MAINZ (dpa-AFX) - Rheinland-Pfalz löst seinen Pensionsfonds zur Altersversorgung der Beamten auf. Mit dieser weitreichenden Entscheidung zieht Finanzministerin Doris Ahnen (SPD) die Konsequenzen aus dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz, der im Februar einen Teil der Mittelzuweisungen des Landes an den Geldtopf für verfassungswidrig erklärt hat. "Künftig wird die nachhaltige Finanzierung der Versorgungsausgaben durch einen strukturell ausgeglichenen Haushalt und die Fortführung der sogenannten Kanther-Rücklage gewährleistet", sagte Ahnen. Das nach dem früheren Bundesinnenminister Manfred Kanther benannte Sondervermögen hat derzeit einen Bestand von 467 Millionen Euro und soll gerade finanzielle Belastungen in der Altersversorgung abfedern.
Auch die umstrittene Vermögensverwaltungsfirma PLP Management GmbH & Co KG soll es künftig nicht mehr geben. Im Pensionsfonds mit einem Wert von derzeit 5,65 Milliarden Euro sind auch Anleihen der PLP in Höhe von 800 Millionen Euro enthalten, die mit früheren Wohnungsbaudarlehen verbunden sind. Diese Forderungen gehen an das Land über. Die PLP soll bis 31. Januar 2019 aufgelöst werden - den späteren Zeitpunkt begründete Ahnen mit der für die vorbereitenden Schritte erforderlichen Zeit.
Die nach dem Bundesbesoldungsgesetz eingeführte "Kanther-Rücklage" wird nun nach Landesrecht weitergeführt. In Jahren mit einem Haushaltsüberschuss soll dieses Sondervermögen aufgestockt werden. Dafür soll es eine Anlagerichtlinie geben, damit das Geld nach Worten der Ministerin "sicher, werthaltig und nachhaltig" angelegt wird.
Die CDU-Fraktion, die das System des Pensionsfonds vor den Verfassungsgerichtshof gebracht hatte, sieht sich mit der Entscheidung des Finanzministeriums bestätigt. Die Landesregierung verabschiede sich von Fehlern, "auf die wir jahrelang hingewiesen haben", sagte CDU-Fraktionschefin Julia Klöckner am Mittwoch in Mainz. "Wir haben schon viele Jahre gefordert, den Pensionsfonds aufzulösen." Fraktionsvize Adolf Weiland warf der Landesregierung vor, "nur dann" zu handeln, "wenn sie von der Opposition oder dem Verfassungsgericht dazu gezwungen wird."
Das Kabinett hat die Auflösung des Pensionsfonds bereits grundsätzlich gebilligt. Nach einer zweiten Beratung im Ministerrat geht der Gesetzentwurf für die Neuordnung an den Landtag. Das Gesetz könnte nach der Sommerpause verabschiedet werden. Der Pensionsfonds soll nach Planung des Ministeriums zum 15. Dezember aufgelöst werden./pz/DP/men
AXC0153 2017-06-14/14:52