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Dow Jones News
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DGAP-HV: BAUER Aktiengesellschaft: Bekanntmachung -2-

DJ DGAP-HV: BAUER Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.06.2017 in Schrobenhausen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: BAUER Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
BAUER Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 29.06.2017 in Schrobenhausen mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-05-18 / 15:00 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
BAUER Aktiengesellschaft Schrobenhausen - ISIN DE 
0005168108 - 
- WKN 516810 - 
 
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, 
 
wir laden Sie ein zu der am *Donnerstag, 29. Juni 2017 
um 10:00 Uhr* (Einlass ab 9:00 Uhr) stattfindenden 
ordentlichen Hauptversammlung der BAUER 
Aktiengesellschaft am Firmensitz der BAUER 
Aktiengesellschaft, BAUER-Straße 1, 86529 
Schrobenhausen, Deutschland. 
 
*I. Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der BAUER Aktiengesellschaft, des gebilligten 
   Konzernabschlusses, des zusammengefassten 
   Lageberichts der BAUER Aktiengesellschaft und 
   des Konzerns, des Berichts des Aufsichtsrats, 
   jeweils für das Geschäftsjahr 2016, sowie des 
   erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
   Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB* 
 
   Entsprechend § 124a Satz 1 Nr. 2 AktG wird 
   hierzu erläutert: Der Jahresabschluss wurde 
   am 10. April 2017 durch den Aufsichtsrat 
   festgestellt und der Konzernabschluss 
   gebilligt. Daher ist zu diesem 
   Tagesordnungspunkt nach §§ 172 f. AktG kein 
   Beschluss zu fassen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns des Geschäftsjahrs 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
   beschließen: 
 
   Der Bilanzgewinn der BAUER Aktiengesellschaft 
   für das Geschäftsjahr 2016 in Höhe von 
   1.713.100,00 EUR wird wie folgt verwandt: 
 
   Ausschüttung an die         1.713.100,00 EUR 
   Aktionäre von 0,10 EUR 
   Dividende je 
   dividendenberechtigter 
   Stückaktie 
   bei 17.131.000 
   dividendenberechtigten 
   Stückaktien 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
   beschließen, die Mitglieder des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 zu 
   entlasten. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
   beschließen, die Mitglieder des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 zu 
   entlasten. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2017* 
 
   Auf Empfehlung des Prüfungsausschusses 
   schlägt der Aufsichtsrat vor, die 
   PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am 
   Main, Zweigniederlassung Stuttgart zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
   für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen. 
 
*II. Weitere Angaben zur Einberufung* 
 
*Grundkapital und Stimmrechte* 
 
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist 
das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 
73.001.420,45 EUR eingeteilt in 17.131.000 auf den 
Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag 
(Stückaktien) mit ebenso vielen Stimmrechten. Die 
Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine 
eigenen Aktien. 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind gemäß § 16 Abs. 1 der Satzung 
nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich in 
Textform bei nachfolgender Stelle angemeldet und ihre 
Berechtigung nachgewiesen haben. Zum Nachweis reicht 
ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des 
Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. 
Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor 
der Versammlung, das ist der 8. Juni 2017, 0:00 Uhr, 
(Record Date) zu beziehen. Die Anmeldung und der 
Nachweis des Anteilsbesitzes müssen spätestens bis zum 
*22. Juni 2017, 24:00 Uhr*, unter folgender Adresse in 
deutscher oder englischer Sprache zugehen: 
 
BAUER Aktiengesellschaft, c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10, 80637 München, Deutschland 
Telefax: +49 89 21027 289, E-Mail: 
inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres 
Anteilsbesitzes bei bezeichneter Stelle werden den 
Aktionären Eintrittskarten mit einem Vollmachtsformular 
für die Hauptversammlung übersandt. Eintrittskarten 
sind reine Organisationsmittel und stellen keine 
zusätzlichen Teilnahmevoraussetzungen dar. 
 
*Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)* 
 
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das 
entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des 
Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im 
Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an 
der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts 
als Aktionär nur, wer einen Nachweis des 
Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. 
Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date 
haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre 
Aktien erst nach dem Record Date erworben haben, können 
somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. 
Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und 
den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur 
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem 
Record Date veräußern. Der Nachweisstichtag hat 
keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der 
Aktien und ist kein relevantes Datum für eine 
eventuelle Dividendenberechtigung. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch einen 
Bevollmächtigten* 
 
Aktionäre können ihr Stimmrecht bzw. ihr Teilnahmerecht 
auch durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch 
die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder 
durch eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. 
Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung 
der Aktien und ein Nachweis des Anteilsbesitzes 
gemäß den vorstehenden Bedingungen erforderlich. 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedürfen der Textform. 
 
Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag 
der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten 
vorgewiesen werden oder durch Erklärung gegenüber der 
Gesellschaft per Post, per Telefax oder elektronisch 
per E-Mail bis spätestens 28. Juni 2017, 24:00 Uhr an 
die folgende Adresse erfolgen: 
 
BAUER Aktiengesellschaft, c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10, 80637 München, Deutschland 
Telefax: +49 89 21027 289, E-Mail: 
inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
Ein Vollmachtsformular wird den zur Hauptversammlung 
ordnungsgemäß angemeldeten Personen mit der 
Eintrittskarte zugesandt. Bevollmächtigt ein Aktionär 
mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine 
oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
Die vorstehenden Regelungen über die Form von 
Vollmachten erstrecken sich nicht auf die Form der 
Erteilung, ihren Widerruf und den Nachweis von 
Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen 
oder diesen nach § 135 AktG Gleichgestellte. Hier 
können Besonderheiten gelten. Daher bitten wir unsere 
Aktionäre, die eine Bevollmächtigung von 
Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen 
nach § 135 AktG Gleichgestellten beabsichtigen, sich 
bezüglich der Form der Vollmachten mit diesen 
rechtzeitig abzustimmen. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft* 
 
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären weiter an, 
sich von weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern der 
Gesellschaft vertreten zu lassen. Die Erteilung der 
Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen 
der Textform. Soweit von der Gesellschaft benannte 
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen 
diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des 
Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist 
die Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter ungültig. Die 
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, 
weisungsgemäß abzustimmen. Einzelheiten sowie ein 
Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an den 
Stimmrechtsvertreter ergeben sich aus den Unterlagen, 
die den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären 
übersandt werden. Vollmacht und Weisungen müssen 
spätestens am 28. Juni 2017, 24:00 Uhr unter 
 
BAUER Aktiengesellschaft, c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10, 80637 München, Deutschland 
Telefax: +49 89 21027 289, E-Mail: 
inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
eingegangen sein. Nach dem 28. Juni 2017, 24:00 Uhr 
können erteilte Vollmachten und Weisungen durch 
Übersendung an die vorstehend genannte Adresse 
nicht mehr geändert werden. Ein Widerruf bei Teilnahme 
an der Versammlung bleibt unberührt. Auch bei einer 
Bevollmächtigung der von der Gesellschaft beauftragten 
Stimmrechtsvertreter müssen die Anmeldung des Aktionärs 
und die Bescheinigung des depotführenden Instituts über 
den Anteilsbesitz nach den vorstehenden Bestimmungen 
form- und fristgerecht zugehen. 
 
Daneben wird zusätzlich für an der Hauptversammlung 
teilnehmende Aktionäre, die diese vor der Abstimmung 
verlassen, die Möglichkeit bestehen, den von der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 18, 2017 09:02 ET (13:02 GMT)

Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern bei 
Verlassen der Hauptversammlung Vollmacht und Weisungen 
für die Ausübung des Stimmrechts zu erteilen. 
 
Eine Verpflichtung zur Verwendung der von der 
Gesellschaft angebotenen Formulare zur Bevollmächtigung 
bzw. Bevollmächtigung und Weisungserteilung an von der 
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter besteht 
nicht. 
 
*Rechte der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 
500.000 EUR erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 
AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung 
gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen 
Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist in 
Schriftform gem. § 126 BGB an den Vorstand zu richten. 
Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen der 
Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, 
also spätestens bis zum 29. Mai 2017, 24:00 Uhr, 
zugehen. Wir bitten derartige Verlangen an folgende 
Adresse zu übersenden: 
 
BAUER Aktiengesellschaft 
- Vorstand - 
BAUER-Straße 1, 86529 Schrobenhausen, Deutschland 
 
