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DGAP-News: Sixt Leasing SE / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Sixt Leasing SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
29.06.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2017-05-23 / 15:00
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Sixt Leasing SE Pullach i.Isartal Inhaber-Stammaktien
WKN A0DPRE
ISIN DE000A0DPRE6 Amtsgericht München, HRB 227195
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden
unsere Aktionäre zu der am
*29. Juni 2017, 10:00 Uhr* (Einlass ab 9:00 Uhr), im
Hilton Munich Park Hotel,
Am Tucherpark 7, 80538 München,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
TAGESORDNUNG
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses der Sixt
Leasing SE, des Berichts über die Lage des
Konzerns und der Sixt Leasing SE
einschließlich der Erläuterungen zu den
Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB
sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2016*
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss
gebilligt; der Jahresabschluss ist damit
festgestellt. Eine Feststellung des
Jahresabschlusses bzw. eine Billigung des
Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung ist
in diesem Fall durch das Gesetz nicht vorgesehen.
Vielmehr sind die vorgenannten Unterlagen der
Hauptversammlung nach der gesetzlichen Regelung (§
176 Abs. 1 Satz 1 AktG) lediglich zugänglich zu
machen. Dementsprechend erfolgt zu
Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung der
Hauptversammlung.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt
zu beschließen:
Der im festgestellten Jahresabschluss
ausgewiesene Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2016 in Höhe von EUR
21.479.377,97 wird wie folgt verwendet:
Ausschüttung einer EUR
Dividende von EUR 0,48 9.893.564,64
je
dividendenberechtigter
Stückaktie
Vortrag auf neue EUR
Rechnung 11.585.813,33
EUR
21.479.377,97
Der Anspruch der Aktionäre auf die
Dividende ist am Dienstag, den 4. Juli
2017, zur Zahlung fällig (§ 58 Abs. 4 Satz
2 und 3 AktG).
Von der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar
gehaltene eigene Aktien sind gemäß § 71b AktG
nicht dividendenberechtigt. Der vorstehende
Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt, dass
die Gesellschaft im Zeitpunkt der Bekanntmachung
der Einberufung der Hauptversammlung im
Bundesanzeiger keine eigenen Aktien hält und damit
im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung
der Hauptversammlung im Bundesanzeiger sämtliche
20.611.593 von der Gesellschaft ausgegebenen
Stückaktien dividendenberechtigt sind. Sollte sich
die Zahl der dividendenberechtigten Aktien bis zum
Zeitpunkt der Hauptversammlung verändern, wird in
der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster
Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der
unverändert eine Dividende von EUR 0,48 je
dividendenberechtigter Stückaktie sowie
entsprechend angepasste Beträge für die
Ausschüttungssumme und den Gewinnvortrag vorsieht.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands der Sixt Leasing AG und
des Vorstands der Sixt Leasing SE für das
Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands der Sixt Leasing AG und des Vorstands
der Sixt Leasing SE für ihre Tätigkeit im
Geschäftsjahr 2016 jeweils Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats der Sixt Leasing AG
und des Aufsichtsrats der Sixt Leasing SE für das
Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats der Sixt Leasing AG und des
Aufsichtsrats der Sixt Leasing SE für ihre
Tätigkeit im Geschäftsjahr 2016 jeweils Entlastung
zu erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2017 sowie des Prüfers für eine prüferische
Durchsicht unterjähriger
Finanzberichte/Finanzinformationen im
Geschäftsjahr 2017 und im Geschäftsjahr 2018 im
Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen
Hauptversammlung*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München,
- zum Abschlussprüfer für die Gesellschaft
und den Konzern für das Geschäftsjahr 2017
sowie zum Prüfer für eine etwaige
prüferische Durchsicht unterjähriger
Finanzberichte/Finanzinformationen der
Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2017;
und
- zum Prüfer für eine etwaige prüferische
Durchsicht unterjähriger
Finanzberichte/Finanzinformationen der
Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2018 im
Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen
Hauptversammlung im Jahr 2018
zu wählen.
