Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.
DGAP-News: SKW Stahl-Metallurgie Holding AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung SKW Stahl-Metallurgie Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 31.08.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2017-07-25 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. SKW Stahl-Metallurgie Holding AG München ISIN DE000SKWM021 WKN SKWM02 Einladung zur Hauptversammlung Der Vorstand der SKW Stahl-Metallurgie Holding AG, München, lädt hiermit die Aktionärinnen und Aktionäre der SKW Stahl-Metallurgie Holding AG zur Hauptversammlung am Donnerstag, den *31. August 2017*, um *11.00 Uhr* (MESZ) in das Haus der Bayerischen Wirtschaft Max-Joseph-Str. 5 80333 München Deutschland ein. I. *Tagesordnung* 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016 mit dem zusammengefassten Lagebericht für die SKW Stahl-Metallurgie Holding AG und den SKW Metallurgie Konzern, einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches sowie des Berichts des Aufsichtsrats, für das Geschäftsjahr 2016 Von der Einberufung der Hauptversammlung an sind die genannten Unterlagen über die Internetseite der SKW Stahl-Metallurgie Holding AG http://www.skw-steel.com/de/ir-press/hauptversammlung.html/ zugänglich und liegen während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernjahresabschluss bereits gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Regelungen ist daher zu Tagesordnungspunkt 1 kein Beschluss zu fassen. Da kein Bilanzgewinn besteht, ist auch kein Beschluss über die Ergebnisverwendung zu fassen. 2. *Beschlussfassung über die Entlastung von Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Dr. Kay Michel für seine Amtszeit als Mitglied des Vorstands im Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, a) Herrn Titus Weinheimer für seine Amtszeit als Mitglied des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen, b) Herrn Tarun Somani für seine Amtszeit als Mitglied des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen, c) Herrn Jochen Martin für seine Amtszeit als Mitglied des Aufsichtsrats bis zum 10. Mai 2016 im Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen, d) Herrn Armin Bruch für seine Amtszeit als Mitglied des Aufsichtsrats bis zum 10. Mai 2016 im Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen, e) Herrn Reto A. Garzetti für seine Amtszeit als Mitglied des Aufsichtsrats bis zum 10. Mai 2016 im Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen, f) Frau Jutta Schull für ihre Amtszeit als Mitglied des Aufsichtsrats bis zum 10. Mai 2016 im Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen, g) Herrn Volker Stegmann für seine Amtszeit als Mitglied des Aufsichtsrats ab dem 10. Mai 2016 im Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen, h) Herrn Dr. Olaf Marx für seine Amtszeit als Mitglied des Aufsichtsrats ab dem 10. Mai 2016 im Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen, i) Herrn Dr. Peter Ramsauer für seine Amtszeit als Mitglied des Aufsichtsrats ab dem 10. Mai 2016 im Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen, j) Herrn Dr. Alexander Kirsch für seine Amtszeit als Mitglied des Aufsichtsrats ab dem 9. Juni 2016 im Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. Es ist beabsichtigt, die Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt zu jeder Person einzeln durchzuführen. 4. *Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 sowie des Prüfers für die mögliche prüferische Durchsicht des Zwischenberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 2017* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung München, Deutschland, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 und - für den Fall, dass der verkürzte Abschluss und der Zwischenlagebericht (§§ 37w, 37y Wertpapierhandelsgesetz) für das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 2017 einer prüferischen Durchsicht unterzogen werden - zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts zu bestellen. 5. *Neuwahl zum Aufsichtsrat* Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 Aktiengesetz (AktG) sowie § 7 Abs. 1 der Satzung aus sechs von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Der Aufsichtsrat ist nicht mitbestimmt. Gemäß § 7 Abs. 2 der Satzung ist das Gremium des Aufsichtsrats grundsätzlich für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitzurechnen ist. Die Hauptversammlung kann gemäß § 7 Abs. 2 der Satzung auch kürzere Amtsperioden für die zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder bestimmen. Das Amtsgericht Traunstein bestellte mit Beschluss vom 9. Juni 2016 Herrn Dr. Alexander Kirsch gemäß § 104 AktG zum Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft. Dem Antrag der Gesellschaft entsprechend wurde die Bestellung von Herrn Dr. Alexander Kirsch auf das Ende der dem Erlass des Bestellungsbeschlusses unmittelbar nachfolgenden ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft befristet. Aus diesem Grund endet die Amtsperiode von Herrn Dr. Alexander Kirsch mit Beendigung dieser Hauptversammlung. Es ist somit ein Aufsichtsratsmitglied neu zu wählen. Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, Herrn Dr. Alexander Kirsch, Geschäftsführender Gesellschafter der Renusol Europe GmbH, Köln, Deutschland, in den Aufsichtsrat zu wählen, für eine Amtszeit, die mit Ablauf der Hauptversammlung endet, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Herr Dr. Alexander Kirsch ist Mitglied in folgenden anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: - Mitglied des Aufsichtsrates der euromicron AG, Frankfurt Darüber hinaus ist Herr Dr. Alexander Kirsch Mitglied in folgenden vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: - Mitglied des Board of Directors der Centrosolar America, Inc., Scottsdale, USA Der Aufsichtsrat soll bei seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex ('Kodex') die persönlichen und die geschäftlichen Beziehungen eines jeden Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär offenlegen. Die Empfehlung zur Offenlegung beschränkt sich auf solche Umstände, die nach der Einschätzung des Aufsichtsrats ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgebend ansehen würde. Wesentlich beteiligt im Sinn dieser Empfehlung sind gemäß dem Kodex Aktionäre, die direkt oder indirekt mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft halten. Abgesehen davon, dass der Kandidat bereits gegenwärtig Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft ist, bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats keine entsprechenden Umstände. Ein aussagekräftiger Lebenslauf des vorgeschlagenen Kandidaten findet sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.skw-steel.com/de/ir-press/hauptversammlung.html/ 6. *Beschlussfassung über die Zustimmung zu Vergleichsvereinbarungen mit ehemaligen Mitgliedern des Vorstands* Die SKW Stahl-Metallurgie Holding AG sowie die Tochtergesellschaften SKW Stahl-Metallurgie GmbH, SKW Verwaltungs GmbH und SKW Service GmbH haben eine Vergleichsvereinbarung mit ihren ehemaligen Vorstandsmitgliedern Frau Ines Kolmsee und Herrn Gerhard Ertl und der D&O-Versicherung CNA Insurance Company Limited abgeschlossen. Frau Kolmsee und Herr Ertl wurden von der Gesellschaft wegen Vermögenseinbußen aus und in Zusammenhang mit (i) der Gründung, Finanzierung und Geschäftsführung des Joint Ventures SKW-Tashi Metals & Alloys Private Ltd. ('Projekt Bhutan') und (ii) dem Erwerb des Kalziumkarbid Werks in Schweden sowie der Finanzierung und Geschäftsführung in Bezug auf die SKW Metallurgy Sweden
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
July 25, 2017 09:05 ET (13:05 GMT)