
"Im Jackpot warten rund 29 Millionen Euro", erklärt Torsten Meinberg, Geschäftsführer von LOTTO Hamburg, der federführenden Gesellschaft des Deutschen Lotto- und Totoblocks (DLTB). Sie betonen: "Diese Millionen werden am Mittwoch garantiert ausgeschüttet - selbst wenn niemand sechs Richtige plus die Superzahl tippt. In einem solchen Fall würde die niedrigere Gewinnklasse den Jackpot gewinnen."
Meinberg erläutert: "Die Wahrscheinlichkeit, sechs Richtige zu erzielen, liegt bei rund 1 zu 16 Millionen. Sie ist also viel höher als die Gewinnwahrscheinlichkeit für sechs Richtige plus Superzahl, die bei rund 1 zu 140 Millionen liegt."
Eine garantierte Ausschüttung (auch Zwangsauschüttung genannt) fällt immer dann an, wenn in zwölf aufeinanderfolgenden Ziehungen der Lotto-Jackpot nicht geknackt worden ist. Der Jackpot muss nach den Regularien von LOTTO 6aus49 in der 13. Ziehung garantiert ausgeschüttet werden:
Gibt es einen oder mehrere Gewinner in der Gewinnklasse 1, wird der Jackpot-Betrag regulär ausgezahlt. Eine Zwangsausschüttung ist nicht erfolgt.
Gewinnt jedoch kein Spieler in der Gewinnklasse 1 (6 Richtige plus Superzahl), wird der Jackpot der Gewinnklasse 2 (6 Richtige) zugeordnet. Bleibt diese auch unbesetzt, erhält die nächste niedrigere Gewinnklasse den Jackpot (5 Richtige plus Superzahl) usw. Theoretisch ist es möglich, dass die Gewinner der Gewinnklasse 9 den Jackpot unter sich aufteilen.
Eine sogenannte Zwangsausschüttung kam bisher relativ selten vor. Am 14. Mai 2016 erfolgte erstmals eine Zwangsauszahlung des Lotto-Jackpots. Ein Spieler aus Nordrhein-Westfalen gewann mit der Gewinnklasse 2 den Jackpot von über 37 Mio. Euro. Wenige Monate später, am 14. September 2016 folgte eine weitere Zwangsausschüttung - erneut gewann ein Lottospieler aus NRW mit Gewinnklasse 2 rund 33 Mio. Euro.
Über den DLTB: Der Deutsche Lotto- und Totoblock (DLTB) ist die Gemeinschaft der 16 selbstständigen Lotteriegesellschaften in den Bundesländern. LOTTO steht für Glück auf der Basis von Verantwortung. Unser vorrangiges Ziel ist es, das Spiel mit dem Glück zu ermöglichen, gleichzeitig aber präventiv die Entstehung von Spielsucht zu verhindern. Im staatlichen Auftrag orientiert sich unser Handeln nicht am Gewinnstreben, sondern ist vorrangig an der Förderung des Gemeinwohls ausgerichtet. Die Einsätze der Spielteilnehmer fließen zum weit überwiegenden Teil an die Allgemeinheit zurück und finanzieren zahlreiche Projekte in den Bereichen Soziales, Kultur und Sport.
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