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DGAP-HV: Vereinigte Filzfabriken, Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.06.2017 in Hermaringen-Gerschweiler mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Vereinigte Filzfabriken, Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
Vereinigte Filzfabriken, Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung am 29.06.2017 in Hermaringen-Gerschweiler mit dem Ziel 
der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-05-19 / 15:00 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Vereinigte Filzfabriken, Aktiengesellschaft Giengen an 
der Brenz ISIN DE0007617003 
Wertpapierkenn-Nr. 761 700 Wir laden hiermit unsere 
Aktionäre zu der _133. ordentlichen Hauptversammlung_ 
_am Donnerstag, dem 29.06.2017, 09.00 Uhr,_ in den 
Sitzungssaal der 
Vereinigte Filzfabriken AG, Giengener Weg 66, 
89568 Hermaringen-Gerschweiler, ein. Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   zum 31.12.2016 und des Lageberichts für das 
   Geschäftsjahr 2016 sowie des Berichtes des 
   Aufsichtsrats und ferner des erläuternden 
   Berichtes des Vorstands zu den Angaben nach § 
   289 Abs. 4 HGB.* 
 
   Die genannten Unterlagen können im Internet 
   über die Homepage der Gesellschaft 
 
   www.vfg.de 
 
   und in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, 
   Giengener Weg 66, 89568 
   Hermaringen-Gerschweiler, Tel. 07322/144-101, 
   eingesehen werden. Sie werden den Aktionären 
   auf Anfrage auch zugesandt. Ferner werden die 
   Unterlagen während der Hauptversammlung 
   zugänglich sein und näher erläutert werden. 
 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen 
   ist zum Tagesordnungspunkt 1 keine 
   Beschlussfassung vorgesehen, da der 
   Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten 
   Jahresabschluss gebilligt hat. Der 
   Jahresabschluss ist damit festgestellt. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem 
   früheren und dem jetzigen Mitglied des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 
   Entlastung zu erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 
4. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die TGS Audit & 
   Tax GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Würzburg, zum Abschlussprüfer für das 
   Geschäftsjahr 2017 zu wählen. 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechtes* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechtes sind nur diejenigen Aktionäre 
berechtigt, die sich in Textform (§ 126 b BGB) 
angemeldet haben. 
 
Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung 
zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechtes nachzuweisen. Dazu ist ein in Textform 
(§ 126 b BGB) erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes 
durch das depotführende Institut erforderlich. Der 
Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der 
Hauptversammlung beziehen, den Tag der Versammlung 
nicht mitgerechnet, d.h. also auf den Beginn des 
Donnerstag, den 08. Juni 2017. 
 
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes 
müssen der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der 
Hauptversammlung, den Tag der Versammlung und des 
Zugangs nicht mitgerechnet, d.h. also bis zum 
Donnerstag, dem 22. Juni 2017, 24:00 Uhr, über folgende 
Adresse zugehen: 
 
Vereinigte Filzfabriken AG 
c/o Deutsche Bank AG 
Securities Production 
General Meetings 
Postfach 20 01 07 
60605 Frankfurt am Main 
Telefax: +49 69 12012-86045 
E-Mail: wp.hv@db-is.com 
 
Bedeutung des Nachweisstichtages: 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme 
an der Hauptversammlung oder die Ausübung des 
Stimmrechtes als Aktionär nur, wer einen Nachweis des 
Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Die 
Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des 
Stimmrechtes bemisst sich dabei ausschließlich 
nach dem im Nachweis enthaltenen Anteilsbesitz zum 
Nachweisstichtag. Die Aktien werden durch eine 
Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert. 
Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch ab dem 
Nachweisstichtag und auch nach erfolgter Anmeldung 
weiterhin frei verfügen. Auch im Fall der vollständigen 
oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes 
nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den 
Umfang des Stimmrechtes ausschließlich der 
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag 
maßgeblich, d.h. Veräußerungen von Aktien 
nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf 
die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 
Stimmrechtes. Entsprechendes gilt für Erwerbe und 
Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. 
Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien 
besitzen und erst danach Aktien erwerben, sind nicht 
teilnahme- und stimmberechtigt. 
 
