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DGAP-HV: GfK SE: Bekanntmachung der Einberufung -4-

DJ DGAP-HV: GfK SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.07.2017 in NurembergConvention Center, Messezentrum mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: GfK SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
GfK SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.07.2017 in 
NurembergConvention Center, Messezentrum mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-06-13 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
GfK SE Nürnberg ISIN: DE0005875306 
WKN: 587530 Einladung zur 9. ordentlichen Hauptversammlung Wir laden 
unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am 
*21. Juli 2017 um 10.00 Uhr* 
in dem NürnbergConvention Center (NCC West) der NürnbergMesse GmbH, 
Messezentrum, 90471 Nürnberg, 
stattfindenden 
*9. ordentlichen Hauptversammlung* 
ein. 
Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 
   2016, des gebilligten Konzernabschlusses und 
   des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 
   2016, des Berichts des Aufsichtsrats sowie 
   des erläuternden Berichts des Vorstands zu 
   den Angaben gemäß den §§ 289 Abs. 4, 315 
   Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss gebilligt. Der 
   Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 
   Satz 1 Aktiengesetz festgestellt. Nach §§ 
   172, 173 Aktiengesetz ist somit zum 
   Tagesordnungspunkt 1 eine Beschlussfassung 
   durch die Hauptversammlung nicht 
   erforderlich. Die vorgenannten Unterlagen 
   werden in der Hauptversammlung näher 
   erläutert. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2016 in 
   Höhe von EUR 152.769.863,29 in voller Höhe 
   auf neue Rechnung vorzutragen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands der GfK SE, die im 
   Geschäftsjahr 2016 amtiert haben, für diesen 
   Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats der GfK SE, die 
   im Geschäftsjahr 2016 amtiert haben, für 
   diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, gestützt auf 
   die Empfehlung des Audit Committee, die KPMG 
   AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
   für das Geschäftsjahr 2017 zu bestellen. 
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich 
   gemäß Art. 40 Abs. 2 und Abs. 3 
   SE-Verordnung, § 17 SE-Ausführungsgesetz, § 
   21 Abs. 3 SE-Beteiligungsgesetz, Teil III. 
   der SE-Beteiligungsvereinbarung für die 
   Gesellschaft und § 9 Abs. 1 der Satzung der 
   Gesellschaft aus sechs 
   Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner 
   und aus vier Aufsichtsratsmitgliedern der 
   Arbeitnehmer zusammen. Die 
   Anteilseignervertreter sind von der 
   Hauptversammlung zu bestellen. Die 
   Arbeitnehmervertreter werden aufgrund des 
   Verfahrens bestellt, das in der 
   SE-Beteiligungsvereinbarung für die 
   Gesellschaft vorgesehen ist. 
 
   Mit der Niederlegung seines Amtes als 
   Aufsichtsratsmitglied durch Herrn Dr. Arno 
   Mahlert - seinerzeit zugleich Vorsitzender 
   des Aufsichtsrats - mit Wirkung zum 12. 
   September 2016 gehörten dem Aufsichtsrat der 
   Gesellschaft seit dem 13. September 2016 nur 
   noch neun Mitglieder an. Auf Antrag des 
   Vorstands der Gesellschaft mit Zustimmung des 
   Aufsichtsrats hat das Amtsgericht Nürnberg - 
   Registergericht - mit Beschluss vom 2. 
   Dezember 2016 den Aufsichtsrat um Herrn Peter 
   Goldschmidt ergänzt. 
 
   Herr Peter Goldschmidt als im Wege der 
   Ersatzbestellung für das ausgeschiedene 
   Mitglied Herrn Dr. Arno Mahlert gerichtlich 
   bestelltes Mitglied sowie die beiden weiteren 
   Aufsichtsratsmitglieder Frau Aliza Knox und 
   Herr Bruno Piacenza haben mit Wirkung zum 
   Ablauf des 31. März 2017 die Niederlegung 
   ihrer Mandate als Anteilseignervertreter im 
   Aufsichtsrat erklärt, so dass dem 
   Aufsichtsrat der Gesellschaft seit diesem 
   Zeitpunkt nur sieben Mitglieder - davon drei 
   Anteilseignervertreter - angehörten. 
 
