (iii) 
       die Drillisch alle oder im Wesentlichen 
       alle Vermögenswerte an bzw. auf eine 
       andere Person oder Personen verkauft oder 
       überträgt. 
 
       Wenn ein Kontrollwechsel eintritt, wird 
       die Drillisch sobald wie möglich, nachdem 
       sie Kenntnis davon erhalten hat, den 
       Wirkungsstichtag bestimmen und den 
       Kontrollwechsel, den gegebenenfalls 
       angepassten Wandlungspreis und den 
       Wirkungsstichtag bekannt machen. 
 
       Wirkungsstichtag bezeichnet den von der 
       Drillisch festgelegten Geschäftstag, der 
       frühestens 40 und spätestens 60 
       Kalendertage nach dem Tag der 
       Bekanntmachung des Kontrollwechsels liegen 
       darf. 
 
       Falls Drillisch gemäß den 
       Anleihebedingungen der 
       Wandelschuldverschreibung einen 
       Kontrollwechsel bekannt macht, wird bei 
       jeder Ausübung von Wandlungsrechten an 
       oder vor dem Wirkungsstichtag der 
       Wandlungspreis gemäß der 
       nachstehenden Formel angepasst: 
 
       Dabei gilt Folgendes: 
 
       CPa = der angepasste Wandlungspreis; 
 
       CP = der Wandlungspreis an dem Tag, der 
       dem Tag unmittelbar vorausgeht, an dem der 
       Kontrollwechsel eintritt; 
 
       Pr = die anfängliche Wandlungsprämie von 
       22,50 %; 
 
       c = die Anzahl von Tagen ab dem Tag, an 
       dem der Kontrollwechsel eintritt 
       (einschließlich), bis zum 
       Fälligkeitstermin (ausschließlich); 
       und 
 
       t = die Anzahl von Tagen ab dem Tag der 
       Begebung der Schuldverschreibungen 
       (einschließlich) bis zum 
       Fälligkeitstermin (ausschließlich). 
 
       Sofern es im Zuge des Vollzugs der 
       Transaktion, z.B. durch Eintragung der 
       Durchführung der Sachkapitalerhöhung I im 
       Handelsregister der Gesellschaft, zu einem 
       Kontrollwechsel kommt, wird nach den 
       Anleihebedingungen der Wandlungspreis (von 
       dem nach Anpassung in Bezug auf die in 
       2017 gezahlte Dividende ermittelten Betrag 
       i.H.v. EUR 20,2320) auf dieser Grundlage 
       angepasst. Infolge dieser Anpassung 
       beträgt der angepasste Wandlungspreis EUR 
       18,9108. 
 
       Eine vollumfängliche Ausübung aller 
       Wandlungsrechte unter der 

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May 12, 2017 09:02 ET (13:02 GMT)

Wandelschuldverschreibung am 24. Mai würde 
       bei einem Wandlungspreis von EUR 18,9108 
       zur Ausgabe von 5.198.087 Drillisch-Aktien 
       führen. Die aufgrund dieses erneut 
       angepassten Wandlungspreises auszugebenden 
       Drillisch-Aktien überstiegen das dafür zur 
       Verfügung stehende bedingte Kapital der 
       Gesellschaft, auf Grundlage dessen die 
       Ausgabe von 4.919.001 Drillisch-Aktien 
       möglich ist. Demgegenüber wäre Drillisch 
       bei Wandlung sämtlicher oder nahezu 
       sämtlicher Wandelschuldverschreibungen 
       rechtlich teilweise daran gehindert, eine 
       ausreichende Zahl von Drillisch-Aktien aus 
       einem bedingten Kapital zu begeben. 
       Drillisch wäre insoweit verpflichtet, 
       Gläubigern der Wandelschuldverschreibung 
       einen Barausgleichsbetrag zu leisten. 
 
       Eine vollumfängliche Ausübung der 
       Wandlungsrechte in Folge eines 
       angenommenen Kontrollwechsels am Tag der 
       Veröffentlichung der Einladung würde zur 
       Ausgabe von 4.919.001 Aktien führen und 
       damit die gesamte Aktienanzahl im 
       Verhältnis zum Grundkapital der 
       Gesellschaft, wie es am Tag der 
       Veröffentlichung der Einladung zur 
       außerordentlichen Hauptversammlung 
       besteht, um rund 9,0 % erhöhen. 
   (3) _Aktionärsstruktur_ 
 
