BRAUNSCHWEIG (dpa-AFX) - Der Sportartikelhersteller Puma ist mit
dem Versuch gescheitert, dem Konkurrenten Adidas
Konkret ging es um die Sohle des Modells "Stan Smith Boost", deren Design Puma für sich beansprucht. Man habe auf Form und Aussehen der Sohle zwei Geschmacksmuster angemeldet, hieß es im Unterlassungsantrag von Puma. Dieser Schutz sei durch die Sohle des "Stan Smith Boost" verletzt worden. Das Gericht sah allerdings nach der vorläufigen Beratung zu viele optische Unterschiede zwischen den geschützten Mustern und der Sohle des Adidas-Schuhs.
Anders als bei Patenten, die technische Erfindungen schützen, geht es bei Geschmacksmustern um das Design eines Produktes. Puma und Adidas sind seit ihrer Gründung durch die Brüder Adi und Rudolf Dassler rivalisierende Weltunternehmen auf dem Markt für Sportartikel./hck/DP/jha
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AXC0178 2017-06-19/15:43