KARLSRUHE (dpa-AFX) - Das Bundesverfassungsgericht hat den
Eilantrag einer vom VW
Die Anwälte waren von VW nach dem Auffliegen von Manipulationen im September 2015 mit internen Ermittlungen beauftragt worden. Der Autobauer lehnt einen ausführlichen Bericht zu Ermittlungsergebnissen der Anwaltskanzlei weiter ab. Das stößt auch bei VW-Aktionären auf deutliche Kritik.
Bei der Durchsuchung, gegen die VW Beschwerde eingelegt hatte, hatte die Staatsanwaltschaft Unterlagen beschlagnahmt. Eine Beschwerde gegen den Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts hatte das Landgericht München als unbegründet verworfen. Mit dem Antrag auf eine einstweilige Anordnung wollte Jones Day jetzt unter anderem erreichen, dass die Unterlagen bis zur Entscheidung über eine Verfassungsbeschwerde nicht ausgewertet werden.
Die Antragsteller hätten nicht alle Möglichkeiten des fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes ausgeschöpft, begründeten die Verfassungsrichter ihre Ablehnung. Die Voraussetzung für den Erlass einer einstweiligen Anordnung liege nicht vor.
Die Staatsanwaltschaft München II will herausfinden, wer an der
manipulierten Abgas-Software bei Audi
ISIN DE0006757008 DE0007664039
AXC0154 2017-05-26/15:39