Diese Finanzierungsverträge enthalten häufig keine Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs ist dies aber notwendig, vor allem dann, wenn darauf hingewiesen wurde, dass die Widerrufsfrist erst dann zu laufen beginnt, wenn die zuständige Aufsichtsbehörde genannt ist (Az. XI ZR 434/15). ...Den vollständigen Artikel lesen ...