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Bundesbank/Dombret macht Vorschläge für Small Banking Box

Von Hans Bentzien

FRANKFURT/ERLANGEN (Dow Jones)--Die regulatorische Entlastung kleinerer Banken sollte nach Aussage von Bundesbank-Vorstandsmitglied Andreas Dombret nur Instituten zuteil werden, die neben einem absoluten und relativen Größenkriterium weiteren Anforderungen genügen. Beim bayerischen Sparkassentag in Erlangen nannte Dombret die vier wichtigsten, die Teil eines gemeinsam mit der Bafin erarbeiteten Vorschlags für die Überarbeitung der europäischen Eigenkapitalregelwerke CRR und CRD4 sind. Außerdem nannte Dombret Beispiele dafür, an welchen Stellen kleine Banken entlastet werden könnten.

Folgende Vorschläge machte Dombret zur Definition von "klein":

1. Absolute Höhe der Bilanzsumme: 
 

"Eine sinnvolle Grenze, unterhalb der ein Institut die einfacheren Regeln nutzen könnte, läge in etwa im niedrigen einstelligen Milliardenbereich. Welchen Wert man letztendlich wählt, kann zunächst der Diskussion überlassen bleiben. Wenn der Schwellenwert zum Beispiel bei einer Bilanzsumme von 3 Milliarden Euro festgemacht würde, würde dies in Deutschland immerhin 82 Prozent aller Institute, aber nur 14 Prozent der aggregierten Bilanzsumme betreffen."

2. Relative Bilanzgröße 
 

"Ein absoluter Schwellenwert allein könnte aber in manchen EU-Ländern dazu führen, dass dort viele oder alle Institute Teil des vereinfachten Regimes würden. Um dies auszuschließen, sollte vermutlich ein zweites, relatives Größenkriterium aufgenommen werden: Nämlich, dass ein Institut nicht größer ist als ein bestimmter Teil des Bruttoinlandsprodukts oder des Bankenmarkts des betreffenden Mitgliedstaates."

3. Abwicklung 
 

"Nur solche Institute dürfen Teil der Box werden, die im Abwicklungsfall einem Insolvenzverfahren unterliegen."

4.Geschäftsfelder 
 

"Anwärter für die "Small Banking Box" dürfen keine nennenswerten Kapitalmarkt- oder grenzüberschreitenden Aktivitäten haben. Sie sollten allenfalls ein kleines Handelsbuch und auch nur ein kleines Derivatebuch aufweisen."

5. Berechnung der risikogewichteten Aktiva 
 

"Sie sollten (bei der Berechnung ihrer risikogewichteten Aktiva) keine internen Modelle verwenden, sondern nur den Standardansatz nutzen."

6. Vernetzung 
 

"Darüber hinaus dürfen wir auch systemische Risiken, die sich aus der Vernetztheit vieler kleiner Institute ergeben können, nicht vergessen - Stichwort 'too many to fail'."

Außerdem sollte die letzte Entscheidung über die Zuordnung zur Small Banking Box immer der Aufsicht vorbehalten bleiben. "Sollte diese schwerwiegende Einwände haben, kann sie davon absehen, ein Institut unter vereinfachten Regeln zu beaufsichtigen", sagte er.

Wo könnten die Banken entlastet werden?

Dombret kann sich vorstellen, kleinere Institute weitgehend von den Offenlegungsvorschriften und den Vergütungsregelungen zu befreien. Außerdem könnte das Meldewesen auf ein Kernmeldewesen beschränkt werden. In der aufsichtlichen Überprüfung der Institute könnten laut Dombret Umfang und Detailtiefe der Prüfungen reduziert werden. Auch im Bereich der Corporate Governance sehe er an einigen Stellen Potenzial.

Die nächste Aufgabe besteht laut Dombret nun darin, die europäischen Partner von einem solchen vereinfachten Regelwerk zu überzeugen, das als Zusatzparagraph in die CRR eingefügt werden könnte. "Der Erfolg dieses Projekts ist alles andere als sicher, aber es besteht trotzdem eine realistische Chance", sagte er.

Kontakt zum Autor: hans.bentzien@dowjones.com

DJG/hab/mgo

(END) Dow Jones Newswires

June 29, 2017 04:38 ET (08:38 GMT)

Copyright (c) 2017 Dow Jones & Company, Inc.

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