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DGAP-HV: WCM Beteiligungs- und -3-

DJ DGAP-HV: WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 04.07.2017 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft / 
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung am 04.07.2017 in Berlin mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-05-26 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft 
Frankfurt am Main WKN A1X 3X3 
ISIN DE 000 A1X 3X3 3 Einladung 
zur ordentlichen Hauptversammlung 2017 
der WCM Beteiligungs- und 
Grundbesitz-Aktiengesellschaft, 
Frankfurt am Main 
 
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu 
der am *Dienstag, den 4. Juli 2017, um 11 Uhr (MESZ)*, 
im Ludwig-Erhard-Haus, Fasanenstraße 85, 10623 
Berlin, stattfindenden *ordentlichen Hauptversammlung* 
eingeladen. 
 
Tagesordnung Tagesordnungspunkt 1 
 
Vorlage des festgestellten und mit uneingeschränktem 
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers versehenen 
Jahresabschlusses der WCM Beteiligungs- und 
Grundbesitz-Aktiengesellschaft und des gebilligten 
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016 mit dem 
zusammengefassten Lagebericht der WCM Beteiligungs- und 
Grundbesitz-Aktiengesellschaft und des Konzerns für das 
Geschäftsjahr 2016 (einschließlich des 
erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach 
§§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB) sowie des Berichts des 
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 
 
Die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen 
können im Internet unter 
 
http://www.wcm.de/hauptversammlung2017 
 
eingesehen werden. Sie werden ferner in der 
Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausgelegt. Auch 
werden sie den Aktionären auf Anfrage zugesandt. 
 
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den 
Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2016 gemäß 
§ 172 AktG gebilligt. Die unter diesem 
Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen sind daher der 
Hauptversammlung vorzulegen, ohne dass es einer 
Beschlussfassung bedarf. 
 
Tagesordnungspunkt 2 Verwendung des Bilanzgewinns 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
Bilanzgewinn in Höhe von EUR 19.708.442,18 mit einem 
Teilbetrag von EUR 13.196.455,20 zur Ausschüttung einer 
Dividende für das Geschäftsjahr 2016 in Höhe von EUR 
0,10 je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden 
und den Restbetrag von EUR 6.511.986,98 auf neue 
Rechnung vorzutragen. 
 
Die Gesellschaft hält derzeit keine eigenen Aktien, so 
dass alle Aktien der Gesellschaft dividendenberechtigt 
sind. 
 
Sollte sich die Anzahl der dividendenberechtigten 
Aktien bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die 
Verwendung des Bilanzgewinns ändern, werden Vorstand 
und Aufsichtsrat der Hauptversammlung einen angepassten 
Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung unterbreiten. 
Dieser wird jedoch unverändert eine Ausschüttung von 
EUR 0,10 je dividendenberechtigter Stückaktie bei 
entsprechend angepasstem Vortrag auf neue Rechnung 
vorsehen. 
 
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG in der ab dem 1. 
Januar 2017 geltenden Fassung ist der Anspruch auf die 
Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss 
folgenden Geschäftstag, das heißt, am Freitag, dem 
7. Juli 2017, fällig. 
 
Tagesordnungspunkt 3 
 
*Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des 
Vorstands für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu 
erteilen. 
 
Tagesordnungspunkt 4 
 
*Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des 
Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu 
erteilen. 
 
Tagesordnungspunkt 5 Beschlussfassung über die Nachwahl 
eines Aufsichtsratsmitglieds 
 
Herr Thomas Hechtfischer, Bochum, Deutschland, ist mit 
Wirkung zum 30. November 2016 aus dem Aufsichtsrat der 
Gesellschaft ausgeschieden. Es soll daher die Nachwahl 
eines Aufsichtsratsmitglieds erfolgen. 
 
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß 
§§ 95 Satz 2, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung 
mit § 6 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus sechs 
Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung 
gewählt werden. 
 
