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DGAP-HV: Klassik Radio AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.06.2017 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Klassik Radio AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Klassik Radio AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
23.06.2017 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2017-05-16 / 15:00 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Klassik Radio AG Augsburg WKN: 785747 
ISIN: DE0007857476 Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung Freitag, den 23. Juni 2017 
Hotel Dorint, Augsburg 
 
Wir laden unsere Aktionäre ein 
 
zu der am 23. Juni 2017 um 11:00 Uhr 
in den Räumen des Hotels Dorint, Imhofstr. 12, 86159 
Augsburg 
 
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der 
Klassik Radio AG, Augsburg. 
 
Tagesordnung 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der Klassik Radio AG zum 31. Dezember 2016 
   und des vom Aufsichtsrat gebilligten 
   Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, des 
   gemeinsamen Lageberichts für die Klassik 
   Radio AG und den Konzern zum 31. Dezember 
   2016 und des Berichts des Aufsichtsrats, 
   sowie des erläuternden Berichts des Vorstands 
   zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und § 315 
   Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2016 
 
   Die genannten Unterlagen sind über unsere 
   Internetseite unter 
 
   www.klassikradioag.de 
 
   (im Bereich 'Investor Relations') zugänglich. 
   Wir weisen darauf hin, dass der gesetzlichen 
   Verpflichtung mit der Zugänglichmachung auf 
   unserer Internetseite Genüge getan ist. Die 
   Unterlagen werden daher den Aktionären auf 
   Verlangen einmalig per einfacher Post 
   zugesandt. Entsprechend den gesetzlichen 
   Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 
   keine Beschlussfassung vorgesehen, da der 
   Aufsichtsrat den Jahres- und den 
   Konzernabschluss bereits gebilligt hat. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns des Geschäftsjahrs 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn der Klassik Radio AG aus dem 
   abgelaufenen Geschäftsjahr 2016 in Höhe von 
   Euro 808.045,47 auf neue Rechnung 
   vorzutragen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem 
   im Geschäftsjahr 2016 alleine amtierenden 
   Mitglied des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2016 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden 
   Beschluss zu fassen: 
 
   Die Roever Broenner Susat Mazars GmbH & Co. 
   KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Steuerberatungsgesellschaft in Hamburg wird 
   zur Prüfung des Jahresabschlusses und des 
   Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2017 
   sowie zur prüferischen Durchsicht des 
   Halbjahresfinanzberichts des Geschäftsjahres 
   2017, sofern dieser einer solchen 
   prüferischen Durchsicht unterzogen wird, 
   gewählt. 
6. *Neuwahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Mit Ablauf der Hauptversammlung am 23. Juni 
   2017 endet gemäß § 102 Abs. 1 AktG und § 
   11 Abs. 2 der Satzung der Klassik Radio AG 
   die Amtszeit aller Aufsichtsratsmitglieder. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 95 Satz 1, 
   § 96 Abs. 1, § 101 Abs. 1 AktG und § 11 Abs. 
   1 der Satzung der Klassik Radio AG aus drei 
   Mitgliedern zusammen, die von den 
   Anteilseignern gewählt werden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende 
   Personen für den Zeitraum ab Beendigung 
   dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung 
   der Hauptversammlung, die über die Entlastung 
   für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn 
   der Amtszeit beschließt, wobei das 
   Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, 
   nicht mitgerechnet wird, zu 
   Aufsichtsratsmitgliedern zu wählen: 
 
   Dr. Dorothee Hallerbach, Augsburg 
   Rechtsanwältin, Kanzlei Epple, Dr. Hörmann & 
   Kollegen, Augsburg 
 
   Philippe v. Stauffenberg, London, England 
   Kaufmann, Solidus Private Equity, 
   Partnership, London 
 
   Dr. Reinhold Schorer, Altstätten, Schweiz 
   Rechtsanwalt, Finanzmarktaufsicht, 
   Liechtenstein 
 
   Frau Dr. Hallerbach ist Mitglied im 
   Aufsichtsrat von folgendem inländischen, 
   nicht börsennotierten Wirtschaftsunternehmen, 
   das einen Aufsichtsrat gebildet hat: 
 
   * BIKT AG, Mering (Vorsitzende des 
     Aufsichtsrats) 
 
   Herr Philippe v. Stauffenberg ist Mitglied in 
   einem vergleichbaren Kontrollgremium von 
   folgendem ausländischen 
   Wirtschaftsunternehmen: 
 
   * Valpak Limited, UK (Director) 
 