       Größte Aktionärin der Gesellschaft 
       ist die United Internet, die mittelbar mit 
       einer Beteiligungsquote in Höhe von 20,08 
       % (kalkuliert auf Basis des zum 12. Mai 
       2017 eingetragenen Grundkapitals in Höhe 
       von EUR 60.241.113,90, eingeteilt in 
       54.764.649 Drillisch-Aktien sowie weitere 
       80.999 Drillisch-Aktien, die infolge 
       Wandlung der Wandelschuldverschreibung 
       entstanden sind) an Drillisch beteiligt 
       ist. Die United Internet hält diese 
       Beteiligung über ihre hundertprozentige 
       Tochtergesellschaft, die United Internet 
       Investments Holding GmbH mit Sitz in 
       Montabaur. Die übrigen Aktien befinden 
       sich gemäß dem Regelwerk der 
       Deutschen Börse in Streubesitz. 
   (4) _Unternehmensgegenstand_ 
 
       Unternehmensgegenstand der Gesellschaft 
       ist ausweislich der Satzung der 
       Gesellschaft ('*Satzung*') die 
       Entwicklung, der Vertrieb und die 
       Bereitstellung von Dienstleistungen und 
       Erzeugnissen, insbesondere in den 
       Bereichen Kommunikation, Software und 
       Internet, sowie der Handel mit diesen 
       Erzeugnissen. Der Gegenstand des 
       Unternehmens umfasst neben der 
       Entwicklung, dem Vertrieb und der 
       Bereitstellung von sowie dem Handel mit 
       Geräten der Kommunikationstechnik auch die 
       Vermietung und das Leasinggeschäft mit 
       diesen Geräten. Zum Gegenstand des 
       Unternehmens gehört auch der Erwerb, das 
       Halten und die Verwaltung von 
       Beteiligungs-, Tochter- und 
       Gemeinschaftsunternehmen. 
   (5) _Konzernstruktur_ 
 
       Die Drillisch ist eine 
       Konzernholdinggesellschaft. Das operative 
       Geschäft wird über verschiedene 
       Tochtergesellschaften ausgeführt (diese, 
       zusammen mit Drillisch, die 
       '*Drillisch-Gruppe*'). 
 
       Das nachfolgende Schaubild zeigt die 
       wesentlichen Gesellschaften der 
       Drillisch-Gruppe: 
 
   (6) _Geschäftstätigkeit der Drillisch-Gruppe_ 
 
       Die Drillisch-Gruppe ist gemessen am 
       Umsatz derzeit eines der größten 
       virtuellen 
       Mobilfunknetzbetreiberunternehmen (_Mobile 
       Virtual Network Operator_ - '*MVNO*') in 
       Deutschland. Als virtueller Netzbetreiber 
       gestaltet die Drillisch-Gruppe flexible 
       Angebote nach eigenen Produktvorstellungen 
       auf Basis von standardisierten und 
       entbündelten Vorleistungen der 
       Netzanbieter Telefónica Germany GmbH & Co. 
       OHG ('*Telefónica Deutschland*') und 
       Vodafone GmbH ('*Vodafone*'). 
 
       Die Gesellschaft ist als Mobilfunkanbieter 
       und virtueller Netzbetreiber tätig und 
       vertreibt sowohl online als auch offline 
       ein umfassendes Portfolio an 
       Dienstleistungen und Produkten aus dem 
       Bereich mobiler Sprach- und Datendienste. 
       Im Wege einer Mehrmarken-Strategie bietet 
       die Drillisch-Gruppe unter anderem über 
       die Marken smartmobil.de und yourfone 
       sowie hellomobil, DeutschlandSIM, maxxim, 
       McSIM, simply und winSIM Mobilfunkprodukte 
       und Tarife für verschiedene Nutzergruppen 
       und -profile. Im Rahmen dieser 
       Geschäftsstrategie konzentriert sich die 
       Drillisch-Gruppe ausschließlich auf 
       den deutschen Markt. Per 31. Dezember 2016 
       verfügte die Drillisch-Gruppe über einen 
       Kundenbestand von insgesamt 3,430 Mio. 
       Teilnehmer. 
 
       Die Mobilfunkangebote basieren auf 
       Leistungen in den Netzen von Telefónica 
       Deutschland und Vodafone. Auf Basis eines 
       im Juni 2014 mit Telefónica Deutschland 
       abgeschlossenen Mobile Bitstream Access 
       Vertrags über den Erwerb von 
       Netzkapazitäten ('*MBA MVNO-Vertrag*') 
       verfügt die Drillisch-Gruppe über einen 
       Zugang zu bis zu 30 % der Netzkapazität 
       von Telefónica Deutschland. Mit dem MBA 
       MVNO-Vertrag verpflichtet sich die 
       Drillisch, feste Netzkapazitäten 
       abzunehmen und zu bezahlen. Die 
       Netzkapazitäten richten sich nach einem 
       bei der EU hinterlegten Kapazitäts- und 
       Hochlaufplan sowie nach der Netzkapazität, 
       welche die Kunden von Telefónica 
       Deutschland tatsächlich verbrauchen. Der 
       MBA MVNO-Vertrag enthält Regelungen, die 
       die tatsächlichen Konditionen und damit 
       die Konditionen pro Kunde/Monat bestimmen. 
 