Die Wahl von Herrn Thomas Hechtfischer zum 
Aufsichtsratsmitglied durch die Hauptversammlung am 29. 
Januar 2013 erfolgte gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung 
der Gesellschaft für die Zeit bis zur Beendigung der 
Hauptversammlung, die über die Entlastung des 
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 
beschließt. Gemäß § 6 Abs. 3 der Satzung 
erfolgt die Wahl eines Nachfolgers für den Rest der 
Amtszeit des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds, 
soweit die Hauptversammlung nichts anderes bestimmt. 
 
Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
 Herrn Rechtsanwalt Dr. Christian Schede LL.M. 
 (Georgetown), wohnhaft in Berlin, Deutschland, 
 für die WCM Beteiligungs- und 
 Grundbesitz-Aktiengesellschaft mit Sitz in 
 Frankfurt am Main, Deutschland, mit Wirkung ab 
 Beendigung der Hauptversammlung am 4. Juli 2017 
 für die restliche Amtszeit des ausgeschiedenen 
 Mitglieds Herrn Thomas Hechtfischer, somit bis 
 zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die 
 Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 
 beschließt, als Mitglied in den 
 Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen. 
 
*Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:* 
 
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden 
Aufsichtsräten: keine 
 
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und 
ausländischen Kontrollgremien von 
Wirtschaftsunternehmen: keine 
 
Angaben gemäß Nummer 5.4.1 des Deutschen Corporate 
Governance Kodex: 
 
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen zwischen 
dem vorgeschlagenen Kandidaten und der WCM 
Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft, ihren 
Organen oder einem wesentlich an ihr beteiligten 
Aktionär keine maßgebenden persönlichen oder 
geschäftlichen Beziehungen im Sinne von Nummer 5.4.1 
Abs. 6 des Deutschen Corporate Governance Kodex. 
 
Weitere Informationen zu dem vorgeschlagenen Kandidaten 
sowie seinen Lebenslauf sind über die Internetseite 
 
http://www.wcm.de/hauptversammlung2017 
 
zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung zur 
Einsichtnahme ausliegen. 
 
Tagesordnungspunkt 6 
 
*Bestellung des Abschlussprüfers und des 
Konzernabschlussprüfers, Bestellung des Prüfers für die 
prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts und 
eine etwaige prüferischer Durchsicht weiterer 
unterjähriger Finanzberichte* 
 
Der Prüfungsausschuss hat gemäß Art. 16 Abs. 2 der 
Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen 
Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über 
spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei 
Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur 
Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission im 
Anschluss an ein Auswahlverfahren dem Aufsichtsrat eine 
begründete Empfehlung für die Bestellung der Deloitte 
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder der KPMG AG 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als 
Prüfungsgesellschaft vorgelegt. Entsprechend der dabei 
dem Aufsichtsrat mitgeteilten Präferenz des 
Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, zu 
beschließen: 
 
Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, 
wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für 
das Geschäftsjahr 2017 und zudem zum Abschlussprüfer 
für die prüferische Durchsicht des 
Halbjahresfinanzberichts 2017 sowie für eine etwaige 
prüferische Durchsicht weiterer unterjähriger 
Finanzberichte im Geschäftsjahr 2017 und im 
Geschäftsjahr 2018 bis zur nächsten ordentlichen 
Hauptversammlung bestellt. 
 
Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des 
Stimmrechts 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind nach § 14 der Satzung diejenigen 
Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft 
anmelden und ihren Aktienbesitz nachweisen. 
 
