Ab 1. Januar 2018 ändert sich mit dem "Investmentsteuerreformgesetz" die Besteuerung von Fonds enorm. Auf welche Neuerungen sich Anleger einstellen müssen, lesen Sie hier.
Ab dem 1. Januar 2018 tritt eine neue Besteuerung von Investmentfonds - das Investmentsteuerreformgesetz (InvStRefG) - in Kraft. Die Reform gilt sowohl für aktiv gemanagte Fonds und ETF. Eine Neuregelung war deshalb notwendig, weil bisher inländische Fonds im Vergleich zu jenen, die im Ausland aufgelegt werden, steuerlich bevorteilt wurden. Die im Inland einbehaltene Quellensteuer konnte ausländischen Fonds nicht erstattet werden, das hatte der Europäische Gerichtshof bemängelt. Wichtig ist mit der Neuregelung, dass Anleger keine Panik-Verkäufe tätigen, sondern sich über die Reform informieren. Den vollständigen Artikel lesen ...
Ab dem 1. Januar 2018 tritt eine neue Besteuerung von Investmentfonds - das Investmentsteuerreformgesetz (InvStRefG) - in Kraft. Die Reform gilt sowohl für aktiv gemanagte Fonds und ETF. Eine Neuregelung war deshalb notwendig, weil bisher inländische Fonds im Vergleich zu jenen, die im Ausland aufgelegt werden, steuerlich bevorteilt wurden. Die im Inland einbehaltene Quellensteuer konnte ausländischen Fonds nicht erstattet werden, das hatte der Europäische Gerichtshof bemängelt. Wichtig ist mit der Neuregelung, dass Anleger keine Panik-Verkäufe tätigen, sondern sich über die Reform informieren. Den vollständigen Artikel lesen ...