Die klagende Krankenversicherung aus Köln begehrte von dem beklagten Krankenhaus in Winterberg die Erstattung der Kosten, die sie für eine verstorbene Patientin aufgewendet hat. Aufgrund eines Schwächeanfalls wurde die demente Patientin stationär in das Krankenhaus der Beklagten eingewiesen. Am Tag ...Den vollständigen Artikel lesen ...