   Auf Antrag des Vorstands der Gesellschaft mit 
   Zustimmung des Aufsichtsrats hat das 
   Amtsgericht Nürnberg - Registergericht - mit 
   Beschluss vom 7. April 2017 den Aufsichtsrat 
   um die Herren Johannes P. Huth, Philipp 
   Freise und Thomas Ebeling ergänzt. Ihr Amt 
   als gerichtlich bestelltes 
   Aufsichtsratsmitglied erlischt mit Ablauf der 
   Hauptversammlung am 21. Juli 2017, in der 
   ihre Wahl durch die Hauptversammlung erfolgen 
   soll. Die Amtszeit bei dieser Wahl bemisst 
   sich gemäß § 9 Abs. 5 der Satzung nach 
   der restlichen Amtszeit der ausgeschiedenen 
   Anteilseignervertreter Herr Dr. Arno Mahlert, 
   Frau Aliza Knox und Herr Bruno Piacenza. Die 
   restliche Amtszeit der drei ausgeschiedenen 
   Mitglieder Herr Dr. Arno Mahlert, Frau Aliza 
   Knox und Herr Bruno Piacenza läuft bis zur 
   Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 
   beschließt, längstens jedoch bis zum 28. 
   Mai 2021 (sechs Jahre nach Bestellung der 
   drei genannten ausgeschiedenen Mitglieder). 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die folgenden 
   Kandidaten als Nachfolger der ausgeschiedenen 
   Mitglieder Peter Goldschmidt (als im Wege der 
   Ersatzbestellung für Dr. Arno Mahlert 
   gerichtlich bestelltes Mitglied), Alizia Knox 
   und Bruno Piacenza mit Wirkung ab der 
   Beendigung der Hauptversammlung am 21. Juli 
   2017 für die restliche Amtszeit der drei 
   ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieder Herrn 
   Dr. Arno Mahlert, Frau Aliza Knox und Herrn 
   Bruno Piacenza in den Aufsichtsrat zu wählen: 
 
   a) *Johannes P. Huth*, Partner bei KKR 
      Management LLC und Vorsitzender des 
      Exekutivausschusses der Kohlberg Kravis 
      Roberts & Co. Partners LLP, wohnhaft in 
      London, Vereinigtes Königreich 
 
      Herr Johannes P. Huth ist Mitglied in 
      folgenden anderen gesetzlich zu bildenden 
      Aufsichtsräten: 
 
      - GEG German Estate Group AG, Frankfurt 
        am Main, Deutschland - 
        stellvertretender Vorsitzender des 
        Aufsichtsrats - 
      - HENSOLDT Holding GmbH, Taufkirchen, 
        Deutschland - Vorsitzender des 
        Aufsichtsrats - 
 
      Darüber hinaus ist Herr Johannes P. Huth 
      Mitglied in folgenden vergleichbaren in- 
      und ausländischen Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen: 
 
      - NXP Semiconductors Netherlands B.V., 
        Eindhoven, Niederlande - Mitglied des 
        Board of Directors - 
      - SoftwareOne AG, Stans, Schweiz - 
        Mitglied des Verwaltungsrats - 
 
      Mit Blick auf Nr. 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des 
      Deutschen Corporate Governance Kodex (in 
      der Fassung vom 7. Februar 2017) wird auf 
      Folgendes hingewiesen: Die KKR Management 
      LLC, bei der Herr Huth Partner ist, gilt 
      als wesentlich an der Gesellschaft 
      beteiligter Aktionär. Die Kohlberg Kravis 
      Roberts & Co. Partners LLP, bei der Herr 
      Huth Vorsitzender des Exekutivausschusses 
      ist, berät ihre indirekte 
      Muttergesellschaft Kohlberg Kravis 
      Roberts & Co. L.P., die wiederum die KKR 
      European Fund IV L.P. berät. Die KKR 
      European Fund IV L.P. gilt als wesentlich 
      an der Gesellschaft beteiligter Aktionär. 
   b) *Philipp Freise*, Partner bei KKR 
      Management LLC und Partner bei Kohlberg 
      Kravis Roberts & Co. Partners LLP, 
      wohnhaft in London, Vereinigtes 
      Königreich 
 
