Von Hans Bentzien
FRANKFURT/LUXEMBURG (Dow Jones)--Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Klage der Landeskreditbank Baden-Württemberg gegen eine direkte Beaufsichtigung durch die Europäische Zentralbank (EZB) abgewiesen. Er stellte klar, dass die von der Klägerin gewünschte Beaufsichtigung durch die deutschen Behörden lediglich die dezentrale Umsetzung der EZB-Aufsicht darstellt.
Die Förderbank des Landes Baden-Württemberg, deren Bilanzsumme mehr als 30 Milliarden Euro beträgt, hatte gegen ihre Einstufung als "bedeutendes Unternehmen" geklagt, die sie der direkten EZB-Aufsicht unterwarf. Sie hatte argumentiert, dass wegen ihres geringen Risikoprofils eine Aufsicht durch die deutschen Behörden ausreichend sei, um die Finanzstabilität ausreichend zu schützen.
Der EuGH urteilte jedoch, dass eine Bank gemäß den einschlägigen Vorschriften - falls keine besonderen Umstände vorlägen - als bedeutendes Unternehmen eingestuft werde und daher der direkten Aufsicht der EZB unterliegt, wenn unter anderem der Wert ihrer Aktiva mehr als 30 Milliarden Euro betrage. Zudem stelle die von den nationalen Behörden im Rahmen des Single Supervisory Mechanism (SSM) ausgeübte direkte Aufsicht über die "weniger bedeutenden" Unternehmen keine Ausübung einer autonomen Zuständigkeit dar, sondern die dezentralisierte Umsetzung einer ausschließlichen Zuständigkeit der EZB.
Deutschland setzt sich derzeit dafür ein, dass "weniger bedeutende" Banken von einigen regulatorischen Anforderungen entlastet werden. Bundesregierung und deutsche Aufseher argumentieren, dass von den kleineren Instituten weniger Risiken ausgingen und dass ihnen außerdem eine Überforderung drohe.
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May 16, 2017 04:23 ET (08:23 GMT)
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