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DGAP-HV: GfK SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.07.2017 in NurembergConvention Center, Messezentrum mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: GfK SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
GfK SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.07.2017 in 
NurembergConvention Center, Messezentrum mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-06-13 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
GfK SE Nürnberg ISIN: DE0005875306 
WKN: 587530 Einladung zur 9. ordentlichen Hauptversammlung Wir laden 
unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am 
*21. Juli 2017 um 10.00 Uhr* 
in dem NürnbergConvention Center (NCC West) der NürnbergMesse GmbH, 
Messezentrum, 90471 Nürnberg, 
stattfindenden 
*9. ordentlichen Hauptversammlung* 
ein. 
Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 
   2016, des gebilligten Konzernabschlusses und 
   des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 
   2016, des Berichts des Aufsichtsrats sowie 
   des erläuternden Berichts des Vorstands zu 
   den Angaben gemäß den §§ 289 Abs. 4, 315 
   Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss gebilligt. Der 
   Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 
   Satz 1 Aktiengesetz festgestellt. Nach §§ 
   172, 173 Aktiengesetz ist somit zum 
   Tagesordnungspunkt 1 eine Beschlussfassung 
   durch die Hauptversammlung nicht 
   erforderlich. Die vorgenannten Unterlagen 
   werden in der Hauptversammlung näher 
   erläutert. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2016 in 
   Höhe von EUR 152.769.863,29 in voller Höhe 
   auf neue Rechnung vorzutragen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands der GfK SE, die im 
   Geschäftsjahr 2016 amtiert haben, für diesen 
   Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats der GfK SE, die 
   im Geschäftsjahr 2016 amtiert haben, für 
   diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, gestützt auf 
   die Empfehlung des Audit Committee, die KPMG 
   AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
   für das Geschäftsjahr 2017 zu bestellen. 
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich 
   gemäß Art. 40 Abs. 2 und Abs. 3 
   SE-Verordnung, § 17 SE-Ausführungsgesetz, § 
   21 Abs. 3 SE-Beteiligungsgesetz, Teil III. 
   der SE-Beteiligungsvereinbarung für die 
   Gesellschaft und § 9 Abs. 1 der Satzung der 
   Gesellschaft aus sechs 
   Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner 
   und aus vier Aufsichtsratsmitgliedern der 
   Arbeitnehmer zusammen. Die 
   Anteilseignervertreter sind von der 
   Hauptversammlung zu bestellen. Die 
   Arbeitnehmervertreter werden aufgrund des 
   Verfahrens bestellt, das in der 
   SE-Beteiligungsvereinbarung für die 
   Gesellschaft vorgesehen ist. 
 
   Mit der Niederlegung seines Amtes als 
   Aufsichtsratsmitglied durch Herrn Dr. Arno 
   Mahlert - seinerzeit zugleich Vorsitzender 
   des Aufsichtsrats - mit Wirkung zum 12. 
   September 2016 gehörten dem Aufsichtsrat der 
   Gesellschaft seit dem 13. September 2016 nur 
   noch neun Mitglieder an. Auf Antrag des 
   Vorstands der Gesellschaft mit Zustimmung des 
   Aufsichtsrats hat das Amtsgericht Nürnberg - 
   Registergericht - mit Beschluss vom 2. 
   Dezember 2016 den Aufsichtsrat um Herrn Peter 
   Goldschmidt ergänzt. 
 
   Herr Peter Goldschmidt als im Wege der 
   Ersatzbestellung für das ausgeschiedene 
   Mitglied Herrn Dr. Arno Mahlert gerichtlich 
   bestelltes Mitglied sowie die beiden weiteren 
   Aufsichtsratsmitglieder Frau Aliza Knox und 
   Herr Bruno Piacenza haben mit Wirkung zum 
   Ablauf des 31. März 2017 die Niederlegung 
   ihrer Mandate als Anteilseignervertreter im 
   Aufsichtsrat erklärt, so dass dem 
   Aufsichtsrat der Gesellschaft seit diesem 
   Zeitpunkt nur sieben Mitglieder - davon drei 
   Anteilseignervertreter - angehörten. 
 