      Herr Philipp Freise ist Mitglied in 
      folgenden anderen gesetzlich zu bildenden 
      Aufsichtsräten: 
 
      - HENSOLDT Holding GmbH, Taufkirchen, 
        Deutschland - Mitglied des 
        Aufsichtsrats - 
 
      Darüber hinaus ist Herr Philipp Freise 
      Mitglied in folgenden vergleichbaren in- 
      und ausländischen Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen: 
 
      - Victoria Investments Intermediate 
        Holdco Limited, London, Vereinigtes 
        Königreich - Mitglied des Board of 
        Directors - 
      - Victoria Investments Bidco Limited, 
        London, Vereinigtes Königreich - 
        Mitglied des Board of Directors - 
 
      Mit Blick auf Nr. 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des 
      Deutschen Corporate Governance Kodex (in 
      der Fassung vom 7. Februar 2017) wird auf 
      Folgendes hingewiesen: Die KKR Management 
      LLC, bei der Herr Freise Partner ist, 
      gilt als wesentlich an der Gesellschaft 
      beteiligter Aktionär. Die Kohlberg Kravis 
      Roberts & Co. Partners LLP, bei der Herr 
      Freise Partner ist, berät ihre indirekte 
      Muttergesellschaft Kohlberg Kravis 
      Roberts & Co. L.P., die wiederum die KKR 
      European Fund IV L.P. berät. Die KKR 
      European Fund IV L.P. gilt als wesentlich 
      an der Gesellschaft beteiligter Aktionär. 
   c) *Thomas Ebeling*, Vorstandsvorsitzender 
      der ProSiebenSat.1 Media SE, wohnhaft in 
      Bern, Schweiz 
 
      Herr Thomas Ebeling ist Mitglied in 
      folgenden anderen gesetzlich zu bildenden 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 13, 2017 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ DGAP-HV: GfK SE: Bekanntmachung der Einberufung -2-

Aufsichtsräten: 
 
      - Bayer Aktiengesellschaft, Leverkusen, 
        Deutschland - Mitglied des 
        Aufsichtsrats - 
 
      Herr Thomas Ebeling ist nicht Mitglied in 
      vergleichbaren in- und ausländischen 
      Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen. 
 
      Mit Blick auf Nr. 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des 
      Deutschen Corporate Governance Kodex (in 
      der Fassung vom 7. Februar 2017) wird auf 
      Folgendes hingewiesen: Herr Thomas 
      Ebeling ist als Gesellschafter 
      (mittelbar) an der KKR European Fund IV 
      L.P. beteiligt. Die KKR European Fund IV 
      L.P. gilt als wesentlich an der 
      Gesellschaft beteiligter Aktionär. Zudem 
      wird erwogen, dass Herr Thomas Ebeling 
      einen Beratervertrag mit der Acceleratio 
      Topco S.C.A. abschließt. Die 
      Acceleratio Topco S.C.A. gilt ebenfalls 
      als wesentlich an der Gesellschaft 
      beteiligter Aktionär. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im 
   Wege der Einzelabstimmung über die Wahl 
   abstimmen zu lassen. 
 
   Mit Blick auf Nr. 5.4.1 Abs. 5 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex (in der Fassung 
   vom 7. Februar 2017) wird vorsorglich darauf 
   hingewiesen, dass der Aufsichtsrat sich bei 
   den vorgeschlagenen Kandidaten vergewissert 
   hat, dass sie jeweils den zu erwartenden 
   Zeitaufwand aufbringen können. Mit Blick auf 
   Nr. 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate 
   Governance Kodex wird vorsorglich darauf 
   hingewiesen, dass der Aufsichtsratsvorsitz 
   unverändert von Herrn Ralf Klein-Bölting 
   wahrgenommen werden soll. Weiter wird darauf 
   hingewiesen, dass das Mitglied des 
   Aufsichtsrats Herr Prof. Dieter Kempf als 
   unabhängiges Mitglied weiterhin die 
   Voraussetzungen eines Finanzexperten im Sinne 
   des Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii) SE-Verordnung, 
   § 100 Abs. 5 Aktiengesetz erfüllt. 
 
