Anzeige
Mehr »
Login
Freitag, 26.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 686 internationalen Medien
Geheimtipp: Rasanter Aufstieg, Branchenrevolution und Jahresumsatz von 50 Mio. $
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
175 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: CropEnergies AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.07.2017 in Congress Center Rosengarten, Mannheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: CropEnergies AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
CropEnergies AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.07.2017 in 
Congress Center Rosengarten, Mannheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2017-05-19 / 15:00 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
CropEnergies AG Mannheim WKN A0LAUP 
ISIN DE 000A0LAUP1 Einladung und Tagesordnung 
zur 
ordentlichen Hauptversammlung 
am Dienstag, 18. Juli 2017, 10:00 Uhr im Congress Center Rosengarten, 
Rosengartenplatz 2, 68161 Mannheim, Deutschland 
 
Wir laden unsere Aktionäre zu der am Dienstag, 18. Juli 2017, 10:00 Uhr, im 
Congress Center Rosengarten, Rosengartenplatz 2, 68161 Mannheim, Deutschland, 
stattfindenden 
 
ordentlichen Hauptversammlung 
 
ein. 
 
*I. TAGESORDNUNG* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des Lageberichts (einschließlich der 
   Erläuterungen zu den Angaben nach § 289 Abs. 
   4 HGB) für das Geschäftsjahr 2016/17, des 
   gebilligten Konzernabschlusses und des 
   Konzernlageberichts (einschließlich der 
   Erläuterungen zu den Angaben nach § 315 Abs. 
   4 HGB) für das Geschäftsjahr 2016/17 und des 
   Berichts des Aufsichtsrats* 
2. *Verwendung des Bilanzgewinns* 
3. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands für 
   das Geschäftsjahr 2016/17* 
4. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
   für das Geschäftsjahr 2016/17* 
5. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
6. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2017/18 sowie des Prüfers für eine etwaige 
   prüferische Durchsicht von unterjährigen 
   Finanzinformationen* 
 
*II. VORSCHLÄGE ZUR BESCHLUSSFASSUNG* 
 
TOP 1 *Vorlage des festgestellten 
      Jahresabschlusses und des Lageberichts 
      (einschließlich der Erläuterungen zu 
      den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB) für das 
      Geschäftsjahr 2016/17, des gebilligten 
      Konzernabschlusses und des 
      Konzernlageberichts (einschließlich 
      der Erläuterungen zu den Angaben nach § 
      315 Abs. 4 HGB) für das Geschäftsjahr 
      2016/17 und des Berichts des 
      Aufsichtsrats* 
 
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 16. Mai 2017 den vom Vorstand 
aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss bereits gebilligt; der 
Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen 
Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine 
Beschlussfassung. 
 
TOP 2 *Verwendung des Bilanzgewinns* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der CropEnergies AG für 
das Geschäftsjahr 2016/17 von 26.507.035,72 EUR wie folgt zu verwenden: 
 
Ausschüttung einer Dividende von 0,30   26.175.000,00 EUR 
EUR je Aktie auf 87.250.000 Stückaktien 
Vortrag auf neue Rechnung               332.035,72 EUR 
(Gewinnvortrag) 
=------------------------------------------------------------------------------ 
Bilanzgewinn                            26.507.035,72 EUR 
 
Bis zur Hauptversammlung kann sich die Anzahl der dividendenberechtigten 
Stückaktien verändern. In diesem Fall wird der Hauptversammlung ein entsprechend 
angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden, der eine 
unveränderte Dividende pro dividendenberechtigter Stückaktie sowie einen 
entsprechend angepassten Gewinnvortrag vorsieht. 
 
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf Auszahlung der Dividende 
am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig, 
mithin am 21. Juli 2017. 
 
TOP 3 *Entlastung der Mitglieder des Vorstands 
      für das Geschäftsjahr 2016/17* 
 
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das 
Geschäftsjahr 2016/17 Entlastung zu erteilen. 
 
TOP 4 *Entlastung der Mitglieder des 
      Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
      2016/17* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für 
das Geschäftsjahr 2016/17 Entlastung zu erteilen. 
 
TOP 5 *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
Mit Beendigung der am 18. Juli 2017 stattfindenden Hauptversammlung endet die 
Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder. Es ist deshalb eine Neubestellung 
durch die Hauptversammlung erforderlich. 
 
Der Aufsichtsrat besteht nach § 8 Abs. 1 der Satzung der CropEnergies AG aus 
sechs Mitgliedern. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 Abs. 1 und § 101 
Abs. 1 Aktiengesetz ausschließlich aus Aufsichtsratsmitgliedern der 
Aktionäre zusammen. 
 
Der Aufsichtsrat - gestützt auf einen entsprechenden Vorschlag des 
Nominierungsausschusses - gibt die nachfolgenden Wahlvorschläge auf der 
Grundlage der Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex und unter 
Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung benannten Ziele 
ab. 
 