*Verfahren der Stimmabgabe durch einen 
Bevollmächtigten* 
 
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung 
auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein 
Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben 
lassen. 
 
Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine 
Aktionärsvereinigung noch ein diesen nach den 
aktienrechtlichen Bestimmungen Gleichgestellter 
bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung der 
Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der 
Textform. Aktionäre können für die Vollmachtserteilung 
das Vollmachtsformular auf der Rückseite der 
Eintrittskarte, die sie nach der Anmeldung erhalten 
haben, benutzen. Möglich ist aber auch die Ausstellung 
einer gesonderten Vollmacht in Textform. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft können per Post, per Telefax oder 
elektronisch an folgende Anschrift übermittelt werden: 
 
Vereinigte Filzfabriken AG 
Hauptversammlung 
Postfach 1620 
89531 Giengen (Brenz) 
Telefax-Nummer: 07322/144-102 
E-Mail: info@vfg.de 
 
Bei Vollmachten an Kreditinstitute, ihnen 
gleichgestellte Institute oder Unternehmen (§§ 135 Abs. 
10 AktG, 125 Abs. 5 AktG) oder Vereinigungen von 
Aktionären und sonstigen Personen im Sinne von § 135 
Abs. 8 AktG genügt es jedoch, wenn die 
Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigten nachprüfbar 
festgehalten wird. Die Vollmachtserklärung muss in 
diesen Fällen zudem vollständig sein und darf nur mit 
der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen 
enthalten. Wir bitten unsere Aktionäre, sofern sie 
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen 
gleichgestellte Personen oder Institutionen 
bevollmächtigen wollen, sich bezüglich der Einzelheiten 
der Vollmacht mit diesen abzustimmen. Ein Verstoß 
gegen die vorgenannten und weitere in § 135 AktG 
genannte Erfordernisse für die Bevollmächtigung der in 
diesem Absatz Genannten beeinträchtigt allerdings 
gemäß § 135 Abs. 7 AktG die Stimmabgabe nicht. 
 
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären die 
Möglichkeit, sich durch von der Gesellschaft benannte 
Stimmrechtsvertreter als Bevollmächtigte nach ihren 
Weisungen in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. 
Diesen Stimmrechtsvertretern müssen dazu eine Vollmacht 
und besondere Weisungen für die Ausübung des 
Stimmrechtes erteilt werden. Hierfür kann auch der 
Vordruck verwendet werden, der im Internet über die 
Homepage der Gesellschaft 
 
www.vfg.de 
 
abrufbar ist. Die Mitarbeiter sind verpflichtet, 
weisungsgemäß abzustimmen; sie können die 
Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Bitte 
beachten Sie, dass die Stimmrechtsvertreter keine 
Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von 
Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder 
zum Stellen von Fragen oder von Anträgen 
entgegennehmen. Vollmachten für die 
Stimmrechtsvertreter unter Erteilung ausdrücklicher 
Weisungen müssen bei der Gesellschaft unter der oben 
genannten Anschrift per Post, per Telefax oder per 
E-Mail bis spätestens Mittwoch, den 28. Juni 2017, 
24:00 Uhr eingehen. 
 
Wir weisen darauf hin, dass auch im Falle einer 
Stimmrechtsvertretung eine ordnungsgemäße 
Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes 
notwendig sind. 
 
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so 
kann die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen 
zurückweisen (§ 134 Abs. 3 AktG). 
 
*RECHTE DER AKTIONÄRE* 
 
Den Aktionären stehen im Vorfeld und während der 
Hauptversammlung unter anderem die folgenden Rechte zu. 
Weitere Einzelheiten hierzu finden sich auch unter der 
Internetadresse 
 
www.vfg.de. 
 
*Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Absatz 2 
Aktiengesetz* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 
500.000 EUR erreichen, können verlangen, dass 
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt 
gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine 
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. 
 
Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen der 
Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, 
den Tag der Versammlung und des Zugangs nicht 
mitgerechnet, und damit bis zum Montag, dem 29. Mai 
2017, 24:00 Uhr, zugehen. Das Verlangen ist an den 

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May 19, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

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