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DGAP-HV: STARAMBA SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.07.2017 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: STARAMBA SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
STARAMBA SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
25.07.2017 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2017-06-12 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Staramba SE Berlin - ISIN DE000A1K03W5 - 
- WKN A1K03W - Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung 
 
Wir laden unsere Aktionäre zu der am 
 
Dienstag, den 25. Juli 2017, 
um 13:00 Uhr (MESZ) 
 
im 'Im Erlenhof', THE MIX Victor's Eventlocation, 
Aroser Allee 80, 13407 Berlin, Erdgeschoss, 
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung unserer 
Gesellschaft ein. 
 
I. 
Tagesordnung: 
1.  *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
    für das Geschäftsjahr 2016, des Lageberichts 
    für die Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2016 
    einschließlich des erläuternden Berichts 
    zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB sowie des 
    Berichts des Verwaltungsrats über das 
    Geschäftsjahr 2016* 
 
    Die vorgenannten Unterlagen sind vom Tag der 
    Einberufung der Hauptversammlung an über die 
    Internetseite der Gesellschaft unter 
 
    www.staramba.com/investoren/hauptversammlung 
 
    zugänglich und liegen zudem in den 
    Geschäftsräumen der Gesellschaft, Aroser Allee 
    66, 13407 Berlin, zur Einsichtnahme durch die 
    Aktionäre aus. Sie werden auch während der 
    Hauptversammlung zur Einsichtnahme durch die 
    Aktionäre ausliegen. Auf Verlangen wird jedem 
    Aktionär unverzüglich und kostenlos eine 
    Abschrift der Unterlagen zugesandt. 
 
    Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist zu 
    dem Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung 
    der Hauptversammlung vorgesehen, da der 
    Verwaltungsrat den von dem Geschäftsführenden 
    Direktor aufgestellten und vorgelegten 
    Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2016 
    bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss 
    für das Geschäftsjahr 2016 damit gemäß 
    Art. 9 Abs. 1 lit. c) i) der Verordnung (EG) 
    Nr. 2157/2001 des Rates vom 08. Oktober 2001 
    über das Statut der Europäischen Gesellschaft 
    (SE) (nachfolgend '*SE-VO*') in Verbindung mit 
    § 47 Abs. 5 Satz 1 SEAG festgestellt ist. 
    [_Hinweis__: Soweit nachfolgend Normen der 
    SE-VO, des SE-Ausführungsgesetzes (SEAG), des 
    Aktiengesetzes (AktG) und des 
    Handelsgesetzbuches (HGB) zitiert werden, 
    verzichtet die Gesellschaft aus Gründen der 
    Übersichtlichkeit auf die Zitierung der 
    Verweisungsnormen der Art. 5 und Art. 9 
    SE-VO._] Eine Feststellung des 
    Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung 
    ist in diesem Fall gesetzlich nicht vorgesehen. 
    Vielmehr sind die vorgenannten Unterlagen sowie 
    der Lagebericht für die Gesellschaft 
    einschließlich des erläuternden Berichts 
    zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB und der 
    Bericht des Verwaltungsrats der 
    Hauptversammlung lediglich zugänglich zu 
    machen. 
2.  *Beschlussfassung über die Verwendung des 
    Bilanzgewinns* 
 
    Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im 
    Geschäftsjahr 2016 erzielten Bilanzgewinn in 
    Höhe von EUR 44.919.995,07 in voller Höhe auf 
    neue Rechnung vorzutragen. 
3.  *Beschlussfassung über die Entlastung der 
    Mitglieder des Verwaltungsrats für das 
    Geschäftsjahr 2016* 
 
    Der Verwaltungsrat schlägt vor, den Mitgliedern 
    des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2016 
    Entlastung zu erteilen. 
4.  *Beschlussfassung über die Entlastung des 
    Geschäftsführenden Direktors für das 
    Geschäftsjahr 2016* 
 
    Der Verwaltungsrat schlägt vor, dem 
    Geschäftsführenden Direktor für das 
    Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 
5.  *Wahl des Abschlussprüfers für das 
    Geschäftsjahr 2017* 
 
    Der Verwaltungsrat schlägt vor, die BDO AG 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum 
    Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 
    sowie zum Abschlussprüfer für eine prüferische 
    Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht zum 
    30. Juni 2017 enthaltenen verkürzten 
    Abschlusses und Zwischenlageberichts gemäß 
    § 37w Abs. 5 WpHG zu wählen. 
 
    Der Verwaltungsrat hat die gemäß Ziffer 
    7.2.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex 
    (nachfolgend '*DCGK* ') vorgesehene Erklärung 
    der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu 
    deren Unabhängigkeit sowie darüber, in welchem 
    Umfang im Geschäftsjahr 2016 andere Leistungen 
    für das Unternehmen erbracht wurden bzw. für 
    das Geschäftsjahr 2017 vertraglich vereinbart 
    sind, eingeholt. 
6.  *Beschlussfassung über die Abberufung des 
    Verwaltungsratsmitglieds Julian von Hassell* 
 
    Der Verwaltungsrat schlägt vor, das Mitglied 
    des Verwaltungsrats, Herrn Julian von Hassell, 
    als Verwaltungsratsmitglied der Gesellschaft 
    mit Wirkung zum Ende dieser Hauptversammlung 
    abzuberufen. 
 
