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DGAP-News: Sixt Leasing SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Sixt Leasing SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.06.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2017-05-23 / 15:00 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Sixt Leasing SE Pullach i.Isartal Inhaber-Stammaktien WKN A0DPRE ISIN DE000A0DPRE6 Amtsgericht München, HRB 227195 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre zu der am *29. Juni 2017, 10:00 Uhr* (Einlass ab 9:00 Uhr), im Hilton Munich Park Hotel, Am Tucherpark 7, 80538 München, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. TAGESORDNUNG 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der Sixt Leasing SE, des Berichts über die Lage des Konzerns und der Sixt Leasing SE einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine Feststellung des Jahresabschlusses bzw. eine Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung ist in diesem Fall durch das Gesetz nicht vorgesehen. Vielmehr sind die vorgenannten Unterlagen der Hauptversammlung nach der gesetzlichen Regelung (§ 176 Abs. 1 Satz 1 AktG) lediglich zugänglich zu machen. Dementsprechend erfolgt zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung der Hauptversammlung. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen: Der im festgestellten Jahresabschluss ausgewiesene Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2016 in Höhe von EUR 21.479.377,97 wird wie folgt verwendet: Ausschüttung einer EUR Dividende von EUR 0,48 9.893.564,64 je dividendenberechtigter Stückaktie Vortrag auf neue EUR Rechnung 11.585.813,33 EUR 21.479.377,97 Der Anspruch der Aktionäre auf die Dividende ist am Dienstag, den 4. Juli 2017, zur Zahlung fällig (§ 58 Abs. 4 Satz 2 und 3 AktG). Von der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar gehaltene eigene Aktien sind gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt. Der vorstehende Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt, dass die Gesellschaft im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger keine eigenen Aktien hält und damit im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger sämtliche 20.611.593 von der Gesellschaft ausgegebenen Stückaktien dividendenberechtigt sind. Sollte sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien bis zum Zeitpunkt der Hauptversammlung verändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der unverändert eine Dividende von EUR 0,48 je dividendenberechtigter Stückaktie sowie entsprechend angepasste Beträge für die Ausschüttungssumme und den Gewinnvortrag vorsieht. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der Sixt Leasing AG und des Vorstands der Sixt Leasing SE für das Geschäftsjahr 2016* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Vorstands der Sixt Leasing AG und des Vorstands der Sixt Leasing SE für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2016 jeweils Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Sixt Leasing AG und des Aufsichtsrats der Sixt Leasing SE für das Geschäftsjahr 2016* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats der Sixt Leasing AG und des Aufsichtsrats der Sixt Leasing SE für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2016 jeweils Entlastung zu erteilen. 5. *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 sowie des Prüfers für eine prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte/Finanzinformationen im Geschäftsjahr 2017 und im Geschäftsjahr 2018 im Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, - zum Abschlussprüfer für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2017 sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte/Finanzinformationen der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2017; und - zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte/Finanzinformationen der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2018 im Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2018 zu wählen. Dem Wahlvorschlag des Aufsichtsrats liegt ein Auswahlverfahren gemäß Art. 16 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse zugrunde. Das Auswahlverfahren wurde vom Aufsichtsrat der Gesellschaft als Gesamtgremium durchgeführt, da ein Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats nicht besteht. In Wahrnehmung der Aufgaben eines Prüfungsausschusses hat der Aufsichtsrat nach Durchführung des Auswahlverfahrens die folgenden Prüfungsgesellschaften - mit Präferenz in der Reihenfolge ihrer Nennung - für die Erteilung des Prüfungsmandats empfohlen: - Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 6. *Beschlussfassung über die Vergütung des ersten Aufsichtsrats der Sixt Leasing SE* Nach § 113 Abs. 2 Satz 1 AktG kann die Vergütung des ersten Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft nicht durch die Gründungssatzung festgelegt werden; vielmehr kann nach dieser Vorschrift nur die Hauptversammlung den Mitgliedern des ersten Aufsichtsrats eine Vergütung bewilligen. Es ist rechtlich nicht abschließend geklärt, ob diese Regelung gemäß Artikel 9 Absatz 1 lit. c) (ii) SE-VO im Falle der formwechselnden Umwandlung einer Aktiengesellschaft in eine Europäische Aktiengesellschaft (_Societas Europaea_ - SE) auch auf den ersten Aufsichtsrat der SE anzuwenden ist. Vor diesem Hintergrund sieht § 15 Abs. 1 Satz 4 der Satzung der Sixt Leasing SE ausdrücklich vor, dass die Vergütung des ersten Aufsichtsrats der Sixt Leasing SE durch Beschluss der Hauptversammlung festgelegt wird. Die Vergütung des ersten Aufsichtsrats der Sixt Leasing SE soll dabei entsprechend den allgemeinen Vorgaben der Satzung zur Vergütung des Aufsichtsrats festgelegt werden. Für das Geschäftsjahr 2016 soll diese Vergütung zeitanteilig ab Wirksamwerden der Umwandlung durch die am 25. Juli 2016 erfolgte Eintragung der Sixt Leasing SE im Handelsregister gelten. Bis dahin erhalten die Mitglieder des ersten Aufsichtsrats der Sixt Leasing SE, der personengleich besetzt ist wie zuvor der Aufsichtsrat der Sixt Leasing AG, zeitanteilig eine entsprechende Vergütung nach Regelung der Satzung der Sixt Leasing AG für ihre Tätigkeit als Mitglieder des Aufsichtsrats der Sixt Leasing AG. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen: Die Mitglieder des ersten Aufsichtsrats der Sixt Leasing SE erhalten für ihre Tätigkeit im ersten Aufsichtsrat der Sixt Leasing SE eine Vergütung entsprechend der allgemeinen Regelung zur Vergütung des Aufsichtsrats in § 15 der Satzung der Sixt Leasing SE. Für das Geschäftsjahr 2016 wird diese Vergütung zeitanteilig für den Zeitraum ab Eintragung der Sixt Leasing SE im Handelsregister gewährt. 7. *Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands und Führungskräfte der Gesellschaft sowie Mitglieder der Geschäftsführungen abhängiger Unternehmen (Aktienoptionsprogramm 2017) sowie die Schaffung eines bedingten Kapitals zur Bedienung des Aktienoptionsprogramms 2017 und eine entsprechende Satzungsänderung* Es ist beabsichtigt, ein Aktienoptionsprogramm der Sixt Leasing SE (nachstehend auch '*Gesellschaft*') zu etablieren, um Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft und Führungskräften unterhalb der Vorstandsebene der Gesellschaft sowie Mitgliedern der Geschäftsführungen von abhängigen Unternehmen im Sinne von § 17 AktG Bezugsrechte auf Aktien der Gesellschaft einräumen zu können ('*Aktienoptionsprogramm 2017*'). Das Aktienoptionsprogramm 2017 ist auf eine
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May 23, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)