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DGAP-News: Klassik Radio AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Klassik Radio AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.06.2017 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2017-05-16 / 15:00 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Klassik Radio AG Augsburg WKN: 785747 ISIN: DE0007857476 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Freitag, den 23. Juni 2017 Hotel Dorint, Augsburg Wir laden unsere Aktionäre ein zu der am 23. Juni 2017 um 11:00 Uhr in den Räumen des Hotels Dorint, Imhofstr. 12, 86159 Augsburg stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Klassik Radio AG, Augsburg. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Klassik Radio AG zum 31. Dezember 2016 und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, des gemeinsamen Lageberichts für die Klassik Radio AG und den Konzern zum 31. Dezember 2016 und des Berichts des Aufsichtsrats, sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2016 Die genannten Unterlagen sind über unsere Internetseite unter www.klassikradioag.de (im Bereich 'Investor Relations') zugänglich. Wir weisen darauf hin, dass der gesetzlichen Verpflichtung mit der Zugänglichmachung auf unserer Internetseite Genüge getan ist. Die Unterlagen werden daher den Aktionären auf Verlangen einmalig per einfacher Post zugesandt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahrs 2016* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Klassik Radio AG aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2016 in Höhe von Euro 808.045,47 auf neue Rechnung vorzutragen. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2016 alleine amtierenden Mitglied des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 5. *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017* Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: Die Roever Broenner Susat Mazars GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft in Hamburg wird zur Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2017 sowie zur prüferischen Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts des Geschäftsjahres 2017, sofern dieser einer solchen prüferischen Durchsicht unterzogen wird, gewählt. 6. *Neuwahlen zum Aufsichtsrat* Mit Ablauf der Hauptversammlung am 23. Juni 2017 endet gemäß § 102 Abs. 1 AktG und § 11 Abs. 2 der Satzung der Klassik Radio AG die Amtszeit aller Aufsichtsratsmitglieder. Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 95 Satz 1, § 96 Abs. 1, § 101 Abs. 1 AktG und § 11 Abs. 1 der Satzung der Klassik Radio AG aus drei Mitgliedern zusammen, die von den Anteilseignern gewählt werden. Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen für den Zeitraum ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, zu Aufsichtsratsmitgliedern zu wählen: Dr. Dorothee Hallerbach, Augsburg Rechtsanwältin, Kanzlei Epple, Dr. Hörmann & Kollegen, Augsburg Philippe v. Stauffenberg, London, England Kaufmann, Solidus Private Equity, Partnership, London Dr. Reinhold Schorer, Altstätten, Schweiz Rechtsanwalt, Finanzmarktaufsicht, Liechtenstein Frau Dr. Hallerbach ist Mitglied im Aufsichtsrat von folgendem inländischen, nicht börsennotierten Wirtschaftsunternehmen, das einen Aufsichtsrat gebildet hat: * BIKT AG, Mering (Vorsitzende des Aufsichtsrats) Herr Philippe v. Stauffenberg ist Mitglied in einem vergleichbaren Kontrollgremium von folgendem ausländischen Wirtschaftsunternehmen: * Valpak Limited, UK (Director) Die Wahlvorschläge berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung festgelegten Ziele. Insbesondere würde mit der Wahl der vorgeschlagenen Kandidaten das Ziel des Aufsichtsrats, wonach eine angemessene Anzahl seiner Mitglieder unabhängig im Sinne von Ziffer 5.4.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 07. Februar 2017 sein sollen, erreicht. Keiner der Kandidaten übt nach Einschätzung des Aufsichtsrats eine Organfunktion oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern des Unternehmens im Sinne von Ziffer 5.4.2 Satz 4 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 07. Februar 2017 aus. Darüber hinaus würde mit der Wahl von Frau Dr. Hallerbach erreicht werden, dass entsprechend dem Status Quo dem Aufsichtsrat auch weiterhin eine entsprechend qualifizierte Frau angehören wird, was bei der aktuellen Besetzung des Aufsichtsrats mit drei Personen einer Quote von 33% entspricht. Der Aufsichtsrat hat sich vergewissert, dass die vorgeschlagenen Kandidaten den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen zwischen den zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Personen und der Gesellschaft, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlichen an der Gesellschaft beteiligten Aktionär keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen, deren Offenlegung Ziffer 5.4.1 Absätze 6 bis 8 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 07. Februar 2017 empfiehlt. Ausführliche Lebensläufe der zur Wahl vorgeschlagenen Personen stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.klassikradioag.de (dort unter Management/Aufsichtsrat) bereit und liegen auch während der Hauptversammlung am 23. Juni 2017 zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat als Einzelwahl durchzuführen. Der Aufsichtsrat teilt mit, dass Frau Dr. Dorothee Hallerbach im Fall ihrer Wiederwahl in den Aufsichtsrat der Gesellschaft erneut als Kandidatin für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden soll. Herr Dr. Reinhold Schorer erfüllt die Anforderungen an einen unabhängigen Finanzexperten im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* Das Grundkapital ist zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung eingeteilt in 4.825.000 (vier Millionen achthundertfünfundzwanzigtausend) Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien). Jede Aktie gewährt eine Stimme, so dass am Tag der Einberufung der Hauptversammlung 4.825.000 (vier Millionen achthundertfünfundzwanzigtausend) Stimmrechte bestehen. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* *Anmeldung* Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen und rechtzeitig angemeldet sind. Die Anmeldung hat unter der folgenden Adresse: Klassik Radio AG c/o Computershare Operations Center 80249 München Telefax: +49 (0) 89 / 30 90 374 675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de spätestens bis zum Ablauf des 16. Juni 2017 (24:00 Uhr) bei der Gesellschaft einzugehen. *Freie Verfügbarkeit der Aktien* Die Aktien werden durch die Anmeldung zur Hauptversammlung nicht gesperrt oder blockiert. Aktionäre können über ihre Aktien daher auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. Für das Teilnahme- und Stimmrecht ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgebend. Dieser wird dem Bestand zum Umschreibestopp gemäß § 21 Abs. 3 der Satzung am 19. Juni 2017, 24:00 Uhr entsprechen, da aus arbeitstechnischen Gründen innerhalb der letzten drei Werktage vor der Versammlung und am Tag der Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen werden (Umschreibungsstopp). Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag (sogenannter Technical Record Date) ist daher der Ablauf des 19. Juni 2017. Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden daher gebeten, Umschreibungsanträge so zeitnah wie möglich zu stellen. *Stimmrechtsvertretung* Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen, rechtzeitig angemeldet sind und nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr
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May 16, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)