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DGAP-News: Allgeier SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Allgeier SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.06.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2017-05-22 / 15:00 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Allgeier SE München ISIN DE0005086300 WKN 508 630 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre zu der ordentlichen Hauptversammlung der Allgeier SE, München, ein. Sie findet statt am Mittwoch, den 28. Juni 2017, um 11:00 Uhr, im Leonardo Hotel München Arabellapark, Effnerstraße 99, 81925 München. TAGESORDNUNG 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Allgeier SE und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, der Lageberichte für die Allgeier SE und für den Konzern einschließlich der Angaben und Erläuterungen des Vorstands gemäß § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* Entsprechend der gesetzlichen Regelungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss der Allgeier SE und den Konzernabschluss in seiner Sitzung am 21. April 2017 bereits gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Allgeier SE per 31. Dezember 2016 wie folgt zu verwenden: Aus dem Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2016 in Höhe von EUR 24.547.399,30 wird eine Dividende in Höhe von EUR 0,50 je dividendenberechtigter Stückaktie an die Aktionäre ausgeschüttet. Unter Berücksichtigung der insgesamt direkt und indirekt von der Gesellschaft gehaltenen Stück 151.199 eigenen Aktien, die gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind, ergibt sich bei verbleibenden Stück 8.920.301 dividendenberechtigten Aktien eine Gesamtausschüttung von EUR 4.460.150,50. Der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von EUR 20.087.248,80 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Soweit am Tag der Hauptversammlung weitere nichtdividendenberechtigte Aktien bestehen, wird der Beschlussvorschlag dahingehend geändert werden, dass der auf diese Aktien rechnerisch entfallende Dividendenbetrag auf neue Rechnung vorgetragen wird - unter Beibehaltung einer Dividende von EUR 0,50 je dividendenberechtigter Stückaktie. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands, die im Geschäftsjahr 2016 amtiert haben, für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr 2016 amtiert haben, für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 5. *Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte der Gesellschaft sowie des Konzerns für das Geschäftsjahr 2017* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die LOHR + COMPANY GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, als Abschlussprüfer sowie als Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 sowie als Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2017 zu bestellen. 6. *Beschlussfassung über die Umstellung der bislang auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft in auf den Namen lautende Stückaktien* Die bislang auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft sollen in auf den Namen lautende Stückaktien umgestellt werden. Dies soll eine direktere, transparentere und beschleunigtere Kommunikation der Gesellschaft mit den Aktionären gewährleisten. Erforderlich für die Umwandlung der Inhaber- in Namensaktien ist die Einrichtung eines Aktienregisters, welches die Gesellschaft elektronisch führt. Die Gesellschaft und die Depotbanken werden sich nach erfolgter Beschlussfassung durch die Hauptversammlung mit den Aktionären im Hinblick auf die zu erteilenden Informationen in Verbindung setzen. Zum Zwecke der Umwandlung der Inhaber- in Namensaktien soll Ziff. 4.1 der Satzung betreffend die Einteilung des Grundkapitals entsprechend geändert werden. Damit zu verbinden sind weitere Satzungsänderungen, namentlich Anpassungen in Ziff. 16.1 der Satzung zur Teilnahme an der Hauptversammlung sowie in Ziffern 4.7 und 4.9 der Satzung zur bedingten Kapitalerhöhung. In Ziff. 4.10 ist die Einführung eines Aktienregisters in die Satzung aufzunehmen. Ziff. 16.2 der Satzung ist aufzuheben und die Nummerierung der Ziffern 16.3, 16.4 und 16.5 der Satzung entsprechend zu verschieben. Die vorgeschlagene Änderung der Ziff. 4.6 der Satzung ist unter Tagesordnungspunkt 7 lit. c) abgebildet. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen: a) Die auf den Inhaber laufenden Stückaktien der Gesellschaft werden unter Beibehaltung der bisherigen Stückelung in auf den Namen lautenden Stückaktien umgewandelt. Der Vorstand ist ermächtigt, alles Erforderliche und Sinnvolle für die Durchführung der Umwandlung der Inhaber- in Namensaktien zu veranlassen. b) Ziff. 4.1 Satz 3 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 'Die Aktien lauten auf den Namen.' c) Ziff. 4.7 Satz 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 'Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 460.000,00 durch Ausgabe von Stück 460.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2010).' d) Ziff. 4.9 Satz 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 'Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 440.000,00 durch Ausgabe von bis zu Stück 440.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2014).' e) Ziff. 16.1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 'Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse spätestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen. In der Einberufung kann eine kürzere, in Tagen zu bemessende Frist vorgesehen werden. Der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs sind nicht mitzurechnen.' f) Die bisherige Ziff. 16.2 der Satzung ist aufgehoben, die bisherigen Ziffern 16.3, 16.4 und 16.5 werden in dieser Reihenfolge zu den neuen Ziffern 16.2, 16.3 und 16.4 der Satzung. g) Unter Ziff. 4 der Satzung ist als neue Ziffer 4.10 folgender Absatz angefügt: 'Die Gesellschaft führt ein elektronisches Aktienregister. Die Aktionäre haben der Gesellschaft zur Eintragung in das Aktienregister, soweit es sich um natürliche Personen handelt, ihren Namen, ihre Anschrift und ihr Geburtsdatum und soweit es sich um juristische Personen oder (teil-)rechtsfähige Gesellschaften handelt, ihren Namen oder ihre Firma, ihren Sitz und ihre Geschäftsanschrift sowie in jedem Fall die Zahl der von ihnen gehaltenen Aktien der Gesellschaft und - sofern vorhanden - ihre elektronische Postadresse anzugeben. Mitzuteilen ist ferner, inwieweit die Aktien demjenigen, der als Aktieninhaber im Aktienregister eingetragen werden soll, auch gehören.' 7. *Beschlussfassung über eine Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel-, Options- und Gewinnschuldverschreibungen und Genussrechten mit oder ohne Wandlungs- oder Optionsrecht mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses, Aufhebung eines bedingten Kapitals und Schaffung eines neuen bedingten Kapitals sowie entsprechende Satzungsänderung* Die von der Hauptversammlung am 18. Juni 2013 erteilte Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsanleihen und zur Ausgabe von Genussrechten mit oder ohne Wandlungs- oder Optionsrecht läuft am 17. Juni 2018 aus. Damit der Gesellschaft für die Zukunft wieder ein ausreichender Handlungsspielraum zur Verfügung steht, soll eine neue Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel-, Options und/oder Gewinnschuldverschreibungen und Genussrechten sowie ein entsprechendes bedingtes Kapital geschaffen werden. Das bisher bestehende bedingte Kapital gemäß Ziff. 4 Abs. 6 der Satzung soll dabei aufgehoben werden, da auf der Grundlage der Ermächtigung vom 18. Juni 2013 keine Finanzinstrumente ausgegeben wurden.
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May 22, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)