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen, die bereits jetzt dem 
Aufsichtsrat angehören, als Aktionärsvertreter bis zur Beendigung der 
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem 
Beginn der Amtszeit beschließt (wobei das Geschäftsjahr, in dem die 
Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird), wieder in den Aufsichtsrat zu 
wählen: 
 
*Prof. Dr. Markwart Kunz* 
 
Braunschweig 
Ehem. Mitglied des Vorstands der Südzucker AG 
 
_Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten_ 
Keine 
 
_Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien_ 
Keine 
 
*Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex:* 
 
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht Herr Prof. Dr. Markwart Kunz in keinen 
persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur CropEnergies AG oder deren 
Konzernunternehmen, den Organen der CropEnergies AG oder einem wesentlich an der 
CropEnergies AG beteiligten Aktionär, deren Offenlegung gemäß Ziffer 5.4.1 
des Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen wird. 
 
*Thomas Kölbl* 
 
Speyer 
Mitglied des Vorstands der Südzucker AG 
 
_Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten_ 
 
- EUWAX Aktiengesellschaft, Stuttgart 
- K+S Aktiengesellschaft, Kassel 
 
_Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien_ 
 
- Boerse Stuttgart GmbH, Stuttgart 
- AGRANA Internationale Verwaltungs- und 
  Asset-Management GmbH, Wien (Österreich)* 
- AGRANA Stärke GmbH, Wien (Österreich)* 
- AGRANA Zucker GmbH, Wien (Österreich)* 
- ED&F MAN Holdings Limited, London 
  (Großbritannien)* 
- Freiberger Holding GmbH, Berlin* 
- PortionPack Europe Holding B. V., 
  Oud-Beijerland (Niederlande), (Vorsitzender)* 
- Raffinerie Tirlemontoise S.A., Brüssel 
  (Belgien)* 
- Saint Louis Sucre S.A.S., Paris (Frankreich)* 
- Südzucker Polska S.A., Breslau (Polen)* 
- Südzucker Versicherungs-Vermittlungs-GmbH, 
  Mannheim (Vorsitzender)* 
 
*Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex:* 
 
Herr Thomas Kölbl ist Mitglied des Vorstands der Südzucker AG, die 
Mehrheitsaktionärin der Gesellschaft ist. 
 
* Mandat, das der Kandidat als gesetzlicher Vertreter eines herrschenden 
Unternehmens eines Konzerns in zum Konzern gehörenden Unternehmen innehat 
(*Konzernmandat*) 
 
*Dr. Hans-Jörg Gebhard* 
 
Eppingen 
Selbständiger Landwirt in Eppingen und Vorstandsvorsitzender des Verbands 
Süddeutscher Zuckerrübenanbauer e. V. 
 
_Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten_ 
 
- Südzucker AG, Mannheim (Vorsitzender) 
- GoodMills Deutschland GmbH, Hamburg 
 
_Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien_ 
 
- AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft, Wien 
  (Österreich) 
- AGRANA Zucker, Stärke und Frucht Holding AG, 
  Wien (Österreich), (2. stellvertretender 
  Vorsitzender) 
- Freiberger Holding GmbH, Berlin 
- Raffinerie Tirlemontoise S.A., Brüssel 
  (Belgien) 
- Saint Louis Sucre S.A.S., Paris (Frankreich) 
- Süddeutsche 
  Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG, 
  Stuttgart (Vorsitzender) 
- Vereinigte Hagelversicherung VVaG, Gießen 
- Z & S Zucker und Stärke Holding AG, Wien 
  (Österreich) 
 
*Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex:* 
 
Herr Dr. Hans-Jörg Gebhard ist Aufsichtsratsvorsitzender der Südzucker AG, die 
Mehrheitsaktionärin der Gesellschaft ist, sowie Aufsichtsratsvorsitzender der 
Süddeutsche Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG, die wiederum 
Mehrheitsaktionärin der Südzucker AG ist. 
 
*Dr. Wolfgang Heer* 
 
Ludwigshafen am Rhein 
Vorsitzender des Vorstands der Südzucker AG 
 
_Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten_ 
keine 
 
_Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien_ 
 
- AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft, Wien 
  (Österreich) (1. stellvertretender 
  Vorsitzender)* 
- AGRANA Zucker, Stärke und Frucht Holding AG, 
  Wien (Österreich), (Vorsitzender)* 
- ED&F MAN Holdings Limited, London 
  (Großbritannien)* 
- Freiberger Holding GmbH, Berlin 
  (Vorsitzender)* 
- PortionPack Europe Holding B. V., 
  Oud-Beijerland (Niederlande)* 
- Raffinerie Tirlemontoise S.A., Brüssel 
  (Belgien)* 
- Saint Louis Sucre S.A.S., Paris (Frankreich)* 
- Südzucker Polska S.A., Breslau (Polen), 
  (stellvertretender Vorsitzender)* 
- Z & S Zucker und Stärke Holding AG, Wien 
  (Österreich), (stellvertretender 
  Vorsitzender)* 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 19, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2017 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.