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den 
Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also auf 
den 13. Juni 2017, 0:00 Uhr (MESZ) 
('Nachweiszeitpunkt'), beziehen. Die Anmeldung zur 
Hauptversammlung und der Nachweis des Anteilsbesitzes 
müssen der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 
27. Juni 2017, 24:00 Uhr (MESZ), unter der nachfolgend 
genannten Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse 
zugehen: 
 
 WCM Beteiligungs- und 
 Grundbesitz-Aktiengesellschaft 
 c/o Link Market Services GmbH 
 Landshuter Allee 10 
 80637 München 
 Telefax: +49 (89) 21027-289 
 E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
Der Nachweis des Anteilsbesitzes bedarf der Textform (§ 
126 b BGB) und muss in deutscher oder englischer 
Sprache abgefasst sein. 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme 
an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts 
als Aktionär nur, wer den besonderen Nachweis des 
Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur 
Teilnahme oder der Umfang des Stimmrechts bemisst sich 
dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum 
Nachweiszeitpunkt. Mit dem Nachweiszeitpunkt geht keine 
Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes 
einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 26, 2017 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ DGAP-HV: WCM Beteiligungs- und -2-

Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
Nachweiszeitpunkt ist für die Teilnahme und den Umfang 
des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz 
des Aktionärs zum Nachweiszeitpunkt maßgeblich; d. 
h. Veräußerungen von Aktien nach dem 
Nachweiszeitpunkt haben keine Auswirkungen auf die 
Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und 
Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweiszeitpunkt. 
Personen, die zum Nachweiszeitpunkt noch keine Aktien 
besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht 
teilnahme- und stimmberechtigt. Der Nachweiszeitpunkt 
hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. 
 
Nach Eingang des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der 
Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für 
die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen 
Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir 
die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des 
Nachweises ihres Anteilsbesitzes ggf. durch die 
Depotbank an die Gesellschaft Sorge zu tragen. 
 
*Stimmrechtsvertretung* 
 
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung 
teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch einen 
Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine 
Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Dritten, 
ausüben lassen. Zusätzlich bieten wir unseren 
Aktionären die Stimmrechtsvertretung durch von der 
Gesellschaft benannte weisungsgebundene 
Stimmrechtsvertreter an. Auch im Fall der 
Stimmrechtsvertretung sind die oben dargestellten 
Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts zu 
beachten. 
 
Die Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen 
der Textform (§ 126 b BGB). 
 
Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, 
Aktionärsvereinigungen und anderen ihnen nach § 135 
Abs. 8 AktG oder §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG 
gleichgestellten Institutionen oder Personen gilt § 135 
AktG, wonach insbesondere die Vollmacht vom 
Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten ist sowie 
ihre Erklärung vollständig sein muss und nur mit der 
Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten 
darf sowie etwaige vom jeweiligen Bevollmächtigten für 
seine Bevollmächtigung vorgesehene Regelungen, die mit 
diesem geklärt werden sollten. 
 
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so 
kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
zurückweisen. 
 
Wird die Vollmacht durch Erklärung gegenüber der 
Gesellschaft erteilt, ist ein zusätzlicher Nachweis der 
Bevollmächtigung nicht erforderlich. Wird hingegen die 
Vollmacht durch Erklärung gegenüber dem 
Bevollmächtigten erteilt, kann die Gesellschaft einen 
Nachweis der Bevollmächtigung verlangen, soweit sich 
nicht aus § 135 AktG, also insbesondere bei 
Bevollmächtigung eines Kreditinstituts oder einer 
Aktionärsvereinigung, etwas anderes ergibt. 
 
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der 
Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am 
Versammlungsort erbracht werden. Ferner kann der 
Nachweis der Bevollmächtigung auch an folgende Adresse, 
Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse (z. B. als 
eingescannte pdf-Datei) übermittelt werden: 
 
 WCM Beteiligungs- und 
 Grundbesitz-Aktiengesellschaft 
 c/o Link Market Services GmbH 
 Landshuter Allee 10 
 80637 München 
 Telefax: +49 (89) 21027-289 
 E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht 
verwendet werden kann, befindet sich auf der Rückseite 
der Eintrittskarte und steht auch unter 
 
http://www.wcm.de/hauptversammlung2017 
 
zum Download zur Verfügung. Die Erteilung der Vollmacht 
kann aber auch auf beliebige andere formgerechte Weise 
erfolgen. 
 
