Bei einem Verkehrsunfall wurde Frau A. schwer an der linken Hand verletzt. Das alleinige Verschulden am Unfall traf B., weshalb sie von dessen Kfz-Haftpflichtversicherer Schadenersatz verlangte. Der Versicherer verlangte die Einholung eines medizinischen Gutachtens zur Feststellung des Schmerzensgeldes ...Den vollständigen Artikel lesen ...