       (A) Netzkapazitäten und Netzzugang 
 
           Die Drillisch-Gruppe betreibt kein 
           eigenes physisches Mobilfunknetz. 
           Drillisch hat aufgrund des MBA 
           MVNO-Vertrags als einziger 
           virtueller Netzbetreiber in 
           Deutschland Anspruch auf einen 
           bestimmten, auf bis zu 30 % 
           steigenden Anteil an der genutzten 
           Netzkapazität der Telefónica 
           Deutschland und damit einen 
           weitreichenden Zugriff auf das 
           größte Mobilfunknetz 
           Deutschlands. Drillisch verfügt 
           insofern über einen vertraglich 
           vereinbarten Zugang zu LTE, der 
           Netztechnologie der vierten 
           Generation, sowie zu allen weiteren 
           Zukunftstechnologien. Im Gegenzug 
           ergibt sich für Drillisch eine 
           Abnahmeverpflichtung; die 
           abzunehmende Kapazität steigt in 
           einem Gleitpfad über die 
           Grundlaufzeit für alle Neukunden ab 
           Juli 2014 auf bis zu 20 % der 
           gesamten Kapazität des Telefónica 
           Deutschland Netzes. Zusätzlich hat 
           Drillisch die Verpflichtung, für die 
           Bestandskunden unabhängig von der 
           Netznutzung ein festes Kontingent 
           abzunehmen. Etwaige ungenutzte 
           Kapazitäten unter dem MBA 
           MVNO-Vertrag können Kosten 
           verursachen, denen keine direkten 
           Einnahmen gegenüber stehen. Die 
           Zahlungen während der Grundlaufzeit 
           belaufen sich auf einen mittleren 
           bis hohen dreistelligen 
           Millionenbetrag. Ein genauer Betrag 
           kann nicht bestimmt werden, da die 
           Zahlungen abhängig von verschiedenen 
           vertraglichen Variablen sind. Unter 
           anderem ist die 
           Zahlungsverpflichtung abhängig von 
           der künftigen tatsächlichen Nutzung 
           aller Teilnehmer auf dem Telefónica 
           Deutschland Netz. 
 
           Der Zugang umfasst die durch den 
           Zusammenschluss von Telefónica 
           Deutschland und E-Plus Mobilfunk 
           GmbH & Co. KG ('*E-Plus*') 
           entstandene erweiterte Reichweite 
           des Mobilfunknetzes der Telefónica 
           Deutschland einschließlich der 
           erforderlichen technischen 
           Spezifikationen und der Befähigung 
           zur technischen 
           Geschwindigkeitsdrosselung und 
           Transportbeschränkung bei einer 
           Datennutzung durch den Endkunden. 
           Nach Maßgabe des mit Telefónica 
           Deutschland geschlossenen MBA 
           MVNO-Vertrags besteht für Drillisch 
           weiterhin die Möglichkeit, ein 
           Anbieter von Mobilfunkleistungen zu 
           werden, der sein eigenes 
           vollständiges Kernnetzwerk ('Core 
           Network') betreibt und das Netzwerk 
           von Telefónica Deutschland lediglich 
           zum Zwecke des Zugangs ('Access 
           Network') nutzt (sog. 'Full MVNO' 
           Konzept). Ferner ist Drillisch 
           berechtigt, ein eigenständiger und 
           lizensierter Netzbetreiber zu werden 
           ('Mobile Network Operator'). 
       (B) Vertrieb 
 
           Die Drillisch-Gruppe vermarktet auf 
           eigene Rechnung 
           Mobilfunkdienstleistungen 
           (Telefonie, SMS, MMS und mobile 
           Datendienstleistungen) der 
           Netzbetreiber Telefónica Deutschland 
           und Vodafone und stellt diese 
           Leistungen den Mobilfunkkunden auf 
           Grundlage von Mobilfunkverträgen zur 
           Verfügung. Die wichtigsten 
           Absatzkanäle sind das Internet und 

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May 12, 2017 09:02 ET (13:02 GMT)

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