Aktionäre können sich auch durch die von der 
Gesellschaft benannten weisungsgebundenen 
Stimmrechtsvertreter (Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft) vertreten lassen. Ein Formular, das zur 
Vollmachts- und Weisungserteilung an die 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft verwendet werden 
kann, erhalten die Aktionäre zusammen mit der 
Eintrittskarte; es steht auch unter 
http://www.wcm.de/hauptversammlung2017 zum Download zur 
Verfügung. Die Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter 
der Gesellschaft mit den Weisungen (beide Seiten) soll 
spätestens am 3. Juli 2017, 18:00 Uhr (MESZ), bei der 
oben genannten Adresse, Telefax-Nummer oder 
E-Mail-Adresse (z. B. als eingescannte pdf-Datei) 
eingegangen sein. Die Vollmacht und ihr Widerruf 
bedürfen der Textform (§ 126 b BGB). Ein zusätzlicher 
Nachweis der Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter 
der Gesellschaft ist nicht erforderlich. 
 
Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht 
angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen 
Aktionären, Aktionärsvertretern bzw. deren 
Bevollmächtigten an, die Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft auch während der Hauptversammlung bis zum 
Ende der Generaldebatte mit der weisungsgebundenen 
Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen. Ein 
entsprechendes Formular erhalten teilnahmeberechtigte 
Aktionäre bzw. ihre Vertreter am Tag der 
Hauptversammlung an der Einlasskontrolle zur 
Hauptversammlung. 
 
Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Sie 
können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen 
ausüben. Ohne Weisungen werden die Stimmrechtsvertreter 
nicht an der Abstimmung teilnehmen. Ferner nehmen die 
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen 
Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Frage- 
und Rederechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen. 
 
Die persönliche Teilnahme eines Aktionärs oder eines 
bevollmächtigten Dritten gilt automatisch als Widerruf 
der zuvor an Stimmrechtsvertreter erteilten Vollmachten 
und Weisungen. 
 
Weisungen an die Stimmrechtsvertreter zu 
Tagesordnungspunkt 2 behalten ihre Gültigkeit auch im 
Falle der Anpassung des Gewinnverwendungsvorschlags 
infolge einer Änderung der Anzahl 
dividendenberechtigter Aktien. 
 
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt statt einer Sammel- 
eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, so gilt die 
Weisung an die Stimmrechtsvertreter zu diesem 
Tagesordnungspunkt entsprechend für jeden Punkt der 
Einzelabstimmung. 
 
Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 
2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG 
 
*Tagesordnungsergänzungsverlangen (§ 122 Abs. 2 AktG)* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals (das sind EUR 1.689.126,90) oder den 
anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 (dies entspricht 
500.000 Aktien) erreichen, können verlangen, dass 
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt 
gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine 
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Die 
Antragsteller haben ferner nachzuweisen, dass sie seit 
mindestens der dreimonatigen Vorbesitzzeit gemäß § 
122 Abs. 2 Satz 1 AktG i. V. m. §§ 122 Abs. 1 Satz 3 
und 142 Abs. 2 Satz 2 AktG Inhaber der Aktien sind und 
sie die Aktien bis zur Entscheidung über den Antrag im 
Sinne der vorstehend genannten Bestimmungen halten. 
 
Das Tagesordnungsergänzungsverlangen ist schriftlich an 
den Vorstand der Gesellschaft zu richten. Es muss der 
Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der 
Hauptversammlung, also bis spätestens zum 3. Juni 2017, 
24:00 Uhr (MESZ), schriftlich zugehen. 
 
