Freiburg (ots) - Das Dilemma, in dem sich viele Mediziner sehen, ist keineswegs aus der Luft gegriffen. Auch die Leipziger Richter halten es für real und verweisen darauf, dass Suizidbeihilfe für einen Arzt mit "erheblichen rechtlichen Risiken" verbunden sei. Ob das Verbot Bestand hat, wird das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Ein Wunsch sei an dieser Stelle aber erlaubt - der Wunsch, dass sich das Vermächtnis des verstorbenen CDU-Politikers und Theologen Peter Hintze erfüllen möge. Er hatte sich im Bundestag (leider vergeblich) dafür eingesetzt, dass "am Sterbebett nicht Staatsanwälte stehen, sondern Angehörige und Ärzte. http://mehr.bz/khs124l
OTS: Badische Zeitung newsroom: http://www.presseportal.de/nr/59333 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_59333.rss2
Pressekontakt: Badische Zeitung Schlussredaktion Badische Zeitung Telefon: 0761/496-0 kontakt.forum@badische-zeitung.de http://www.badische-zeitung.de
OTS: Badische Zeitung newsroom: http://www.presseportal.de/nr/59333 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_59333.rss2
Pressekontakt: Badische Zeitung Schlussredaktion Badische Zeitung Telefon: 0761/496-0 kontakt.forum@badische-zeitung.de http://www.badische-zeitung.de