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DGAP-HV: DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate -2-

DJ DGAP-HV: DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.06.2017 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 29.06.2017 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-05-23 / 15:00 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG Frankfurt am Main ISIN: 
DE000A0XFSF0 / WKN: A0XFSF Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
am Donnerstag, den 29. Juni 2017, 11:00 Uhr, im Sheraton Frankfurt 
Congress Hotel Lyoner Straße 44-48, 60528 Frankfurt am Main 
 
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, 
 
wir laden Sie hiermit zu unserer ordentlichen Hauptversammlung, die am 
Donnerstag, den 29. Juni 2017, um 11:00 Uhr, im Sheraton Frankfurt 
Congress Hotel, Lyoner Straße 44-48, 60528 Frankfurt am Main, 
stattfindet, ein. 
 
Tagesordnung 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten 
   Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016 sowie der jeweiligen 
   Lageberichte für die DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG 
   und den Konzern für das Geschäftsjahr 2016 - einschließlich 
   der erläuternden Berichte des Vorstandes zu den Angaben nach §§ 
   289 Absatz 4 und 5, 315 Absatz 4 HGB - sowie des Berichtes des 
   Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016 
 
   Zu Punkt 1 der Tagesordnung wird kein Beschluss gefasst, da sich 
   dieser auf die Zugänglichmachung und Erläuterung der 
   vorbezeichneten Unterlagen beschränkt und eine Beschlussfassung 
   der Hauptversammlung über den festgestellten Einzelabschluss, den 
   gebilligten Konzernabschluss und die weiteren Unterlagen 
   gesetzlich nicht vorgesehen ist. Der Vorstand und, soweit der 
   Bericht des Aufsichtsrats betroffen ist, der Aufsichtsrat werden 
   die zugänglich gemachten Unterlagen im Rahmen der Hauptversammlung 
   erläutern. Die Aktionäre haben auf der Hauptversammlung im Rahmen 
   ihres Auskunftsrechts Gelegenheit, Fragen hierzu zu stellen. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
   Vorstandes für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
   Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 
4. *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, 
   wird zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer der DEMIRE 
   Deutsche Mittelstand Real Estate AG für das Geschäftsjahr 2017 
   sowie zum Abschlussprüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht 
   verkürzter Abschlüsse und Zwischenberichte sowie unterjähriger 
   Finanzberichte in den Geschäftsjahren 2017 und 2018 bis zur 
   nächsten ordentlichen Hauptversammlung bestellt. 
 
   Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des Wahlvorschlages die vom 
   Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung der 
   Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zu 
   deren Unabhängigkeit eingeholt. Ein Prüfungsausschuss, auf dessen 
   Empfehlung der Beschlussvorschlag gestützt werden könnte, besteht 
   nicht. 
5. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Die von der letzten ordentlichen Hauptversammlung am 30. Juni 2016 
   zu Mitgliedern des Aufsichtsrats gewählten Herren Günther Walcher 
   und Dr. Peter Maser haben ihre Aufsichtsratsmandate mit Wirkung 
   zum 23. Januar 2017 im Fall von Herrn Walcher und mit Wirkung zum 
   13. Februar 2017 im Fall von Herrn Dr. Maser niedergelegt. Mit 
   Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 14. Februar 2017 
   wurden die Herren Frank Hölzle und Dr. Thomas Wetzel auf Antrag 
   des Vorstands gemäß § 104 Abs. 1 AktG mit sofortiger Wirkung 
   zu Mitgliedern des Aufsichtsrats bestellt. Die Bestellung endet 
   mit Ablauf der auf die Bestellung folgenden ordentlichen 
   Hauptversammlung der Gesellschaft. 
 
