Volkswagen muss im Streit mit der Staatsanwaltschaft über die Beschlagnahme geheimer Unterlagen zum Dieselskandal erneut eine Niederlage einstecken. Das Bundesverfassungsgericht verweigerte eine einstweilige Anordnung gegen die Auswertung der bei der Durchsuchung der Anwaltskanzlei Jones Day beschlagnahmten Dokumente.Den vollständigen Artikel lesen ...