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(1)

DGAP-HV: Albis Leasing AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: Albis Leasing AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.07.2017 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Albis Leasing AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Albis Leasing AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
20.07.2017 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2017-06-07 / 15:00 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
ALBIS Leasing AG Hamburg ISIN DE0006569403 // WKN 656 940 
Einberufung der 
35. ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere 
Aktionäre zu der am Donnerstag, den 20. Juli 2017, 10.00 Uhr im 
Novotel Hamburg Alster 
Lübecker Straße 3 
22087 Hamburg stattfindenden 35. ordentlichen Hauptversammlung 
ein. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der ALBIS Leasing AG, des gebilligten 
   Konzernabschlusses, des Lageberichts der ALBIS 
   Leasing AG und des Konzerns für das 
   Geschäftsjahr 2016 sowie des erläuternden 
   Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 
   289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB und des Berichts des 
   Aufsichtsrats* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und 
   Konzernabschluss bereits gebilligt; der 
   Jahresabschluss ist damit festgestellt. Einer 
   Beschlussfassung bedarf es daher zu diesem 
   Punkt der Tagesordnung nicht. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   festgestellten Jahresabschluss der ALBIS 
   Leasing AG zum 31. Dezember 2016 ausgewiesenen 
   Bilanzgewinn in Höhe von EUR 1.263.062,18 wie 
   folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer Dividende    EUR 
   von EUR 0,04 je für das         674.400,00 
   Geschäftsjahr 2016 
   dividendenberechtigter 
   Stückaktie: 
   Vortrag auf neue Rechnung:      EUR 
                                   588.662,18 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2016 Entlastung zu erteilen. 
 
   Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, dem 
   satzungsgemäß die Leitung der 
   Hauptversammlung obliegt, beabsichtigt, eine 
   Einzelentlastung durchführen zu lassen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 
 
   Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, dem 
   satzungsgemäß die Leitung der 
   Hauptversammlung obliegt, beabsichtigt, eine 
   Gesamtentlastung durchführen zu lassen. 
5. *Beschlussfassung über die Wahl des 
   Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden 
   Beschluss zu fassen: 
 
   a) Die optegra Treuhand GmbH, 
      Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
      Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, 
      wird zum Abschlussprüfer und 
      Konzernabschlussprüfer für das 
      Geschäftsjahr 2017 bestellt. 
   b) Für den Fall, dass sich der Vorstand für 
      eine prüferische Durchsicht von 
      Halbjahresabschluss und -lagebericht 
      entscheidet, wird die optegra Treuhand 
      GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
      Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, 
      zudem zum Prüfer für eine prüferische 
      Durchsicht des verkürzten Abschlusses und 
      des Zwischenlageberichts gemäß §§ 
      37w Abs. 5, 37y Nr. 2 WpHG bis zur 
      nächsten ordentlichen Hauptversammlung 
      bestellt. 
6. *Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung aus 
   Gesellschaftsmitteln und Änderungen von § 
   5 Abs. 1 sowie Abs. 4 Satz 1 der Satzung* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie 
   folgt zu beschließen: 
 
   a) Das Grundkapital der Gesellschaft wird 
      nach den Vorschriften des Aktiengesetzes 
      über die Kapitalerhöhung aus 
      Gesellschaftsmitteln (§§ 207ff. AktG) von 
      EUR 16.860.000,00 um EUR 1.686.000,00 auf 
      EUR 18.546.000,00 durch Umwandlung eines 
      Teilbetrags von EUR 1.686.000,00 der 
      unter Gewinnrücklagen ausgewiesenen 
      anderen Gewinnrücklagen erhöht. Der 
      Kapitalerhöhung wird der vom Vorstand 
      aufgestellte und vom Aufsichtsrat 
      gebilligte und damit festgestellte 
      Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. 
      Dezember 2016 zugrunde gelegt. Dieser ist 
      mit einem uneingeschränkten 
      Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers 
      der Gesellschaft, der 
      PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft 
      Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, 
      versehen. Die Kapitalerhöhung wird 
      durchgeführt durch Ausgabe von 1.686.000 
      neuen auf den Inhaber lautenden 
      Stückaktien, die an die Aktionäre der 
      Gesellschaft im Verhältnis von 10: 1 
      ausgegeben werden. Die neuen Aktien sind 
      vom Beginn des Geschäftsjahres 2017 an 
      gewinnbezugsberechtigt. Der Vorstand wird 
      ermächtigt, mit Zustimmung des 
      Aufsichtsrats die näheren Einzelheiten 
      der Kapitalerhöhung aus 
      Gesellschaftsmitteln festzulegen. 
   b) § 5 Abs. 1 und 4 Satz 1 der Satzung 
      werden in Anpassung an die zu lit. a) 
      beschlossene Kapitalerhöhung aus 
      Gesellschaftsmitteln und in Anpassung an 
      die damit einhergehende automatische 
      Erhöhung des bedingten Kapitals wie folgt 
      geändert: 
 
