Anzeige
Mehr »
Login
Donnerstag, 25.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 687 internationalen Medien
Solarboom 2024: Fünf Gründe, die für diese Aktie sprechen!
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
138 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.06.2017 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 29.06.2017 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-05-23 / 15:00 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG Frankfurt am Main ISIN: 
DE000A0XFSF0 / WKN: A0XFSF Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
am Donnerstag, den 29. Juni 2017, 11:00 Uhr, im Sheraton Frankfurt 
Congress Hotel Lyoner Straße 44-48, 60528 Frankfurt am Main 
 
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, 
 
wir laden Sie hiermit zu unserer ordentlichen Hauptversammlung, die am 
Donnerstag, den 29. Juni 2017, um 11:00 Uhr, im Sheraton Frankfurt 
Congress Hotel, Lyoner Straße 44-48, 60528 Frankfurt am Main, 
stattfindet, ein. 
 
Tagesordnung 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten 
   Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016 sowie der jeweiligen 
   Lageberichte für die DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG 
   und den Konzern für das Geschäftsjahr 2016 - einschließlich 
   der erläuternden Berichte des Vorstandes zu den Angaben nach §§ 
   289 Absatz 4 und 5, 315 Absatz 4 HGB - sowie des Berichtes des 
   Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016 
 
   Zu Punkt 1 der Tagesordnung wird kein Beschluss gefasst, da sich 
   dieser auf die Zugänglichmachung und Erläuterung der 
   vorbezeichneten Unterlagen beschränkt und eine Beschlussfassung 
   der Hauptversammlung über den festgestellten Einzelabschluss, den 
   gebilligten Konzernabschluss und die weiteren Unterlagen 
   gesetzlich nicht vorgesehen ist. Der Vorstand und, soweit der 
   Bericht des Aufsichtsrats betroffen ist, der Aufsichtsrat werden 
   die zugänglich gemachten Unterlagen im Rahmen der Hauptversammlung 
   erläutern. Die Aktionäre haben auf der Hauptversammlung im Rahmen 
   ihres Auskunftsrechts Gelegenheit, Fragen hierzu zu stellen. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
   Vorstandes für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
   Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 
4. *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, 
   wird zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer der DEMIRE 
   Deutsche Mittelstand Real Estate AG für das Geschäftsjahr 2017 
   sowie zum Abschlussprüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht 
   verkürzter Abschlüsse und Zwischenberichte sowie unterjähriger 
   Finanzberichte in den Geschäftsjahren 2017 und 2018 bis zur 
   nächsten ordentlichen Hauptversammlung bestellt. 
 
   Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des Wahlvorschlages die vom 
   Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung der 
   Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zu 
   deren Unabhängigkeit eingeholt. Ein Prüfungsausschuss, auf dessen 
   Empfehlung der Beschlussvorschlag gestützt werden könnte, besteht 
   nicht. 
5. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Die von der letzten ordentlichen Hauptversammlung am 30. Juni 2016 
   zu Mitgliedern des Aufsichtsrats gewählten Herren Günther Walcher 
   und Dr. Peter Maser haben ihre Aufsichtsratsmandate mit Wirkung 
   zum 23. Januar 2017 im Fall von Herrn Walcher und mit Wirkung zum 
   13. Februar 2017 im Fall von Herrn Dr. Maser niedergelegt. Mit 
   Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 14. Februar 2017 
   wurden die Herren Frank Hölzle und Dr. Thomas Wetzel auf Antrag 
   des Vorstands gemäß § 104 Abs. 1 AktG mit sofortiger Wirkung 
   zu Mitgliedern des Aufsichtsrats bestellt. Die Bestellung endet 
   mit Ablauf der auf die Bestellung folgenden ordentlichen 
   Hauptversammlung der Gesellschaft. 
 
   Vor dem Hintergrund der befristeten gerichtlichen 
   Aufsichtsratsbestellung sind Wahlen zum Aufsichtsrat bezüglich der 
   beiden derzeit von den Herren Hölzle und Dr. Wetzel besetzten 
   Aufsichtsratsposten durchzuführen. Die Wahl des Nachfolgers eines 
   vor Ablauf der Amtszeit ausgeschiedenen Mitglieds des 
   Aufsichtsrats erfolgt nach § 10 Absatz 2 Satz 3 der Satzung der 
   Gesellschaft für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen 
   Mitglieds, soweit die Hauptversammlung die Amtszeit des 
   Nachfolgers nicht abweichend bestimmt. Die vorzeitig 
   ausgeschiedenen Mitglieder des Aufsichtsrats, Herr Walcher und 
   Herr Dr. Maser, sind von der Hauptversammlung am 30. Juni 2016 bis 
   zur Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des 
   Aufsichtsrates für das am 31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahr 
   beschließt, zu Mitgliedern des Aufsichtsrates bestellt 
   worden. 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich derzeit nach §§ 95 
   Absatz 1 Satz 1, 96 Absatz 1 letzter Fall, 101 Absatz 1 AktG in 
   Verbindung mit § 10 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei 
   von der Hauptversammlung der Gesellschaft zu wählenden Mitgliedern 
   zusammen. An Wahlvorschläge ist die Hauptversammlung nicht 
   gebunden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, zu beschließen: 
 
