Anzeige
Mehr »
Login
Donnerstag, 25.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 687 internationalen Medien
Wie die Revolution der sauberen Energie eine solide Investitionsmöglichkeit bieten könnte
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
154 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: Sixt Leasing SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.06.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Sixt Leasing SE / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Sixt Leasing SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
29.06.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2017-05-23 / 15:00 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Sixt Leasing SE Pullach i.Isartal Inhaber-Stammaktien 
WKN A0DPRE 
ISIN DE000A0DPRE6 Amtsgericht München, HRB 227195 
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden 
unsere Aktionäre zu der am 
*29. Juni 2017, 10:00 Uhr* (Einlass ab 9:00 Uhr), im 
Hilton Munich Park Hotel, 
Am Tucherpark 7, 80538 München, 
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
TAGESORDNUNG 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
   des gebilligten Konzernabschlusses der Sixt 
   Leasing SE, des Berichts über die Lage des 
   Konzerns und der Sixt Leasing SE 
   einschließlich der Erläuterungen zu den 
   Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB 
   sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss 
   gebilligt; der Jahresabschluss ist damit 
   festgestellt. Eine Feststellung des 
   Jahresabschlusses bzw. eine Billigung des 
   Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung ist 
   in diesem Fall durch das Gesetz nicht vorgesehen. 
   Vielmehr sind die vorgenannten Unterlagen der 
   Hauptversammlung nach der gesetzlichen Regelung (§ 
   176 Abs. 1 Satz 1 AktG) lediglich zugänglich zu 
   machen. Dementsprechend erfolgt zu 
   Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung der 
   Hauptversammlung. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt 
   zu beschließen: 
 
    Der im festgestellten Jahresabschluss 
    ausgewiesene Bilanzgewinn des 
    Geschäftsjahres 2016 in Höhe von EUR 
    21.479.377,97 wird wie folgt verwendet: 
 
    Ausschüttung einer       EUR 
    Dividende von EUR 0,48   9.893.564,64 
    je 
    dividendenberechtigter 
    Stückaktie 
    Vortrag auf neue         EUR 
    Rechnung                 11.585.813,33 
                             EUR 
                             21.479.377,97 
 
    Der Anspruch der Aktionäre auf die 
    Dividende ist am Dienstag, den 4. Juli 
    2017, zur Zahlung fällig (§ 58 Abs. 4 Satz 
    2 und 3 AktG). 
 
   Von der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar 
   gehaltene eigene Aktien sind gemäß § 71b AktG 
   nicht dividendenberechtigt. Der vorstehende 
   Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt, dass 
   die Gesellschaft im Zeitpunkt der Bekanntmachung 
   der Einberufung der Hauptversammlung im 
   Bundesanzeiger keine eigenen Aktien hält und damit 
   im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung 
   der Hauptversammlung im Bundesanzeiger sämtliche 
   20.611.593 von der Gesellschaft ausgegebenen 
   Stückaktien dividendenberechtigt sind. Sollte sich 
   die Zahl der dividendenberechtigten Aktien bis zum 
   Zeitpunkt der Hauptversammlung verändern, wird in 
   der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster 
   Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der 
   unverändert eine Dividende von EUR 0,48 je 
   dividendenberechtigter Stückaktie sowie 
   entsprechend angepasste Beträge für die 
   Ausschüttungssumme und den Gewinnvortrag vorsieht. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands der Sixt Leasing AG und 
   des Vorstands der Sixt Leasing SE für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands der Sixt Leasing AG und des Vorstands 
   der Sixt Leasing SE für ihre Tätigkeit im 
   Geschäftsjahr 2016 jeweils Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats der Sixt Leasing AG 
   und des Aufsichtsrats der Sixt Leasing SE für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats der Sixt Leasing AG und des 
   Aufsichtsrats der Sixt Leasing SE für ihre 
   Tätigkeit im Geschäftsjahr 2016 jeweils Entlastung 
   zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2017 sowie des Prüfers für eine prüferische 
   Durchsicht unterjähriger 
   Finanzberichte/Finanzinformationen im 
   Geschäftsjahr 2017 und im Geschäftsjahr 2018 im 
   Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen 
   Hauptversammlung* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, 
 
   - zum Abschlussprüfer für die Gesellschaft 
     und den Konzern für das Geschäftsjahr 2017 
     sowie zum Prüfer für eine etwaige 
     prüferische Durchsicht unterjähriger 
     Finanzberichte/Finanzinformationen der 
     Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2017; 
     und 
   - zum Prüfer für eine etwaige prüferische 
     Durchsicht unterjähriger 
     Finanzberichte/Finanzinformationen der 
     Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2018 im 
     Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen 
     Hauptversammlung im Jahr 2018 
 
   zu wählen. 
 