   Vor dem Hintergrund der befristeten gerichtlichen 
   Aufsichtsratsbestellung sind Wahlen zum Aufsichtsrat bezüglich der 
   beiden derzeit von den Herren Hölzle und Dr. Wetzel besetzten 
   Aufsichtsratsposten durchzuführen. Die Wahl des Nachfolgers eines 
   vor Ablauf der Amtszeit ausgeschiedenen Mitglieds des 
   Aufsichtsrats erfolgt nach § 10 Absatz 2 Satz 3 der Satzung der 
   Gesellschaft für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen 
   Mitglieds, soweit die Hauptversammlung die Amtszeit des 
   Nachfolgers nicht abweichend bestimmt. Die vorzeitig 
   ausgeschiedenen Mitglieder des Aufsichtsrats, Herr Walcher und 
   Herr Dr. Maser, sind von der Hauptversammlung am 30. Juni 2016 bis 
   zur Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des 
   Aufsichtsrates für das am 31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahr 
   beschließt, zu Mitgliedern des Aufsichtsrates bestellt 
   worden. 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich derzeit nach §§ 95 
   Absatz 1 Satz 1, 96 Absatz 1 letzter Fall, 101 Absatz 1 AktG in 
   Verbindung mit § 10 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei 
   von der Hauptversammlung der Gesellschaft zu wählenden Mitgliedern 
   zusammen. An Wahlvorschläge ist die Hauptversammlung nicht 
   gebunden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, zu beschließen: 
 
   a) Herr Frank Hölzle, Verwaltungsratsvorsitzender und Chief 
      Executive Officer der care4 AG, Basel, wohnhaft in Freiburg 
      im Breisgau, wird zum Mitglied des Aufsichtsrates bis zur 
      Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des 
      Aufsichtsrates für das am 31. Dezember 2020 endende 
      Geschäftsjahr beschließt, bestellt. 
 
      Ein aktueller Lebenslauf von Herrn Hölzle ist ab der 
      Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der 
      Gesellschaft unter 
 
      www.demire.ag 
 
      und dort im Bereich 'Investor Relations' unter dem 
      weiterführenden Link 'Hauptversammlung' bzw. unter dem Link 
 
      http://www.demire.ag/investor-relations/hauptversammlung/2017 
 
      zugänglich. 
 
      Herr Hölzle bekleidet bei folgenden in- und ausländischen 
      Gesellschaften Ämter in gesetzlich zu bildenden 
      Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien: 
 
      1. Ämter in gesetzlich zu bildenden 
         Aufsichtsräten: 
 
         - Aufsichtsratsvorsitzender der 
           mobileObjects AG, Düren; und 
         - Aufsichtsratsvorsitzender der 
           WESTGRUND Aktiengesellschaft, 
           Berlin. 
      2. Ämter in vergleichbaren in- und 
         ausländischen Kontrollgremien von 
         Wirtschaftsunternehmen: 
 
         - Mitglied des Verwaltungsrates der 
           SIC invent AG, Basel, Schweiz. 
 
      *Angaben zu persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen des 
      vorgeschlagenen Kandidaten gemäß Ziffer 5.4.1. des 
      Deutschen Corporate Governance Kodex* 
 
      Der vom Aufsichtsrat vorgeschlagene Kandidat, Herr Hölzle, 
      ist bereits aufgrund seiner Bestellung durch gerichtlichen 
      Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 14. Februar 
      2017 Mitglied des Aufsichtsrates und unterhält damit eine 
      geschäftliche Beziehung zum Unternehmen bzw. dem Organ 
      'Aufsichtsrat'. 
 