*Rechte der Aktionäre: Anträge und Wahlvorschläge* 
 
Jeder Aktionär ist berechtigt, zu Punkten der 
Tagesordnung Anträge gemäß § 126 Abs. 1 AktG oder 
Wahlvorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers und des 
Konzernabschlussprüfers und/oder ggf. zur Wahl von 
Aufsichtsratsmitgliedern gemäß § 127 AktG zu 
übersenden. Die Gesellschaft wird Anträge und 
Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des 
Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen 
Stellungnahme der Verwaltung unter http://www.bauer.de 
in der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung, 
soweit gesetzlich vorgeschrieben, zugänglich machen, 
wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der 
Versammlung, also bis zum 14. Juni 2017, 24:00 Uhr, der 
Gesellschaft einen zulässigen Antrag zu einem 
bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung oder 
einen zulässigen Wahlvorschlag mit den gesetzlich 
geforderten Angaben übersandt hat. Ein Wahlvorschlag 
braucht unter anderem dann nicht zugänglich gemacht zu 
werden, wenn er nicht Namen, ausgeübten Beruf und 
Wohnort des Kandidaten enthält. Vorschläge zur Wahl von 
Aufsichtsratsmitgliedern müssen darüber hinaus dann 
nicht zugänglich gemacht werden, wenn ihnen keine 
Angaben zu Mitgliedschaften des vorgeschlagenen 
Kandidaten in anderen Aufsichtsräten im Sinne von § 125 
Abs. 1 Satz 5 AktG beigefügt sind. Ein Wahlvorschlag 
braucht nicht begründet zu werden. Aktionäre werden 
gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der 
Übersendung des Gegenantrags bzw. Wahlvorschlags 
nachzuweisen. 
 
Gegenanträge und Wahlvorschläge sind 
ausschließlich an folgende Adresse zu richten: 
 
BAUER Aktiengesellschaft 
Investor Relations 
BAUER-Straße 1, 86529 Schrobenhausen, Deutschland 
Fax: +49 8252 97-2900, E-Mail: hv2017@bauer.de 
 
*Rechte der Aktionäre: Auskunftsrecht* 
 
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der 
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über 
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie 
zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der 
Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht 
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und 
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem 
verbundenen Unternehmen und auf die Lage des Konzerns 
und der in den Konzernabschluss einbezogenen 
Unternehmen. Um die sachgerechte Beantwortung zu 
erleichtern, werden Aktionäre und Aktionärsvertreter, 
die in der Hauptversammlung Fragen stellen möchten, 
höflich gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an 
obengenannte Adresse zu übersenden. Diese 
Übersendung ist keine förmliche Voraussetzung für 
die Beantwortung. Das Auskunftsrecht bleibt hiervon 
unberührt. 
 
*III. Informationen und Unterlagen zur 
Hauptversammlung* 
 
Der Jahresabschluss der BAUER Aktiengesellschaft sowie 
der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2016 mit dem 
zusammengefassten Lagebericht der BAUER 
Aktiengesellschaft und dem Konzern, der Bericht des 
Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2016 sowie der 
Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des 
Bilanzgewinns liegen von der Einberufung der 
Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der BAUER 
Aktiengesellschaft aus. Sie und sämtliche weitere 
auslagepflichtige Unterlagen sind zudem gemäß § 
124a AktG zusammen mit weitergehenden Erläuterungen zu 
den Rechten der Aktionäre über die Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
http://www.bauer.de 
 
in der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung/2017 
zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung am 
29. Juni 2017 ausliegen. Es wird darauf hingewiesen, 
dass der gesetzlichen Verpflichtung mit der 
Zugänglichmachung auf der Internetseite der 
Gesellschaft Genüge getan ist. Die Unterlagen werden 
daher den Aktionären auf Verlangen kostenlos und 
unverzüglich einmalig mit einfacher Post zugesandt. Auf 
der Internetseite werden nach Abschluss der 
Hauptversammlung auch die Abstimmungsergebnisse 
veröffentlicht. 
 
Schrobenhausen, im April 2017 
 
*BAUER Aktiengesellschaft* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2017-05-18 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: BAUER Aktiengesellschaft 
             BAUER-Straße 1 
             86529 Schrobenhausen 
             Deutschland 
Telefon:     +49 8252 971218 
Fax:         +49 8252 972900 
E-Mail:      investor.relations@bauer.de 
Internet:    http://www.bauer.de 
ISIN:        DE0005168108 
WKN:         516810 
Börsen:      Auslandsbörse(n) Xetra, Frankfurt, Düsseldorf, Hamburg, 
             München, Berlin, Hannover, Stuttgart, 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
575345 2017-05-18 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 18, 2017 09:02 ET (13:02 GMT)

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© 2017 Dow Jones News
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