Ein Gas- und Wasserinstallateur arbeitete nach längerer Pause wegen Berufsunfähigkeit als technischer Zeichner. Der Versicherer zahlte ihm ab 2002 bis zum 01.08.2015 die vereinbarte Rente. Die Einstellung der Leistung begründete die Versicherung damit, dass der Mann seit April 2015 nach einer Umschulung ...Den vollständigen Artikel lesen ...