BRÜSSEL (dpa-AFX) - Die EU-Kommission will Google
Die Kommission wirft Google nach Beschwerden von Wettbewerbern
vor, in der Shopping-Suche eigene Dienste zu bevorzugen und damit
Konkurrenten wie Preissuchmaschinen zu benachteiligen. Google
kontert, die Argumentation der Brüsseler Behörde sei faktisch,
rechtlich und wirtschaftlich falsch. Unter anderem berücksichtige
die Kommission nicht die Rolle des weltgrößten Online-Händlers
Amazon
Die Höhe der Strafe in Wettbewerbsverfahren ist auf zehn Prozent
vom Jahresumsatz beschränkt. Die Google-Mutter Alphabet
Beobachter gehen davon aus, dass Google die Entscheidung der Kommission vor Gericht anfechten wird. Damit dürften bis zur endgültigen Klärung noch weitere Jahre vergehen: Mit der Intel-Strafe von 2009 beschäftigt sich der Europäische Gerichtshof immer noch.
In der Shopping-Suche von Google werden prominent die von Händlern beim Internet-Konzern platzierten ausführlichen Anzeigen mit Fotos, Preisen und Links präsentiert. Das betrachten EU-Kommission und einige Preissuchmaschinen als Bevorzugung eigener Dienste. Der vorherige Wettbewerbskommissarin Joaquín Almunia hatte mehrere Anläufe für eine Einigung gemacht, doch Googles Vorschläge waren von der Kommission schließlich als unzureichend abgewiesen worden.
Das Verfahren ist eines von drei, in denen die Kommission Google vorwirft, den Wettbewerb zu verzerren. In einem weiteren geht es um das führende Smartphone-System Android. Im Sommer nahm die Kommission erstmals auch das Google-Kerngeschäft mit Suchmaschinen-Werbung ins Visier. Dabei geht es um den Teildienst "AdSense for Search", bei dem andere Websites Google-Suchmasken einbinden können.
Die aktuelle Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager sorgte im
vergangenen Jahr bereits unter anderem mit einem drei Milliarden
Euro schweren Bußgeld für ein Kartell von Lastwagenherstellern für
Aufsehen - sowie der Forderung, Irland müsse bei Apple
ISIN US0378331005 US0231351067 US4581401001 US02079K1079
AXC0139 2017-06-16/14:56