(In der um 10.23 Uhr gesendeten Meldung "Urteil des Verfassungsgerichts zur Kernbrennstoffsteuer am Mittwoch" muss es im dritten Satz des zweiten Absatzes richtig lauten: "Die Atomkonzerne erhoffen sich eine Rückzahlung in Höhe von 6 (nicht 2,5) Milliarden Euro". Diese fehlerhafte Angabe war auch in der um 13.31 Uhr gesendeten Meldung "TOP DE: Urteil des Verfassungsgerichts zur Kernbrennstoffsteuer am Mittwoch" enthalten. Es folgt eine korrigierte Fassung der Meldung.)
Urteil des Verfassungsgerichts zur Kernbrennstoffsteuer am Mittwoch
BERLIN (Dow Jones)--Das Bundesverfassungsgericht wird am Mittwoch sein Urteil zur Brennelementesteuer für Atomkraftwerke vorlegen. Das teilte das Gericht mit. Demnach wird der zweite Senat seine Entscheidung um 9.30 Uhr veröffentlichen.
Gegen die seit 2011 erhobene Steuer hatten die Atomkonzerne Eon, RWE und ENBW geklagt. Vattenfall ist indirekt über seine Minderheitenbeteiligung am Kernkraftwerk Brokdorf betroffen. Sollten die höchsten deutschen Richter zu ihren Gunsten entscheiden, hoffen die Unternehmen auf die Rückzahlung von 6 Milliarden Euro. Die Kernbrennstoffsteuer wird beim Einsetzen von Brennelementen in den Reaktorkern fällig. Seit diesem Jahr wird sie nicht mehr erhoben.
Kontakt zum Autor: konjunktur.de@dowjones.com
DJG/chg/brb
(END) Dow Jones Newswires
June 06, 2017 10:30 ET (14:30 GMT)
Copyright (c) 2017 Dow Jones & Company, Inc.