BERLIN (dpa-AFX) - Im Streit zwischen Union und SPD über die geplante Autobahngesellschaft des Bundes und die Bund-Länder-Finanzreform zeichnet sich eine Lösung ab. Die Fraktionschefs von Union und SPD im Bundestag, Volker Kauder (CDU) und Thomas Oppermann, sowie CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt haben für Mittwochabend (18.00 Uhr) überraschend zu einer gemeinsamen Pressekonferenz geladen. Thema sollte das "Ergebnis der Verhandlungen über die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen" sein.
Zuletzt hatte die SPD darauf beharrt, dass im Zuge der geplanten Infrastrukturgesellschaft des Bundes eine Privatisierung der Autobahnen sowie der Gesellschaft durch die Hintertür rechtssicher ausgeschlossen wird. Gefordert wurde eine Privatisierungsschranke im Grundgesetz über die bisherigen Gesetzespläne hinaus.
Mit der Einigung stünde einer Abstimmung des Bundestages über die mühsam ausgehandelte Reform der Finanzbeziehungen von Bund und Ländern nichts mehr im Wege. Die Reformpläne einschließlich Grundgesetzänderungen sollten am Freitag abschließend beraten werden. Die Koalition hatte sich aber darauf verständigt, die Abstimmung zu vertagen. Für die Grundgesetzänderungen ist in Bundestag und Bundesrat jeweils eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig.
Bund und Länder hatten sich im Oktober nach langen Verhandlungen auf eine Neuordnung ihrer Finanzbeziehungen verständigt. Danach sollen die Länder von 2020 an jährlich 9,75 Milliarden Euro vom Bund erhalten - Tendenz steigend. Das ist deutlich mehr Geld als bisher. Der Bund bekommt dafür mehr Eingriffsrechte - etwa bei Fernstraßen, in der Steuerverwaltung und bei Investitionen in Schulen.
Das komplizierte Gesetzgebungsverfahren enthält 13 Änderungen des Grundgesetzes und zahlreiche einfachgesetzliche Änderungen. Der Konflikt über die geplante Infrastrukturgesellschaft hatte den Zeitplan für die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzen gefährdet.
Mit der Infrastrukturgesellschaft will der Bund ab 2021 für mehr Effizienz in Planung, Bau und Betrieb der Autobahnen und Bundesstraßen sorgen. Die Länder geben Befugnisse ab. Eine Privatisierung der Autobahnen und Bundesstraßen soll erstmals verfassungsrechtlich ausgeschlossen werden. Weder die dem Bund gehörende Gesellschaft noch die Autobahnen dürfen veräußert werden.
Die SPD wollte nicht nur ein Privatisierungsverbot für die Gesellschaft und ihre Tochterfirmen in der Verfassung verankern, sondern auch Öffentlich-Private-Partnerschaften (ÖPP) per Grundgesetz begrenzen. Die Union hielt normalgesetzliche Beschränkungen mit ÖPP bis 100 Kilometer Strecke für ausreichend./sl/tb/DP/tos
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