      '(1) Das Grundkapital der Gesellschaft 
           beträgt EUR 18.546.000,00 (in 
           Worten: Euro achtzehn Millionen 
           fünfhundertsechsundvierzigtausend). 
           Das Grundkapital ist eingeteilt in 
           18.546.000 auf den Inhaber lautende 
           Stückaktien.' 
      '(4) Das Grundkapital ist um bis zu EUR 
           8.415.000,00 durch Ausgabe von bis 
           zu 8.415.000 neuen auf den Inhaber 
           lautenden Stückaktien bedingt 
           erhöht (Bedingtes Kapital 2016).' 
7. *Beschlussfassung über die Änderung von § 
   9 Abs. 1 der Satzung zur Erweiterung des 
   Aufsichtsrats und sonstiger Satzungsänderungen 
   mit Bezug zum Aufsichtsrat, insbesondere auch 
   zur Aufsichtsratsvergütung* 
 
   Gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung besteht der 
   Aufsichtsrat gegenwärtig aus drei Mitgliedern. 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Aufsichtsrat um vorerst ein Mitglied zu 
   erweitern, damit jederzeit eine 
   Beschlussfähigkeit sichergestellt ist. Ferner 
   soll die Aufsichtsratsvergütung für den 
   Aufsichtsratsvorsitzenden in Anerkennung seiner 
   Mehrbelastung auf das Zweieinhalbfache der 
   Vergütung der übrigen Aufsichtsratsmitglieder 
   erhöht werden, eine verkürzte Niederlegung von 
   Aufsichtsratsmandaten ermöglicht und Fragen der 
   Geschäftsordnung geregelt werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
   folgende Beschlüsse zu fassen: 
 
   a) Die Anzahl der Mitglieder des 
      Aufsichtsrats wird auf vier erhöht und zu 
      diesem Zweck § 9 Abs. 1 der Satzung wie 
      folgt neu gefasst: 
 
      '(1) _Der Aufsichtsrat besteht aus vier 
           Mitgliedern_.' 
   b) § 9 wird in Abs. 3 und 4 wie folgt neu 
      gefasst: 
 
      '(3) _Die Mitglieder des Aufsichtsrats 
           können ihr Amt durch eine an den 
           Vorsitzenden des Aufsichtsrats oder 
           an den Vorstand zu richtende 
           schriftliche Erklärung unter 
           Einhaltung einer einmonatigen Frist 
           zum Ablauf eines Kalendermonats 
           niederlegen. Der 
           Aufsichtsratsvorsitzende kann von 
           der Einhaltung dieser 
           Niederlegungsfrist Befreiung 
           erteilen._' 
      '(4) _Scheidet ein Mitglied des 
           Aufsichtsrats vor Ablauf seiner 
           Amtszeit aus, ohne dass ein 
           Ersatzmitglied an seine Stelle 
           tritt, so ist in der nächsten 
           Hauptversammlung eine Nachwahl für 
           den Rest der Amtszeit des 
           Ausgeschiedenen vorzunehmen, wenn 
           die Hauptversammlung nicht eine 
           längere Amtszeit festlegt._' 
   c) § 9 Abs. 5 Satz 2 wird wie folgt neu 
      gefasst: 
 
       '_Der Vorsitzende erhält das 
       Zweieinhalbfache, sein Stellvertreter 
       das Eineinhalbfache_.' 
   d) § 9 Abs. 5 2. Abs. wird zu § 9 Abs. 6. 
   e) § 9 wird um folgenden Abs. 7 ergänzt: 
 
      '(7) _Beschlüsse des Aufsichtsrats 
           werden mit der einfachen Mehrheit 
           der abgegebenen Stimmen gefasst. 
           Stimmenthaltungen werden nicht 
           mitgezählt. Bei der Wahl des 
           Vorsitzenden, stellvertretenden 
           Vorsitzenden oder von 
           Ausschussmitgliedern ist in einem 
           dritten Wahlgang die relative 
           Mehrheit der abgegebenen Stimmen 
           ausreichend, bei Stimmengleichheit 
           entscheidet das Los._' 
   f) § 9 wird um folgenden Abs. 8 ergänzt: 
 