      Die Care4 AG, Basel, Schweiz, deren 
      Verwaltungsratsvorsitzender und Chief Executive Officer Herr 
      Hölzle ist, ist eine Tochtergesellschaft der Wecken & Cie. 
      Kommanditgesellschaft mit Sitz in Basel. Die Care4 AG ist u. 
      a. mit dem operativen Management der Wecken & Cie. 
      Kommanditgesellschaft beauftragt. Die Wecken & Cie. 
      Kommanditgesellschaft ist mit einer Beteiligung von ca. 26,53 
      % einer der wesentlichen Aktionäre der DEMIRE Deutsche 
      Mittelstand Real Estate AG. Darüber hinaus steht Herr Hölzle 
      nach Einschätzung des Aufsichtsrates in keiner persönlichen 
      oder geschäftlichen Beziehung zum Unternehmen, zu den Organen 
      der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft 
      beteiligten Aktionär, die nach Einschätzung des 
      Aufsichtsrates im Sinne der Ziffer 5.4.1 des Deutschen 
      Corporate Governance Kodex offen zu legen wäre. 
   b) Herr Dr. Thomas Wetzel, Rechtsanwalt, Fachanwalt SAV Bau- und 
      Immobilienrecht und Partner bei Wenger Plattner mit Büros in 
      Küsnacht, Basel und Bern (Schweiz), wohnhaft in Zumikon 
      (Schweiz), wird zum Mitglied des Aufsichtsrates bis zur 
      Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des 
      Aufsichtsrates für das am 31. Dezember 2020 endende 
      Geschäftsjahr beschließt, bestellt. 
 
      Ein aktueller Lebenslauf von Herrn Dr. Wetzel ist ab der 
      Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der 
      Gesellschaft unter 
 
      www.demire.ag 
 
      und dort im Bereich 'Investor Relations' unter dem 
      weiterführenden Link 'Hauptversammlung' bzw. unter dem Link 
 
      http://www.demire.ag/investor-relations/hauptversammlung/2017 
 
      zugänglich. 
 
      Herr Dr. Wetzel bekleidet bei folgenden in- und ausländischen 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 23, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

Gesellschaften Ämter in gesetzlich zu bildenden 
      Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien: 
 
      1. Ämter in gesetzlich zu bildenden 
         Aufsichtsräten: 
 
         Herr Dr. Wetzel bekleidet kein Amt in 
         einem gesetzlich zu bildenden 
         Aufsichtsrat. 
      2. Ämter in vergleichbaren in- und 
         ausländischen Kontrollgremien von 
         Wirtschaftsunternehmen: 
 
         - Präsident des Verwaltungsrates der 
           Brandenberger + Ruosch AG, 
           Dietlikon, Schweiz; 
         - Präsident des Verwaltungsrates der 
           EBV Immobilien AG, Urdorf, Schweiz; 
         - Vizepräsident des Verwaltungsrates 
           der Energie 360° AG, Zürich, 
           Schweiz; 
         - Mitglied des Verwaltungsrates der 
           Immobilien ETHZF AG, Zürich, 
           Schweiz; 
         - Präsident des Verwaltungsrates der 
           VERIT Investment Management AG, 
           Zürich, Schweiz; 
         - Mitglied des Stiftungsrates der 
           Swiss Foundation for Anesthesia 
           Research, Zürich, Schweiz; und 
         - Mitglied des Stiftungsrates der 
           Swiss Prime Anlagestiftung, Olten, 
           Schweiz. 
 
         Als Verwaltungsratsmitglied in der 
         Energie 360° AG (Vizepräsident) und der 
         VERIT Investment Management AG 
         (Präsident) sowie als 
         Stiftungsratsmitglied der Swiss Prime 
         Anlagestiftung nimmt Herr Dr. Wetzel 
         auch Exekutivtätigkeiten wahr, die im 
         Regelfall aber nicht mehr als jeweils 
         10 % und insgesamt nicht mehr als 30 % 
         seiner Arbeitszeit ausmachen. In den 
         übrigen vorstehend unter Ziffer 2 
         angegebenen Gremien nimmt Herr Dr. 
         Wetzel keine Exekutivtätigkeiten wahr. 
 
      *Angaben zu persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen des 
      vorgeschlagenen Kandidaten gemäß Ziffer 5.4.1. des 
      Deutschen Corporate Governance Kodex* 
 
      Der vom Aufsichtsrat vorgeschlagene Kandidat, Herr Dr. 
      Wetzel, ist bereits aufgrund seiner Bestellung durch 
      gerichtlichen Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main 
      vom 14. Februar 2017 Mitglied des Aufsichtsrates und 
      unterhält damit eine geschäftliche Beziehung zum Unternehmen 
      bzw. dem Organ 'Aufsichtsrat'. Darüber hinaus steht Herr Dr. 
      Wetzel nach Einschätzung des Aufsichtsrates in keiner 
      persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zum Unternehmen, 
      zu den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der 
      Gesellschaft beteiligten Aktionär, die nach Einschätzung des 
      Aufsichtsrates im Sinne der Ziffer 5.4.1 des Deutschen 
      Corporate Governance Kodex offen zu legen wäre. 
 
