Neuer Wandler - die Symrise AG hat heute die Begebung nicht nachrangiger, unbesicherter Wandelschuldverschreibungen mit einem Nennwert von insgesamt 400 Millionen Euro beschlossen, die in neue und/oder bestehende auf den Inhaber lautende nennwertlose Stammaktien der Symrise AG wandelbar sind - vorbehaltlich einer Nicht-Wandlungsfrist von 5 Jahren nach dem Ausgabetag der Schuldverschreibungen.
Hinweis: Die den Schuldverschreibungen zugeordneten Wandlungsrechte in Stammaktien repräsentieren bis zu 3,6 Prozent ...
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