      '(8) _Der Aufsichtsrat gibt sich im 
           Rahmen der gesetzlichen und der 
           durch diese Satzung aufgestellten 
           Bestimmungen eine 
           Geschäftsordnung._' 
 
   Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, dem 
   satzungsgemäß die Leitung der 
   Hauptversammlung obliegt, beabsichtigt, über 
   lit. a) und e) sowie lit. d) und f) jeweils 
   zusammen und über lit. b) und c) jeweils 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 07, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

einzeln abstimmen zu lassen. 
8. *Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds in 
   Erweiterung des Aufsichtsrats* 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich nach Wirksamwerden 
   der zu TOP 7 beschlossenen Änderung von § 
   9 Abs. 1 der Satzung sowie nach §§ 95, 96 Abs. 
   1 und 101 Abs. 1 AktG aus vier von den 
   Aktionären zu wählenden Mitgliedern zusammen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
   Herrn Marc Tüngler, Düsseldorf, 
   Rechtsanwalt, 
   Hauptgeschäftsführer der Deutsche 
   Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V., 
   Mitglied der Regierungskommission Deutscher 
   Corporate Governance Kodex, 
 
   mit Wirkung zum Zeitpunkt der Eintragung der zu 
   TOP 7 zu beschließenden Satzungsänderung 
   im Handelsregister neu in den Aufsichtsrat der 
   Gesellschaft bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, in der über die Entlastung 
   für das Geschäftsjahr 2021 beschlossen wird, zu 
   wählen. 
 
   Das zur Wahl vorgeschlagene Mitglied der 
   Anteilseigner ist bei folgenden anderen 
   Gesellschaften 
 
   * Mitglied eines gesetzlich zu bildenden 
     Aufsichtsrats: 
     Freenet AG 
     Innogy SE 
     InnoTec TSS AG 
   * Mitglied eines vergleichbaren in- oder 
     ausländischen Kontrollgremiums: 
     Keine 
 
   Herr Marc Tüngler, geb. 1968 in Herne, wurde 
   nach dem Studium der Rechtswissenschaften an 
   der Universität zu Köln 1999 als Rechtsanwalt 
   in Düsseldorf zugelassen und ist seitdem für 
   die Deutsche Schutzvereinigung für 
   Wertpapierbesitz e.V. (DSW) tätig, seit 2005 
   als Geschäftsführer der DSW Service GmbH, von 
   2007 - 10/2011 als Geschäftsführer des DSW e.V. 
   und seit 11/2011 als Hauptgeschäftsführer des 
   DSW e.V. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei dem Kandidaten 
   vergewissert, dass er den zu erwartenden 
   Zeitaufwand aufbringen kann. Es bestehen keine 
   gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 5 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex offenzulegenden 
   persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen 
   des Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der 
   Gesellschaft oder einem wesentlich an der 
   Gesellschaft beteiligten Aktionär. 
 
   Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex wird Folgendes 
   mitgeteilt: Vorbehaltlich der 
   Entscheidungskompetenz des sich neu 
   konstituierenden Aufsichtsrats soll Herr Dr. 
   Rolf Aschermann Aufsichtsratsvorsitzender 
   bleiben. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das 
Grundkapital der Gesellschaft EUR 16.860.000,00 und ist in 
16.860.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt. 
Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme, so dass 
die Gesamtzahl der Stimmrechte 16.860.000 beträgt. 
 
*Teilnahme an der Hauptversammlung* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur diejenigen 
Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines Nachweises 
ihres Anteilsbesitzes mindestens 6 Tage vor der 
Hauptversammlung, also bis zum Ablauf des 13. Juli 2017 
(letzter Anmeldetag), bei 
 
ALBIS Leasing AG 
c/o Deutsche Bank AG 
Securities Production 
General Meetings 
Postfach 20 01 07 
60605 Frankfurt am Main 
Fax: +49 69 12012 86045 
E-Mail: wp.hv@db-is.com 
 
in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache 
angemeldet haben. 
 
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 
21. Tages vor der Hauptversammlung, also auf Donnerstag, den 
29. Juni 2017, 0:00 Uhr, beziehen. Ein in Textform (§ 126b BGB) 
erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes in deutscher oder 
englischer Sprache durch das depotführende Institut ist 
ausreichend. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall 
der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des 
Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme 
und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der 
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag 
maßgeblich; d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem 
Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung 
zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. 
Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von Aktien nach dem 
Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine 
Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht 
teilnahme- und stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine 
Bedeutung für die Dividendenberechtigung. 
 
Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, 
werden gebeten, ihr depotführendes Institut möglichst 
frühzeitig zu benachrichtigen. Das depotführende Institut 
schickt die Anmeldung und den Nachweis des Anteilsbesitzes in 
der erforderlichen Form an die Anmeldestelle, welche die 
Eintrittskarten für die Hauptversammlung ausstellt. 
 
*Stimmrechtsvertretung* 
 
Aktionäre können sich bei der Ausübung ihres Stimmrechts durch 
einen Bevollmächtigten ihrer Wahl, auch durch ein 
Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, vertreten 
lassen. Wir weisen darauf hin, dass auch zur Bevollmächtigung 
eine ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des 
Anteilsbesitzes erforderlich sind. Bei der Bevollmächtigung 
eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer 
diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Person oder Institution 
können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, 
sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden 
rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form 
der Vollmacht abzustimmen. 
 
Ein Formular für die Erteilung der Vollmacht gem. § 30a Abs. 1 
Nr. 5 WpHG befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, 
die den Aktionären nach der beschriebenen form- und 
fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird und wird darüber 
hinaus von der Einberufung an auf der Internetseite der 
Gesellschaft zum Herunterladen zur Verfügung gestellt. Die 
Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der 
Textform (§ 126b BGB). 
 
Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag der 
Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen werden 
oder durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft an folgende 
Adresse erfolgen: 
 
ALBIS Leasing AG 
Hauptversammlung 
Ifflandstraße 4, 22087 Hamburg 
Fax: +49 40 808 100 179 
E-Mail: hauptversammlung@albis-leasing.de 
 
Die Gesellschaft bittet die Aktionäre, die Bevollmächtigungen 
unter Verwendung der den Eintrittskarten beigefügten Formulare 
aus abwicklungstechnischen Gründen bis spätestens 19. Juli 
2017, 24:00 Uhr MESZ, an die oben genannte Adresse zu 
übersenden. 
 
*Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer 
Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag von EUR 
500.000,00 am Grundkapital erreichen, das entspricht mindestens 
500.000 Stückaktien, können schriftlich (§ 126 BGB) verlangen, 
dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt 
gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung 
oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das schriftliche 
Verlangen muss der Gesellschaft unter der im nachfolgenden 
Abschnitt angegebenen Adresse bis zum Ablauf des 19. Juni 2017 
(Montag) zugegangen sein. 
 
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 
90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der 
Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des 
Vorstands über den Antrag halten. 
 
*Anträge und Wahlvorschläge nach §§ 126, 127 AktG* 
 
Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge 
von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der 
Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge 
müssen mit einer Begründung versehen sein. Gegenanträge, 
Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur 
Hauptversammlung sind ausschließlich an folgende Adresse 
zu richten: 
 
ALBIS Leasing AG 
Hauptversammlung 
Ifflandstraße 4, 22087 Hamburg 
Fax: +49 40 808 100 179 
E-Mail: hauptversammlung@albis-leasing.de 
 
Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. 
 
Bis spätestens zum Ablauf des Mittwoch, 5. Juli 2017, bei 
dieser Adresse mit Nachweis der Aktionärseigenschaft 
eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge werden den anderen 
Aktionären im Internet unter 
 
http://www.albis-leasing.de/investor-relations/hauptversammlung 
 
zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung 
werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse 
veröffentlicht. 
 
Gemäß § 126 Abs. 2 AktG bzw. gemäß §§ 127, 126 Abs. 2 
AktG müssen Anträge und deren Begründung sowie die 
Wahlvorschläge in den dort aufgelisteten Fällen nicht 
zugänglich gemacht werden, z. B. wenn sich dadurch der Vorstand 
strafbar machen würde oder wenn aufgrund des Antrags ein 
gesetzes- oder satzungswidriger Beschluss der Hauptversammlung 
ergehen würde. Des Weiteren muss eine Begründung nicht 
zugänglich gemacht werden, wenn diese insgesamt mehr als 5.000 
Zeichen beträgt. Weiterhin müssen die Wahlvorschläge nicht 
zugänglich gemacht werden, wenn der Wahlvorschlag nicht den 
Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der zu wählenden 
Person bzw. der zu wählenden Personen enthält oder wenn keine 
Angaben der zu wählenden Person zu der Mitgliedschaft in 

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June 07, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

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