   Die vorgeschlagenen Bestellungen stehen in 
   Einklang mit dem vom Aufsichtsrat 
   beschlossenen Ziel, dass nach Möglichkeit 
   zwei, in jedem Fall aber mindestens einer der 
   sechs Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat 
   unabhängig sein sollen, und berücksichtigen 
   auch im Übrigen die vom Aufsichtsrat für 
   seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele. 
   Die Zielvorgabe eines Frauenanteils im 
   Aufsichtsrat von mindestens 30% wird nach wie 
   vor erreicht. 
7. *Beschlussfassung über die Übertragung 
   der Aktien der übrigen Aktionäre der GfK SE 
   auf die Acceleratio Capital N.V. 
   (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer 
   angemessenen Barabfindung gemäß Art. 9 
   Abs. 1 lit. c) ii) der Verordnung (EG) Nr. 
   2157/2001 des Rates über das Statut der 
   Europäischen Gesellschaft (SE) i.V.m. §§ 327a 
   ff. AktG* 
 
   Nach § 327a Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) 
   kann die Hauptversammlung einer 
   Aktiengesellschaft auf Verlangen eines 
   Hauptaktionärs, dem Aktien der Gesellschaft 
   in Höhe von mindestens 95% des Grundkapitals 
   gehören, die Übertragung der Aktien der 
   übrigen Aktionäre auf diesen Hauptaktionär 
   gegen Gewährung einer angemessenen 
   Barabfindung beschließen. Gemäß 
   Art. 9 Abs. 1 lit c) ii) der Verordnung (EG) 
   Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 
   über das Statut der Europäischen Gesellschaft 
   (SE) finden die Rechtsvorschriften der §§ 
   327a ff. AktG über den Ausschluss von 
   Minderheitsaktionären auch auf die 
   Europäische Aktiengesellschaft (SE) 
   Anwendung. 
 
   Das Grundkapital der GfK SE beträgt EUR 
   153.316.363,20 und ist in 36.503.896 auf den 
   Inhaber lautende Stückaktien mit einem 
   rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 
   4,20 je Aktie eingeteilt. 
 
   Die Acceleratio Capital N.V., Amsterdam, 
   Niederlande, hält seit dem 30. März 2017, dem 
   Tag des Übertragungsverlangens, und auch 
   am Tag der Einberufung der Hauptversammlung 
   durchgehend mehr als 95% der Aktien der GfK 
   SE. Am 30. März 2017 hielt sie unmittelbar 
   35.285.787 Aktien der GfK SE entsprechend 
   96,66% der Gesamtzahl der Aktien. Zum Tag des 
   konkretisierten Übertragungsverlangens 
   am 2. Juni 2017 hielt die Acceleratio Capital 
   N.V. unverändert unmittelbar 35.285.787 
   Aktien der GfK SE entsprechend 96,66% der 
   Gesamtzahl der Aktien. Die Acceleratio 
   Capital N.V. ist dementsprechend 
   Hauptaktionärin der GfK SE im Sinne der §§ 
   327a ff. AktG. 
 
   Die Acceleratio Capital N.V. hat als 
   Hauptaktionärin mit Schreiben vom 30. März 
   2017 gegenüber dem Vorstand der GfK SE das 
   formale Verlangen gestellt, die 
   Hauptversammlung der GfK SE über die 
   Übertragung der Aktien der übrigen 
   Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der GfK SE 
   auf die Acceleratio Capital N.V. als 
   Hauptaktionärin gegen Gewährung einer 
   angemessenen Barabfindung gemäß dem 
   Verfahren zum Ausschluss von 
   Minderheitsaktionären nach §§ 327a ff. AktG 
   beschließen zu lassen. 
 
