In diesem Sachverhalt hatte das Gericht eine arglistige Täuschung der Versicherungsnehmerin mit der Begründung bestätigt, dass diese bei Abschluss eines Krankenversicherungsvertrages einen stationären Klinikaufenthalt ohne plausible Erklärung verschwiegen hat. Die Klägerin begehrte die Feststellung ...Den vollständigen Artikel lesen ...