   Die Wahlvorschläge berücksichtigen die vom 
   Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung 
   festgelegten Ziele. Insbesondere würde mit 
   der Wahl der vorgeschlagenen Kandidaten das 
   Ziel des Aufsichtsrats, wonach eine 
   angemessene Anzahl seiner Mitglieder 
   unabhängig im Sinne von Ziffer 5.4.2 des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex in der 
   Fassung vom 07. Februar 2017 sein sollen, 
   erreicht. Keiner der Kandidaten übt nach 
   Einschätzung des Aufsichtsrats eine 
   Organfunktion oder Beratungsaufgaben bei 
   wesentlichen Wettbewerbern des Unternehmens 
   im Sinne von Ziffer 5.4.2 Satz 4 des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex in der 
   Fassung vom 07. Februar 2017 aus. Darüber 
   hinaus würde mit der Wahl von Frau Dr. 
   Hallerbach erreicht werden, dass entsprechend 
   dem Status Quo dem Aufsichtsrat auch 
   weiterhin eine entsprechend qualifizierte 
   Frau angehören wird, was bei der aktuellen 
   Besetzung des Aufsichtsrats mit drei Personen 
   einer Quote von 33% entspricht. Der 
   Aufsichtsrat hat sich vergewissert, dass die 
   vorgeschlagenen Kandidaten den zu erwartenden 
   Zeitaufwand aufbringen können. 
 
   Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen 
   zwischen den zur Wahl in den Aufsichtsrat 
   vorgeschlagenen Personen und der 
   Gesellschaft, den Organen der Gesellschaft 
   und einem wesentlichen an der Gesellschaft 
   beteiligten Aktionär keine persönlichen oder 
   geschäftlichen Beziehungen, deren Offenlegung 
   Ziffer 5.4.1 Absätze 6 bis 8 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 
   07. Februar 2017 empfiehlt. 
 
   Ausführliche Lebensläufe der zur Wahl 
   vorgeschlagenen Personen stehen auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   www.klassikradioag.de 
 
   (dort unter Management/Aufsichtsrat) bereit 
   und liegen auch während der Hauptversammlung 
   am 23. Juni 2017 zur Einsichtnahme durch die 
   Aktionäre aus. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum 
   Aufsichtsrat als Einzelwahl durchzuführen. 
 
   Der Aufsichtsrat teilt mit, dass Frau Dr. 
   Dorothee Hallerbach im Fall ihrer Wiederwahl 
   in den Aufsichtsrat der Gesellschaft erneut 
   als Kandidatin für den Aufsichtsratsvorsitz 
   vorgeschlagen werden soll. Herr Dr. Reinhold 
   Schorer erfüllt die Anforderungen an einen 
   unabhängigen Finanzexperten im Sinne des § 
   100 Abs. 5 AktG. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Das Grundkapital ist zum Zeitpunkt der Einberufung 
dieser Hauptversammlung eingeteilt in 4.825.000 (vier 
Millionen achthundertfünfundzwanzigtausend) Aktien ohne 
Nennbetrag (Stückaktien). Jede Aktie gewährt eine 
Stimme, so dass am Tag der Einberufung der 
Hauptversammlung 4.825.000 (vier Millionen 
achthundertfünfundzwanzigtausend) Stimmrechte bestehen. 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
*Anmeldung* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre 
berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im 
Aktienregister der Gesellschaft eingetragen und 
rechtzeitig angemeldet sind. 
 
Die Anmeldung hat unter der folgenden Adresse: 
 
Klassik Radio AG 
c/o Computershare Operations Center 
80249 München 
 
Telefax: +49 (0) 89 / 30 90 374 675 
E-Mail:  anmeldestelle@computershare.de 
 
spätestens bis zum Ablauf des 16. Juni 2017 (24:00 Uhr) 
bei der Gesellschaft einzugehen. 
 
*Freie Verfügbarkeit der Aktien* 
 
Die Aktien werden durch die Anmeldung zur 
Hauptversammlung nicht gesperrt oder blockiert. 
Aktionäre können über ihre Aktien daher auch nach 
erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. Für das 
Teilnahme- und Stimmrecht ist der am Tag der 
Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene 
Aktienbestand maßgebend. Dieser wird dem Bestand 
zum Umschreibestopp gemäß § 21 Abs. 3 der Satzung 
am 19. Juni 2017, 24:00 Uhr entsprechen, da aus 
arbeitstechnischen Gründen innerhalb der letzten drei 
Werktage vor der Versammlung und am Tag der 
Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister 
vorgenommen werden (Umschreibungsstopp). Technisch 
maßgeblicher Bestandsstichtag (sogenannter 
Technical Record Date) ist daher der Ablauf des 19. 
Juni 2017. Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die 
noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden 
daher gebeten, Umschreibungsanträge so zeitnah wie 
möglich zu stellen. 
 
*Stimmrechtsvertretung* 
 
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen, 
rechtzeitig angemeldet sind und nicht persönlich an der 
Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr 

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May 16, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

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