   Auf Antrag des Vorstands der Gesellschaft mit 
   Zustimmung des Aufsichtsrats hat das 
   Amtsgericht Nürnberg - Registergericht - mit 
   Beschluss vom 7. April 2017 den Aufsichtsrat 
   um die Herren Johannes P. Huth, Philipp 
   Freise und Thomas Ebeling ergänzt. Ihr Amt 
   als gerichtlich bestelltes 
   Aufsichtsratsmitglied erlischt mit Ablauf der 
   Hauptversammlung am 21. Juli 2017, in der 
   ihre Wahl durch die Hauptversammlung erfolgen 
   soll. Die Amtszeit bei dieser Wahl bemisst 
   sich gemäß § 9 Abs. 5 der Satzung nach 
   der restlichen Amtszeit der ausgeschiedenen 
   Anteilseignervertreter Herr Dr. Arno Mahlert, 
   Frau Aliza Knox und Herr Bruno Piacenza. Die 
   restliche Amtszeit der drei ausgeschiedenen 
   Mitglieder Herr Dr. Arno Mahlert, Frau Aliza 
   Knox und Herr Bruno Piacenza läuft bis zur 
   Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 
   beschließt, längstens jedoch bis zum 28. 
   Mai 2021 (sechs Jahre nach Bestellung der 
   drei genannten ausgeschiedenen Mitglieder). 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die folgenden 
   Kandidaten als Nachfolger der ausgeschiedenen 
   Mitglieder Peter Goldschmidt (als im Wege der 
   Ersatzbestellung für Dr. Arno Mahlert 
   gerichtlich bestelltes Mitglied), Alizia Knox 
   und Bruno Piacenza mit Wirkung ab der 
   Beendigung der Hauptversammlung am 21. Juli 
   2017 für die restliche Amtszeit der drei 
   ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieder Herrn 
   Dr. Arno Mahlert, Frau Aliza Knox und Herrn 
   Bruno Piacenza in den Aufsichtsrat zu wählen: 
 
   a) *Johannes P. Huth*, Partner bei KKR 
      Management LLC und Vorsitzender des 
      Exekutivausschusses der Kohlberg Kravis 
      Roberts & Co. Partners LLP, wohnhaft in 
      London, Vereinigtes Königreich 
 
      Herr Johannes P. Huth ist Mitglied in 
      folgenden anderen gesetzlich zu bildenden 
      Aufsichtsräten: 
 
      - GEG German Estate Group AG, Frankfurt 
        am Main, Deutschland - 
        stellvertretender Vorsitzender des 
        Aufsichtsrats - 
      - HENSOLDT Holding GmbH, Taufkirchen, 
        Deutschland - Vorsitzender des 
        Aufsichtsrats - 
 
      Darüber hinaus ist Herr Johannes P. Huth 
      Mitglied in folgenden vergleichbaren in- 
      und ausländischen Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen: 
 
      - NXP Semiconductors Netherlands B.V., 
        Eindhoven, Niederlande - Mitglied des 
        Board of Directors - 
      - SoftwareOne AG, Stans, Schweiz - 
        Mitglied des Verwaltungsrats - 
 
      Mit Blick auf Nr. 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des 
      Deutschen Corporate Governance Kodex (in 
      der Fassung vom 7. Februar 2017) wird auf 
      Folgendes hingewiesen: Die KKR Management 
      LLC, bei der Herr Huth Partner ist, gilt 
      als wesentlich an der Gesellschaft 
      beteiligter Aktionär. Die Kohlberg Kravis 
      Roberts & Co. Partners LLP, bei der Herr 
      Huth Vorsitzender des Exekutivausschusses 
      ist, berät ihre indirekte 
      Muttergesellschaft Kohlberg Kravis 
      Roberts & Co. L.P., die wiederum die KKR 
      European Fund IV L.P. berät. Die KKR 
      European Fund IV L.P. gilt als wesentlich 
      an der Gesellschaft beteiligter Aktionär. 
   b) *Philipp Freise*, Partner bei KKR 
      Management LLC und Partner bei Kohlberg 
      Kravis Roberts & Co. Partners LLP, 
      wohnhaft in London, Vereinigtes 
      Königreich 
 
      Herr Philipp Freise ist Mitglied in 
      folgenden anderen gesetzlich zu bildenden 
      Aufsichtsräten: 
 
      - HENSOLDT Holding GmbH, Taufkirchen, 
        Deutschland - Mitglied des 
        Aufsichtsrats - 
 
      Darüber hinaus ist Herr Philipp Freise 
      Mitglied in folgenden vergleichbaren in- 
      und ausländischen Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen: 
 
      - Victoria Investments Intermediate 
        Holdco Limited, London, Vereinigtes 
        Königreich - Mitglied des Board of 
        Directors - 
      - Victoria Investments Bidco Limited, 
        London, Vereinigtes Königreich - 
        Mitglied des Board of Directors - 
 
      Mit Blick auf Nr. 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des 
      Deutschen Corporate Governance Kodex (in 
      der Fassung vom 7. Februar 2017) wird auf 
      Folgendes hingewiesen: Die KKR Management 
      LLC, bei der Herr Freise Partner ist, 
      gilt als wesentlich an der Gesellschaft 
      beteiligter Aktionär. Die Kohlberg Kravis 
      Roberts & Co. Partners LLP, bei der Herr 
      Freise Partner ist, berät ihre indirekte 
      Muttergesellschaft Kohlberg Kravis 
      Roberts & Co. L.P., die wiederum die KKR 
      European Fund IV L.P. berät. Die KKR 
      European Fund IV L.P. gilt als wesentlich 
      an der Gesellschaft beteiligter Aktionär. 
   c) *Thomas Ebeling*, Vorstandsvorsitzender 
      der ProSiebenSat.1 Media SE, wohnhaft in 
      Bern, Schweiz 
 
      Herr Thomas Ebeling ist Mitglied in 
      folgenden anderen gesetzlich zu bildenden 

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