   Nach Festlegung der Höhe der angemessenen 
   Barabfindung hat die Acceleratio Capital N.V. 
   mit Schreiben vom 2. Juni 2017 unter Angabe 
   der von ihr festgelegten Höhe der 
   Barabfindung ein konkretisiertes Verlangen im 
   Sinne von § 327a Abs. 1 AktG an den Vorstand 
   der GfK SE gerichtet. 
   In einem schriftlichen Bericht an die 
   Hauptversammlung vom 2. Juni 2017 hat die 
   Acceleratio Capital N.V. gemäß § 327c 
   Abs. 2 Satz 1 AktG die Voraussetzungen für 
   die Übertragung der Aktien der 
   Minderheitsaktionäre dargelegt und die 
   Angemessenheit der Barabfindung erläutert und 
   begründet. 
 
   Die Angemessenheit der Barabfindung wurde 
   durch Roever Broenner Susat Mazars GmbH & Co. 
   KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, als dem 
   mit Beschluss vom 10. April 2017 vom 
   Landgericht Nürnberg-Fürth ausgewählten und 
   bestellten sachverständigen Prüfer für die 
   Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung 
   geprüft und bestätigt. Der sachverständige 
   Prüfer hat hierüber am 8. Juni 2017 einen 
   schriftlichen Prüfungsbericht gemäß § 
   327c Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 293e AktG 
   erstattet. 
 
   Zudem hat die Acceleratio Capital N.V. dem 
   Vorstand der GfK SE eine 
   Gewährleistungserklärung der BNP Paribas 
   Securities Services S.C.A., 
   Zweigniederlassung Frankfurt gemäß § 
   327b Abs. 3 AktG übermittelt. Mit dieser 
   Erklärung übernimmt die BNP Paribas 
   Securities Services S.C.A. die Gewährleistung 
   für die Erfüllung der Verpflichtung der 
   Acceleratio Capital N.V., den 
   Minderheitsaktionären der GfK SE nach 
   Eintragung des Übertragungsbeschlusses 
   in das Handelsregister unverzüglich die 
   festgelegte Barabfindung für jede auf die 
   Acceleratio Capital N.V. übergegangene Aktie 
   zuzüglich etwaiger gesetzlicher Zinsen nach § 
   327b Abs. 2 AktG zu zahlen. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
   folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   Die auf den Inhaber lautenden nennwertlosen 
   Stückaktien der übrigen Aktionäre 
   (Minderheitsaktionäre) der GfK SE mit Sitz in 
   Nürnberg werden gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. 
   c) ii) SE-VO i.V.m. § 327a Abs. 1 Satz 1 
   Aktiengesetz gegen Gewährung einer von der 
   Acceleratio Capital N.V. mit Sitz in 
   Amsterdam, Niederlande, eingetragen im 
   Handelsregister der niederländischen 
   Handelskammer (_Kamer van Koophandel_) unter 
   der Nummer 673 838 23 (Hauptaktionärin) zu 
   zahlenden Barabfindung in Höhe von EUR 46,08 
   je auf den Inhaber lautender nennwertloser 
   Stückaktie der GfK SE auf die Hauptaktionärin 
   übertragen. 
 
*Unterlagen zur Hauptversammlung* 
 
Von der Einberufung der Hauptversammlung an sind folgende Unterlagen, 
die auch in der Hauptversammlung am _21. Juli 2017_ ausliegen werden, 
auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
http://www.gfk.com/de/investoren/hauptversammlung/hauptversammlung/ 
 
abrufbar: 
 
* zu Tagesordnungspunkt 1: 
 
  - der festgestellte Jahresabschluss 
    (einschl. des Vorschlags des Vorstands für 
    die Verwendung des Bilanzgewinns) und der 
    Lagebericht für das Geschäftsjahr 2016, 
  - der gebilligte Konzernabschluss und der 
    Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 
    2016, 
  - der Bericht des Aufsichtsrats, 
  - der erläuternde Bericht des Vorstands zu 
    den übernahmerelevanten Angaben (§§ 289 
    Abs. 4, 315 Abs. 4 des 
    Handelsgesetzbuchs). 
* zu Tagesordnungspunkt 6: 
 