Etwaige Tagesordnungsergänzungsverlangen sind 
schriftlich an folgende Adresse zu übermitteln: 
 
 WCM Beteiligungs- und 
 Grundbesitz-Aktiengesellschaft 
 Vorstand 
 c/o Link Market Services GmbH 
 Landshuter Allee 10 
 80637 München 
 Deutschland 
 
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - 
soweit sie nicht bereits mit der Einberufung 
bekanntgemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des 
Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und 
solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei 
denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die 
Information in der gesamten Europäischen Union 
verbreiten. Sie werden außerdem unter der 
Internetadresse 
 
http://www.wcm.de/hauptversammlung2017 
 
zugänglich gemacht und den Aktionären nach Maßgabe 
von § 125 AktG mitgeteilt. 
 
*Gegenanträge und Wahlvorschläge (§§ 126 Abs. 1 und 127 
AktG)* 
 
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft 
Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder 
Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung 
sowie Wahlvorschläge zur Wahl eines 
Aufsichtsratsmitglieds oder des Abschlussprüfers 
übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung 
versehen sein. Wahlvorschläge müssen nicht begründet 
werden. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären 
sind ausschließlich an die nachstehende Adresse, 
Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu richten. 
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge 
werden nicht berücksichtigt. 
 
 WCM Beteiligungs- und 
 Grundbesitz-Aktiengesellschaft 
 c/o Link Market Services GmbH 
 Landshuter Allee 10 
 80637 München 
 Telefax: +49 (89) 21027-298 
 E-Mail: antraege@linkmarketservices.de 
 
Den gesetzlichen Anforderungen entsprechende 
Gegenanträge und Wahlvorschläge, die bis zum 19. Juni 
2017, 24:00 Uhr (MSEZ), bei der Gesellschaft eingehen, 
werden auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
http://www.wcm.de/hauptversammlung2017 zugänglich 
gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 26, 2017 09:06 ET (13:06 GMT)

werden ebenfalls unter der genannten Internetseite 
veröffentlicht. 
 
Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge und 
Wahlvorschläge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht 
übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur 
dann Beachtung finden, wenn sie während der 
Hauptversammlung mündlich gestellt werden. 
 
*Auskunftsrecht (§ 131 Abs. 1 AktG)* 
 
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der 
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über 
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die 
Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines 
Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist und kein 
Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die 
Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf 
die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der 
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. 
 
*Weitergehende Erläuterungen* 
 
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der 
Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Absatz 1, 127, 131 
Abs. 1 AktG befinden sich auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
http://www.wcm.de/hauptversammlung2017 Hinweis auf die 
Internetseite der Gesellschaft 
 
Den Aktionären werden die Informationen gemäß § 
124 a AktG auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
http://www.wcm.de/hauptversammlung2017 
 
zugänglich gemacht. Die Abstimmungsergebnisse werden 
nach der Hauptversammlung unter derselben 
Internetadresse bekannt gegeben. 
 
Angaben zur Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im 
Zeitpunkt der Einberufung 
der Hauptversammlung (§ 30 b Abs. 1 Nr. 1 WpHG) 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt 
der Einberufung der Hauptversammlung EUR 
131.964.552,00. Es ist eingeteilt in 131.964.552 auf 
den Inhaber lautende Stückaktien mit einem 
rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00, 
von denen 131.964.552 teilnahme- und stimmberechtigt 
sind. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im 
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt 
somit 131.964.552. 
 
Frankfurt am Main, im Mai 2017 
 
* 
WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2017-05-26 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft 
             Bleichstraße 64 - 66 
             60313 Frankfurt am Main 
             Deutschland 
Telefon:     +49 69 963 731 900 
Fax:         +49 69 963 731 901 
E-Mail:      h.hesse@wcm.de 
Internet:    http://www.wcm.de 
ISIN:        DE000A1X3X33 
WKN:         A1X3X3 
Börsen:      Auslandsbörse(n) XETRA, Frankfurt am Main, Hamburg, StuttgaRT 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
577917 2017-05-26 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 26, 2017 09:06 ET (13:06 GMT)

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