   Nach Einschätzung des Aufsichtsrats verfügt der von der 
   ordentlichen Hauptversammlung am 30. Juni 2016 zum 
   Aufsichtsratsmitglied bestellte Herr Prof. Dr. Hermann Anton 
   Wagner über hinreichenden Sachverstand auf den Gebieten 
   Rechnungslegung und der Abschlussprüfung und sind sowohl Herr 
   Prof. Dr. Wagner als auch die zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten 
   in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig 
   ist, hinreichend vertraut im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG. 
6. *Beschlussfassung über eine Satzungsanpassung* 
 
   Aufgrund der Ausgabe von Bezugsaktien aus bedingtem Kapital 
   infolge der Ausübung von Wandlungsrechten aus der Wandelanleihe 
   2013/2018 seit dem 1. Januar 2017 beträgt das Grundkapital der 
   Gesellschaft gegenüber der im Handelsregister der Gesellschaft 
   eingetragenen Grundkapitalziffer zum Zeitpunkt der Einberufung 
   dieser Hauptversammlung EUR 54.257.744,00 und ist eingeteilt in 
   54.257.744 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag 
   (Stückaktien). 
 
   Zur Anpassung der Grundkapitalziffer und des bedingten Kapitals 
   schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, wie folgt zu 
   beschließen: 
 
   a) § 5 Absätze (1) und (2) der Satzung 
      werden wie folgt neu gefasst: 
 
      '(1) Das Grundkapital der Gesellschaft 
           beträgt EUR 54.257.744,00 (in 
           Worten: EUR vierundfünfzig 
           Millionen 
           zweihundertsiebenundfünfzigtausends 
           iebenhundertvierundvierzig). 
      (2) Es ist eingeteilt in 54.257.744 auf 
          den Inhaber lautende Stückaktien mit 
          einem rechnerischen Nennwert von 
          jeweils einem Euro.' 
   b) § 5 Absatz (4) Satz 1 der Satzung wird 
      wie folgt neu gefasst: 
 
      '(4) Das Grundkapital der Gesellschaft 
           ist um bis zu EUR 6.274.288,00, 
           eingeteilt in bis zu 6.274.288 auf 
           den Inhaber lautende Stückaktien, 
           bedingt erhöht.' 
7. *Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 
   I/2016 und die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2017/I 
   mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie 
   entsprechende Änderung der Satzung* 
 
   Von der in § 6 der Satzung enthaltenen Ermächtigung des Vorstands 
   aufgrund des unter Tagesordnungspunkt 7 gefassten 
   Hauptversammlungsbeschlusses vom 30. Juni 2016, das Grundkapital 
   bis zum 29. Juni 2021 einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 
   EUR 24.653.611,00 durch Ausgabe von insgesamt 24.653.611 neuen, 
   auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag 
   (Stückaktien) gegen Bar- und/oder Sacheinlagen (Genehmigtes 
   Kapital I/2016) zu erhöhen, wurde vom Vorstand mit Beschluss vom 
   11. August 2016 und Aufsichtsratszustimmung vom selben Tag durch 
   Ausgabe von Stück 4.930.722 neuen Inhaber-Stück-Aktien unter 
   Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre und entsprechender 
   Erhöhung des Grundkapitals um EUR 4.930.722,00 teilweise Gebrauch 
   gemacht. Das in § 6 der Satzung enthaltene Genehmigte Kapital 
   I/2016 besteht zum Zeitpunkt der Einberufung dieser 
   Hauptversammlung noch in Höhe von EUR 19.722.889,00. Vorstand und 
   Aufsichtsrat möchten die Ermächtigung, soweit sie bis zur 
   ordentlichen Hauptversammlung am 29. Juni 2017 nicht bereits durch 
   Beschlussfassung des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
   ausgenutzt worden ist, aufheben und unter Berücksichtigung der 
   zwischenzeitlich erfolgten Erhöhung des Grundkapitals durch eine 
   neue Ermächtigung ersetzen. 
 
   Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen daher vor, Folgendes zu 
   beschließen: 
 
   a) Aufhebung Genehmigtes Kapital I/2016 
 
      Das Genehmigte Kapital I/2016 und seine 
      Regelungen in § 6 der Satzung (Genehmigtes 
      Kapital) werden, soweit es bis zu dieser 
      ordentlichen Hauptversammlung nicht bereits 
      durch Beschlussfassung des Vorstands mit 
      Zustimmung des Aufsichtsrats ausgenutzt worden 
      ist, aufgehoben. 
   b) Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 
      2017/I 
 
      Durch Neufassung von § 6 der Satzung wird ein 
      neues Genehmigtes Kapital wie folgt geschaffen: 
 
      '*§ 6 Genehmigtes Kapital* 
 
      (1) Der Vorstand ist ermächtigt, mit 
          Zustimmung des Aufsichtsrats das 
          Grundkapital der Gesellschaft bis zum 
          28. Juni 2022 einmalig oder mehrmals um 
          bis zu insgesamt EUR 27.128.872,00 durch 
          Ausgabe von bis zu insgesamt 27.128.872 
          neuen, auf den Inhaber lautenden 
          Stammaktien ohne Nennbetrag 
          (Stückaktien) gegen Bar- und/oder 
          Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes 
          Kapital 2017/I). Den Aktionären steht 
          grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Die 
          neuen Aktien können auch von einem oder 
          mehreren Kreditinstituten oder diesen 
          nach § 186 Absatz 5 Satz 1 AktG 
          gleichgestellten Unternehmen mit der 
          Verpflichtung übernommen werden, sie den 
          Aktionären zum Bezug anzubieten. 
 
          Der Vorstand ist ermächtigt, mit 
          Zustimmung des Aufsichtsrats, das 
          Bezugsrecht der Aktionäre ein- oder 
          mehrmalig auszuschließen, 
 
          (i)   soweit es erforderlich ist, um 
                etwaige Spitzenbeträge vom 
                Bezugsrecht der Aktionäre 
                auszunehmen, 
          (ii)  soweit die neuen Aktien gegen 
                Sacheinlage ausgegeben werden, 
          (iii) soweit es erforderlich ist, um 
                den Inhabern bzw. Gläubigern 
                von Wandel- und/oder 
                Optionsschuldverschreibungen, 
                Genussrechten und/oder 
                Gewinnschuldverschreibungen 
                (bzw. Kombinationen dieser 
                Instrumente), die von der 
                Gesellschaft oder deren 
                unmittelbaren oder mittelbaren 
                Beteiligungsgesellschaften 
                begeben wurden oder noch werden 
                und ein Wandlungs- bzw. 
                Optionsrecht auf neue auf den 
                Inhaber lautende Stückaktien 
                der Gesellschaft gewähren bzw. 
                eine Wandlungspflicht 
                begründen, ein Bezugsrecht auf 
                neue Aktien in dem Umfang zu 
                gewähren, wie es ihnen nach 
                Ausübung des Wandlungs- bzw. 
                Optionsrecht auf neue Aktien 
                bzw. nach der Pflichtwandlung 
                zustehen würde, oder 
          (iv)  soweit neue Aktien gegen 
                Bareinlagen ausgegeben werden 
                und der auf die neu 
                auszugebenden Aktien insgesamt 
                entfallende anteilige Betrag 
                des Grundkapitals den Betrag 
                von insgesamt EUR 5.425.774,00 
                oder, sollte dieser Betrag 

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May 23, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

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