  Nähere Angaben zu den vorgeschlagenen Kandidaten und ihrem 
  Werdegang können den auf der Internetseite der GfK SE 
 
  http://www.gfk.com/de/investoren/hauptversammlung/hauptversammlung/ 
 
  eingestellten Lebensläufen entnommen werden. 
* zu Tagesordnungspunkt 7: 
 
  - der Entwurf des 
    Übertragungsbeschlusses, 
  - die Jahresabschlüsse und Lageberichte für 
    die Geschäftsjahre 2014, 2015 und 2016, 
  - der nach § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG von der 
    Acceleratio Capital N.V. in ihrer 
    Eigenschaft als Hauptaktionärin erstattete 
    schriftliche Übertragungsbericht über 
    die Voraussetzungen für die 
    Übertragung und die Angemessenheit 
    der Barabfindung nebst Anlagen, 
    insbesondere der gutachtlichen 
    Stellungnahme von Ebner Stolz GmbH & Co. 
    KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
    Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, 
  - der Bericht des gerichtlich bestellten 
    sachverständigen Prüfers Roever Broenner 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 13, 2017 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ DGAP-HV: GfK SE: Bekanntmachung der Einberufung -3-

Susat Mazars GmbH & Co. KG 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
    Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, 
    gemäß §§ 327c Abs. 2 Satz 2 bis 4, 
    293e AktG zur Angemessenheit der 
    Barabfindung, 
  - Gewährleistungserklärung der BNP Paribas 
    Securities Services S.C.A., 
    Zweigniederlassung Frankfurt gemäß § 
    327b Abs. 3 AktG. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung* 
 
Im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung hat die 
Gesellschaft insgesamt *36.503.896* Aktien ausgegeben, die *36.503.896* 
Stimmen gewähren. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung 
keine eigenen Aktien. 
 
*Teilnahme an der Hauptversammlung* 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
Ausübung des Stimmrechts (mit Angabe des Nachweisstichtags nach Art. 53 
SE-Verordnung, § 123 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz und dessen Bedeutung)* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf 
des _14. Juli 2017 (24:00 Uhr)_ bei der Gesellschaft unter der 
nachfolgend genannten Adresse in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher 
oder englischer Sprache anmelden. 
 
Die Aktionäre müssen darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an 
der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Hierzu 
bedarf es eines Nachweises ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende 
Institut, der sich auf den Beginn des _30. Juni 2017 (00:00 Uhr, sog. 
Nachweisstichtag)_ bezieht und der Gesellschaft unter der nachfolgend 
genannten Adresse spätestens bis zum Ablauf des _14. Juli 2017 (24:00 
Uhr)_ zugehen muss. Der Nachweis bedarf der Textform (§ 126 b BGB) und 
muss in deutscher oder englischer Sprache erstellt sein. Im Verhältnis 
zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die 
Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht 
hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts 
bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des 
Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine 
Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im 
Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des 
Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den 
Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des 
Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich, d.h. Veräußerungen 
von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die 
Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. 
 
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes sind an folgende 
_Anmeldeadresse_ zu übermitteln: 
 
 GfK SE 
 c/o Deutsche Bank AG 
 Securities Production 
 - General Meetings - 
 Postfach 20 01 07 
 60605 Frankfurt am Main 
 oder per Telefax: +49 (0) 69 12012-86045 
 oder per E-Mail: *WP.HV@db-is.com* 
 
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden 
den Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die 
Hauptversammlung übersendet. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig 
für die Anmeldung und Übersendung des Nachweises ihres 
Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen und empfehlen 
unseren Aktionären, sich alsbald mit ihrem depotführenden Institut in 
Verbindung zu setzen. 
 
Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder 
Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. 
Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann 
die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten* 
 
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen 
möchten, können ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, von der 
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter oder eine andere Person ihrer 
Wahl zur Ausübung von Stimmrechten bevollmächtigen. Auch im Fall einer 
Stimmrechtsvertretung sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis 
des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. 
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die 
Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen, soweit sie nicht 
an ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in 
§ 135 Abs. 8 und Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten 
Personen oder Institutionen erteilt werden, der Textform (§ 126 b BGB). 
Der Widerruf kann auch durch persönliches Erscheinen des Aktionärs zur 
Hauptversammlung erfolgen. Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und 
andere in § 135 Abs. 8 und Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG 
gleichgestellte Personen und Institutionen können für ihre eigene 
Bevollmächtigung abweichende Regelungen für die Form der Vollmacht 
vorgeben; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit 
dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise 
geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. Nach dem Gesetz darf die 
Vollmacht in diesen Fällen nur einem bestimmten Bevollmächtigten erteilt 
werden und muss von dem Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten 
werden. Die Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und darf nur 
mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. 
 
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden gebeten, 
zur Erteilung der Vollmacht und von etwaigen Weisungen das Formular zu 
verwenden, welches die Gesellschaft hierfür bereithält. Es wird den 
ordnungsgemäß angemeldeten Personen zusammen mit der Eintrittskarte 
zugesendet. 
 
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt 
werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die 
Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Für eine Übermittlung 
des Nachweises per Post oder per Fax verwenden Aktionäre bzw. 
Aktionärsvertreter bitte die unten genannte Adresse. Der Nachweis kann 
auch unter unten genannter E-Mail-Adresse übermittelt werden. 
Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die 
Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft 
erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der 
Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer 
bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten 
Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt 
werden. 
 
Aktionäre, die sich nach den vorstehenden Bestimmungen 
ordnungsgemäß angemeldet haben, können auch von der Gesellschaft 
benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen. Die von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht im Fall ihrer 
Bevollmächtigung weisungsgebunden aus. Die Vollmachten mit Weisungen 
müssen ebenfalls in Textform (§ 126b BGB) erteilt werden. Ohne Weisungen 
des Aktionärs sind die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nehmen keine Aufträge zu 
Wortmeldungen oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegen. 
 
Auch für die Bevollmächtigung eines von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreters kann das den Aktionären zusammen mit der 
Eintrittskarte zugesandte Vollmachts- und Weisungsformular verwendet 
werden. 
 
Vollmachten nebst Weisungen an die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter sind bis spätestens zum _20. Juli 2017, 18.00 Uhr_ 
(Eingang bei der Gesellschaft) postalisch, per Telefax oder per E-Mail 
an 
 
 GfK SE 
 Abteilung Investor Relations 
 Nordwestring 101 
 90419 Nürnberg 
 Telefax:+ 49 (0) 911 395-54258 
 E-Mail: investor.relations@gfk.com 
 
zu übermitteln. 
 
Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in der 
Hauptversammlung erschienenen Aktionären an, die von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter auch in der Hauptversammlung zu 
bevollmächtigen. 
 
Nähere Einzelheiten zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erhalten die Aktionäre 
zusammen mit der Eintrittskarte zugesendet. 
 
*Rechte der Aktionäre* 
 
*Anträge auf Tagesordnungsergänzung gemäß Art. 56 SE-Verordnung, § 
50 Abs. 2 SE-Ausführungsgesetz, § 122 Abs. 2 Aktiengesetz* 
 
Aktionäre, deren Anteile alleine oder zusammen 5 Prozent des 
Grundkapitals oder alleine oder zusammen einen anteiligen Betrag am 
Grundkapital von EUR 500.000 erreichen, können verlangen, dass 
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Das 
Verlangen ist schriftlich an den Vorstand (GfK SE, Vorstand, 
Nordwestring 101, 90419 Nürnberg) zu richten und muss der Gesellschaft 
spätestens am _20. Juni 2017 (24.00 Uhr)_ zugehen. Jedem neuen 
Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine 
Beschlussvorlage beiliegen. 
 
*Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß Art. 53 SE-Verordnung, § 126 
Abs. 1, § 127 Aktiengesetz* 
 
Die Aktionäre können zudem Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand 
und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung an die 
Gesellschaft stellen sowie Wahlvorschläge zur Wahl von 
Aufsichtsratsmitgliedern (Tagesordnungspunkt 6) oder des 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 13, 2017 09:05 ET (13:05 GMT)

Abschlussprüfers (Tagesordnungspunkt 5) machen. Gegenanträge und 
Wahlvorschläge sind ausschließlich an die 
 
 GfK SE 
 Abteilung Investor Relations 
 Nordwestring 101 
 90419 Nürnberg 
 Telefax: +49 (0) 911 395 54258 
 E-Mail: investor.relations@gfk.com 
 
zu richten. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. 
Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären 
werden einschließlich des Namens des Aktionärs und einer Begründung 
des Antrags unverzüglich nach ihrem Eingang im Internet unter 
 
http://www.gfk.com/de/investoren/hauptversammlung/hauptversammlung/ 
 
veröffentlicht, sofern die Anträge mit Begründung und die Wahlvorschläge 
bis spätestens zum _6. Juli 2017 (24.00 Uhr)_ bei der Gesellschaft 
eingehen. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls 
unter dieser Internetadresse zugänglich gemacht. 
 
Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung 
sowie eines Wahlvorschlags kann die Gesellschaft absehen, wenn einer der 
Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Abs. 2 Aktiengesetz vorliegt, 
etwa weil der Gegenantrag bzw. der Wahlvorschlag zu einem gesetzes- oder 
satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Eine 
Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht werden, 
wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Wahlvorschläge werden 
zudem nur zugänglich gemacht, wenn sie den Namen, den ausgeübten Beruf 
und den Wohnort der vorgeschlagenen Person (falls eine juristische 
Person zum Abschlussprüfer vorgeschlagen wird: deren Firma und Sitz) und 
bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern die zusätzlichen 
Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden 
Aufsichtsräten enthalten. 
 
Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge sind im Übrigen nur dann gestellt, 
wenn sie während der Hauptversammlung mündlich gestellt worden sind. Das 
Recht eines jeden Aktionärs, auch ohne vorherige fristgerechte 
Übermittlung von Gegenanträgen während der Hauptversammlung 
Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge zu verschiedenen Tagesordnungspunkten 
zu stellen, bleibt unberührt. 
 
*Auskunftsrecht der Aktionäre nach Art. 53 SE-Verordnung, § 131 Abs. 1 
Aktiengesetz* 
 
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär und Aktionärsvertreter vom 
Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, 
soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der 
Tagesordnung erforderlich ist (vgl. § 131 Abs. 1 Aktiengesetz). Die 
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und 
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen 
Unternehmen. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung 
grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. 
 
Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 
131 Abs. 3 Aktiengesetz genannten Gründen absehen, etwa weil die 
Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung 
geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen 
nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen (z.B. keine Offenlegung von 
Geschäftsgeheimnissen). Nach der Satzung ist der Versammlungsleiter 
ermächtigt, das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen 
zu beschränken. 
 
Weitere Erläuterungen zu den vorstehend genannten Rechten der Aktionäre 
finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
http://www.gfk.com/de/investoren/hauptversammlung/hauptversammlung/ 
 
*Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft* 
 
Die Informationen nach Art. 53 SE-Verordnung, § 124a Aktiengesetz zur 
Hauptversammlung finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft 
unter 
 
http://www.gfk.com/de/investoren/hauptversammlung/hauptversammlung/ 
 
Eine Übertragung der Hauptversammlung im Internet erfolgt nicht. 
 
Nürnberg, im Juni 2017 
 
*GfK SE* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2017-06-13 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: GfK SE 
             Nordwestring 101 
             90319 Nürnberg 
             Deutschland 
E-Mail:      bernhard.wolf@gfk.com 
Internet:    http://www.gfk.com 
ISIN:        DE0005876306 
WKN:         587530 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
582703 2017-06-13 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

June 13, 2017 09:05 ET (13:05 GMT)

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