   Dem Wahlvorschlag des Aufsichtsrats liegt ein 
   Auswahlverfahren gemäß Art. 16 Abs. 3 der 
   Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen 
   Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über 
   spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung 
   bei Unternehmen von öffentlichem Interesse 
   zugrunde. Das Auswahlverfahren wurde vom 
   Aufsichtsrat der Gesellschaft als Gesamtgremium 
   durchgeführt, da ein Prüfungsausschuss des 
   Aufsichtsrats nicht besteht. In Wahrnehmung der 
   Aufgaben eines Prüfungsausschusses hat der 
   Aufsichtsrat nach Durchführung des 
   Auswahlverfahrens die folgenden 
   Prüfungsgesellschaften - mit Präferenz in der 
   Reihenfolge ihrer Nennung - für die Erteilung des 
   Prüfungsmandats empfohlen: 
 
   - Deloitte GmbH 
     Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   - KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
6. *Beschlussfassung über die Vergütung des ersten 
   Aufsichtsrats der Sixt Leasing SE* 
 
   Nach § 113 Abs. 2 Satz 1 AktG kann die Vergütung 
   des ersten Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft 
   nicht durch die Gründungssatzung festgelegt 
   werden; vielmehr kann nach dieser Vorschrift nur 
   die Hauptversammlung den Mitgliedern des ersten 
   Aufsichtsrats eine Vergütung bewilligen. Es ist 
   rechtlich nicht abschließend geklärt, ob 
   diese Regelung gemäß Artikel 9 Absatz 1 lit. 
   c) (ii) SE-VO im Falle der formwechselnden 
   Umwandlung einer Aktiengesellschaft in eine 
   Europäische Aktiengesellschaft (_Societas 
   Europaea_ - SE) auch auf den ersten Aufsichtsrat 
   der SE anzuwenden ist. Vor diesem Hintergrund 
   sieht § 15 Abs. 1 Satz 4 der Satzung der Sixt 
   Leasing SE ausdrücklich vor, dass die Vergütung 
   des ersten Aufsichtsrats der Sixt Leasing SE durch 
   Beschluss der Hauptversammlung festgelegt wird. 
 
   Die Vergütung des ersten Aufsichtsrats der Sixt 
   Leasing SE soll dabei entsprechend den allgemeinen 
   Vorgaben der Satzung zur Vergütung des 
   Aufsichtsrats festgelegt werden. Für das 
   Geschäftsjahr 2016 soll diese Vergütung 
   zeitanteilig ab Wirksamwerden der Umwandlung durch 
   die am 25. Juli 2016 erfolgte Eintragung der Sixt 
   Leasing SE im Handelsregister gelten. Bis dahin 
   erhalten die Mitglieder des ersten Aufsichtsrats 
   der Sixt Leasing SE, der personengleich besetzt 
   ist wie zuvor der Aufsichtsrat der Sixt Leasing 
   AG, zeitanteilig eine entsprechende Vergütung nach 
   Regelung der Satzung der Sixt Leasing AG für ihre 
   Tätigkeit als Mitglieder des Aufsichtsrats der 
   Sixt Leasing AG. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie 
   folgt zu beschließen: 
 
    Die Mitglieder des ersten Aufsichtsrats der 
    Sixt Leasing SE erhalten für ihre Tätigkeit 
    im ersten Aufsichtsrat der Sixt Leasing SE 
    eine Vergütung entsprechend der allgemeinen 
    Regelung zur Vergütung des Aufsichtsrats in 
    § 15 der Satzung der Sixt Leasing SE. Für 
    das Geschäftsjahr 2016 wird diese Vergütung 
    zeitanteilig für den Zeitraum ab Eintragung 
    der Sixt Leasing SE im Handelsregister 
    gewährt. 
7. *Beschlussfassung über die Ermächtigung zur 
   Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des 
   Vorstands und Führungskräfte der Gesellschaft 
   sowie Mitglieder der Geschäftsführungen abhängiger 
   Unternehmen (Aktienoptionsprogramm 2017) sowie die 
   Schaffung eines bedingten Kapitals zur Bedienung 
   des Aktienoptionsprogramms 2017 und eine 
   entsprechende Satzungsänderung* 
 
   Es ist beabsichtigt, ein Aktienoptionsprogramm der 
   Sixt Leasing SE (nachstehend auch 
   '*Gesellschaft*') zu etablieren, um Mitgliedern 
   des Vorstands der Gesellschaft und Führungskräften 
   unterhalb der Vorstandsebene der Gesellschaft 
   sowie Mitgliedern der Geschäftsführungen von 
   abhängigen Unternehmen im Sinne von § 17 AktG 
   Bezugsrechte auf Aktien der Gesellschaft einräumen 
   zu können ('*Aktienoptionsprogramm 2017*'). Das 
   Aktienoptionsprogramm 2017 ist auf eine 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 23, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2017 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.