Dem Wahlvorschlag des Aufsichtsrats liegt ein
Auswahlverfahren gemäß Art. 16 Abs. 3 der
Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über
spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung
bei Unternehmen von öffentlichem Interesse
zugrunde. Das Auswahlverfahren wurde vom
Aufsichtsrat der Gesellschaft als Gesamtgremium
durchgeführt, da ein Prüfungsausschuss des
Aufsichtsrats nicht besteht. In Wahrnehmung der
Aufgaben eines Prüfungsausschusses hat der
Aufsichtsrat nach Durchführung des
Auswahlverfahrens die folgenden
Prüfungsgesellschaften - mit Präferenz in der
Reihenfolge ihrer Nennung - für die Erteilung des
Prüfungsmandats empfohlen:
- Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
- KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
6. *Beschlussfassung über die Vergütung des ersten
Aufsichtsrats der Sixt Leasing SE*
Nach § 113 Abs. 2 Satz 1 AktG kann die Vergütung
des ersten Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft
nicht durch die Gründungssatzung festgelegt
werden; vielmehr kann nach dieser Vorschrift nur
die Hauptversammlung den Mitgliedern des ersten
Aufsichtsrats eine Vergütung bewilligen. Es ist
rechtlich nicht abschließend geklärt, ob
diese Regelung gemäß Artikel 9 Absatz 1 lit.
c) (ii) SE-VO im Falle der formwechselnden
Umwandlung einer Aktiengesellschaft in eine
Europäische Aktiengesellschaft (_Societas
Europaea_ - SE) auch auf den ersten Aufsichtsrat
der SE anzuwenden ist. Vor diesem Hintergrund
sieht § 15 Abs. 1 Satz 4 der Satzung der Sixt
Leasing SE ausdrücklich vor, dass die Vergütung
des ersten Aufsichtsrats der Sixt Leasing SE durch
Beschluss der Hauptversammlung festgelegt wird.
Die Vergütung des ersten Aufsichtsrats der Sixt
Leasing SE soll dabei entsprechend den allgemeinen
Vorgaben der Satzung zur Vergütung des
Aufsichtsrats festgelegt werden. Für das
Geschäftsjahr 2016 soll diese Vergütung
zeitanteilig ab Wirksamwerden der Umwandlung durch
die am 25. Juli 2016 erfolgte Eintragung der Sixt
Leasing SE im Handelsregister gelten. Bis dahin
erhalten die Mitglieder des ersten Aufsichtsrats
der Sixt Leasing SE, der personengleich besetzt
ist wie zuvor der Aufsichtsrat der Sixt Leasing
AG, zeitanteilig eine entsprechende Vergütung nach
Regelung der Satzung der Sixt Leasing AG für ihre
Tätigkeit als Mitglieder des Aufsichtsrats der
Sixt Leasing AG.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie
folgt zu beschließen:
Die Mitglieder des ersten Aufsichtsrats der
Sixt Leasing SE erhalten für ihre Tätigkeit
im ersten Aufsichtsrat der Sixt Leasing SE
eine Vergütung entsprechend der allgemeinen
Regelung zur Vergütung des Aufsichtsrats in
§ 15 der Satzung der Sixt Leasing SE. Für
das Geschäftsjahr 2016 wird diese Vergütung
zeitanteilig für den Zeitraum ab Eintragung
der Sixt Leasing SE im Handelsregister
gewährt.
7. *Beschlussfassung über die Ermächtigung zur
Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des
Vorstands und Führungskräfte der Gesellschaft
sowie Mitglieder der Geschäftsführungen abhängiger
Unternehmen (Aktienoptionsprogramm 2017) sowie die
Schaffung eines bedingten Kapitals zur Bedienung
des Aktienoptionsprogramms 2017 und eine
entsprechende Satzungsänderung*
Es ist beabsichtigt, ein Aktienoptionsprogramm der
Sixt Leasing SE (nachstehend auch
'*Gesellschaft*') zu etablieren, um Mitgliedern
des Vorstands der Gesellschaft und Führungskräften
unterhalb der Vorstandsebene der Gesellschaft
sowie Mitgliedern der Geschäftsführungen von
abhängigen Unternehmen im Sinne von § 17 AktG
Bezugsrechte auf Aktien der Gesellschaft einräumen
zu können ('*Aktienoptionsprogramm 2017*'). Das
Aktienoptionsprogramm 2017 ist auf eine
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May 23, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)
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