   a) Herr Frank Hölzle, Verwaltungsratsvorsitzender und Chief 
      Executive Officer der care4 AG, Basel, wohnhaft in Freiburg 
      im Breisgau, wird zum Mitglied des Aufsichtsrates bis zur 
      Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des 
      Aufsichtsrates für das am 31. Dezember 2020 endende 
      Geschäftsjahr beschließt, bestellt. 
 
      Ein aktueller Lebenslauf von Herrn Hölzle ist ab der 
      Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der 
      Gesellschaft unter 
 
      www.demire.ag 
 
      und dort im Bereich 'Investor Relations' unter dem 
      weiterführenden Link 'Hauptversammlung' bzw. unter dem Link 
 
      http://www.demire.ag/investor-relations/hauptversammlung/2017 
 
      zugänglich. 
 
      Herr Hölzle bekleidet bei folgenden in- und ausländischen 
      Gesellschaften Ämter in gesetzlich zu bildenden 
      Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien: 
 
      1. Ämter in gesetzlich zu bildenden 
         Aufsichtsräten: 
 
         - Aufsichtsratsvorsitzender der 
           mobileObjects AG, Düren; und 
         - Aufsichtsratsvorsitzender der 
           WESTGRUND Aktiengesellschaft, 
           Berlin. 
      2. Ämter in vergleichbaren in- und 
         ausländischen Kontrollgremien von 
         Wirtschaftsunternehmen: 
 
         - Mitglied des Verwaltungsrates der 
           SIC invent AG, Basel, Schweiz. 
 
      *Angaben zu persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen des 
      vorgeschlagenen Kandidaten gemäß Ziffer 5.4.1. des 
      Deutschen Corporate Governance Kodex* 
 
      Der vom Aufsichtsrat vorgeschlagene Kandidat, Herr Hölzle, 
      ist bereits aufgrund seiner Bestellung durch gerichtlichen 
      Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 14. Februar 
      2017 Mitglied des Aufsichtsrates und unterhält damit eine 
      geschäftliche Beziehung zum Unternehmen bzw. dem Organ 
      'Aufsichtsrat'. 
 
      Die Care4 AG, Basel, Schweiz, deren 
      Verwaltungsratsvorsitzender und Chief Executive Officer Herr 
      Hölzle ist, ist eine Tochtergesellschaft der Wecken & Cie. 
      Kommanditgesellschaft mit Sitz in Basel. Die Care4 AG ist u. 
      a. mit dem operativen Management der Wecken & Cie. 
      Kommanditgesellschaft beauftragt. Die Wecken & Cie. 
      Kommanditgesellschaft ist mit einer Beteiligung von ca. 26,53 
      % einer der wesentlichen Aktionäre der DEMIRE Deutsche 
      Mittelstand Real Estate AG. Darüber hinaus steht Herr Hölzle 
      nach Einschätzung des Aufsichtsrates in keiner persönlichen 
      oder geschäftlichen Beziehung zum Unternehmen, zu den Organen 
      der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft 
      beteiligten Aktionär, die nach Einschätzung des 
      Aufsichtsrates im Sinne der Ziffer 5.4.1 des Deutschen 
      Corporate Governance Kodex offen zu legen wäre. 
   b) Herr Dr. Thomas Wetzel, Rechtsanwalt, Fachanwalt SAV Bau- und 
      Immobilienrecht und Partner bei Wenger Plattner mit Büros in 
      Küsnacht, Basel und Bern (Schweiz), wohnhaft in Zumikon 
      (Schweiz), wird zum Mitglied des Aufsichtsrates bis zur 
      Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des 
      Aufsichtsrates für das am 31. Dezember 2020 endende 
      Geschäftsjahr beschließt, bestellt. 
 
      Ein aktueller Lebenslauf von Herrn Dr. Wetzel ist ab der 
      Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der 
      Gesellschaft unter 
 
      www.demire.ag 
 
      und dort im Bereich 'Investor Relations' unter dem 
      weiterführenden Link 'Hauptversammlung' bzw. unter dem Link 
 
      http://www.demire.ag/investor-relations/hauptversammlung/2017 
 
      zugänglich. 
 
      Herr Dr. Wetzel bekleidet bei folgenden in- und ausländischen 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 23, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2017 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.