    Gemäß § 29 Abs. 1 Satz 3 SEAG in 
    Verbindung mit § 9 Abs. 4 der Satzung der 
    Gesellschaft können Mitglieder des 
    Verwaltungsrats, die von der Hauptversammlung 
    ohne Bindung an einen Wahlvorschlag gewählt 
    worden sind, von ihr vor Ablauf der Amtszeit 
    abberufen werden. Der Beschluss bedarf einer 
    Mehrheit, die mindestens drei Viertel der 
    abgegebenen Stimmen umfasst. 
7.  *Beschlussfassung über die Wahl von 
    Verwaltungsratsmitgliedern* 
 
    Im Hinblick auf die Mitte nächsten Jahres 
    endenden Amtszeiten der beiden 
    Verwaltungsratsmitglieder Prof. Dr. Klemens 
    Skibicki und Marthe Wolbring sollen die beiden 
    vorgenannten Verwaltungsratsmitglieder bereits 
    jetzt im Amt bestätigt werden. Sofern das 
    Verwaltungsratsmitglied Julian von Hassell 
    durch die Hauptversammlung gemäß dem 
    vorgenannten Punkt 6 der Tagesordnung abberufen 
    wird, ist zudem die Wahl eines neuen 
    Verwaltungsratsmitglieds erforderlich. 
 
    Gemäß Art. 43 Abs. 3 Satz 1, Abs. 2 SE-VO 
    in Verbindung mit §§ 23 Abs. 1, 24 Abs. 1 
    Halbsatz 1, 28 Abs. 1 SEAG in Verbindung mit § 
    9 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft besteht 
    der Verwaltungsrat aus fünf Mitgliedern der 
    Aktionäre, die von der Hauptversammlung gewählt 
    werden. Die Hauptversammlung ist an 
    Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
    Vor diesem Hintergrund schlägt der 
    Verwaltungsrat vor, 
 
     Herrn Prof. Dr. Klemens Skibicki, Professor 
     für Marketing, Marktforschung und 
     Volkswirtschaftslehre an der Cologne 
     Business School, wohnhaft in Köln, 
 
     Frau Marthe Wolbring, Head of Sports der 
     Staramba SE, wohnhaft in Berlin, sowie 
 
     unter der aufschiebenden Bedingung einer 
     Abberufung des Verwaltungsratsmitglieds 
     Julian von Hassell entsprechend Punkt 6 der 
     Tagesordnung, Herrn Marc O. Kneifel, CTO 
     der Social VR GmbH (vormals Social VIP 
     GmbH), wohnhaft in Berlin, 
 
    bis zur Beendigung der Hauptversammlung, welche 
    über die Entlastung für das vierte 
    Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit 
    beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in 
    dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet 
    wird, zu Mitgliedern des Verwaltungsrats zu 
    wählen. Es ist beabsichtigt, die 
    Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung 
    über die Wahl der vorgenannten Personen 
    beschließen zu lassen. 
 
    _Prof. Dr. Klemens Skibicki_ 
 
    Herr Prof. Dr. Skibicki hat mitgeteilt, dass er 
    im Falle seiner Wiederwahl weiterhin für das 
    Amt des stellvertretenden 
    Verwaltungsratsvorsitzenden zur Verfügung 
    steht. 
 
    Herr Prof. Dr. Skibicki ist Professor für 
    Marketing, Marktforschung und 
    Volkswirtschaftslehre an der Cologne Business 
    School. Daneben ist Herr Prof. Dr. Skibicki 
    zugleich Gründer der PROFSKI GmbH, einem 
    Strategie-Beratungshaus rund um den digitalen 
    Wandel mit Sitz in Köln, sowie Kernmitglied des 
    Beirates junge digitale Wirtschaft im 
    Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. 
    Herr Prof. Dr. Skibicki ist hingegen nicht 
    Mitglied in gesetzlich zu bildenden 
    Aufsichtsräten deutscher Unternehmen. 
    Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und 
    ausländischen Kontrollgremien von 
    Wirtschaftsunternehmen bestehen ebenfalls 
    keine. 
 
    Herr Prof. Dr. Skibicki verfügt zum Zeitpunkt 
    der Einberufung der Hauptversammlung über 
    27.500 Aktien der Gesellschaft, die ihm 
    teilweise über die PROFSKI GmbH zuzurechnen 
    sind. 
 
    Nach Einschätzung des Verwaltungsrats bestehen 
    zwischen Herrn Prof. Dr. Skibicki und der 
    Gesellschaft, deren Konzernunternehmen, den 
    Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich 
    an der Gesellschaft beteiligten Aktionär keine 
    persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen im 
    Sinne von Ziffer 5.4.1 DCGK. 
 
    Der Verwaltungsrat hat sich bei Herrn Prof. Dr. 
    Skibicki versichert, dass er den zu erwartenden 
    Zeitaufwand aufbringen kann. 
 
    _Marthe Wolbring_ 
 
    Frau Wolbring ist neben ihrer Tätigkeit für die 
    Gesellschaft zugleich Inhaberin der von ihr 
    gegründeten Agentur m&w PR2, die sich auf 
    Dienstleistungen im Umfeld von 
    Medienveranstaltungen, 

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