Trifft eine Schadensmeldung erst sechs Monate nach einem Verkehrsunfall beim Kaskoversicherer ein, kann dieser berechtigt sein, eine Entschädigung wegen vorsätzlicher Verletzung der Anzeigeobliegenheit zu verweigern. Der Kläger meldete Mitte Juni 2016 einen Schadensfall vom 23.12.2015 beim Beklagten. ...Den vollständigen Artikel lesen ...