Aarau (ots) -
- Der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen nimmt den
Vorschlag des Bundesrates zur Kenntnis, statt einer fixen Neuregelung
des Wasserzinsregimes ab 2020 eine Übergangslösung zu implementieren.
- «Auf den ersten Blick zielt der Vorschlag, das Wasserzinsmaximum in
den drei Jahren 2020-2022 temporär auf 80 Franken pro Kilowatt
Bruttoleistung zu reduzieren, in die richtige Richtung», sagt VSE-
Direktor Michael Frank. «Der Vorschlag bedeutet eine notwendige
Entlastung für die finanziell stark angeschlagene Wasserkraft. Er
löst aber keineswegs die Problematik der heutigen Wasserzinsregelung
und kann deshalb keine dauerhafte Lösung darstellen.» Der VSE wird
den Vorschlag des Bundesrates prüfen und im Rahmen der Vernehmlassung
dazu ausführlich Stellung nehmen.
- Aus Sicht des VSE bietet die vorgeschlagene Übergangslösung die
Chance, das ab 2023 geltende neue Wasserzinsregime innerhalb eines
Gesamtpakets zu regeln - unter Einbezug von Marktdesign, der
Antworten auf die Schlüsselfragen zur Versorgungssicherheit sowie der
Berücksichtigung der ökonomischen Realitäten, damit alle Beteiligten
im Sinne einer fairen Lastenverteilung zur Stützung der Wasserkraft
beitragen. Insbesondere wertet der VSE positiv, dass ab 2023 die
dringend notwendige Flexibilisierung der Wasserzinsen integrierter
Bestandteil der Vorlage sein soll.
Langfristig: Flexibilisierung statt fixes Wasserzinsmaximum
Das Konzept des Wasserzinsmaximums stammt aus dem Jahr 1916. Es
ist überholt und wird weder den heutigen Preisen am Markt noch der
Liberalisierung gerecht. Es ist seit langem entkoppelt von der
Teuerung und von den ökonomischen Realitäten. Um diese grundsätzliche
Problematik des Wasserzinses zu lösen, braucht es eine weitergehende
Neuregelung.
Nach wie vor betrachtet der VSE die Flexibilisierung des
Wasserzinses als geeignete Form einer sowohl für die Betreiber als
auch für die Gemeinwesen ausgewogenen, fairen und zukunftsfähigen
Neuregelung. Die Flexibilisierung ermöglicht es, mit einem fixen
Sockel die Nutzung der Ressource Wasser und mit dem variablen Teil
den ökonomischen Wert des Wassers abzubilden und abzugelten.
Langfristig braucht es ein partnerschaftliches Modell, welches die
Wettbewerbsnachteile der Schweizer Wasserkraft beseitigt. Dies ist
wichtig, damit die Wasserkraft als regionaler Wirtschaftsmotor und
Rückgrat der Schweizer Energieversorgung auch in Zukunft die tragende
Rolle einnehmen kann, die sie bei der Umsetzung der Energiestrategie
2050 hat.
Originaltext: VSE / AES
Digitale Medienmappe: http://www.presseportal.ch/de/nr/100003757
Medienmappe via RSS: http://www.presseportal.ch/de/rss/pm_100003757.rss2
Kontakt:
Sandro Pfammatter, Mediensprecher
Tel. +41 62 825 25 24 oder +41 78 659 14 55,
sandro.pfammatter@strom.ch
- Der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen nimmt den
Vorschlag des Bundesrates zur Kenntnis, statt einer fixen Neuregelung
des Wasserzinsregimes ab 2020 eine Übergangslösung zu implementieren.
- «Auf den ersten Blick zielt der Vorschlag, das Wasserzinsmaximum in
den drei Jahren 2020-2022 temporär auf 80 Franken pro Kilowatt
Bruttoleistung zu reduzieren, in die richtige Richtung», sagt VSE-
Direktor Michael Frank. «Der Vorschlag bedeutet eine notwendige
Entlastung für die finanziell stark angeschlagene Wasserkraft. Er
löst aber keineswegs die Problematik der heutigen Wasserzinsregelung
und kann deshalb keine dauerhafte Lösung darstellen.» Der VSE wird
den Vorschlag des Bundesrates prüfen und im Rahmen der Vernehmlassung
dazu ausführlich Stellung nehmen.
- Aus Sicht des VSE bietet die vorgeschlagene Übergangslösung die
Chance, das ab 2023 geltende neue Wasserzinsregime innerhalb eines
Gesamtpakets zu regeln - unter Einbezug von Marktdesign, der
Antworten auf die Schlüsselfragen zur Versorgungssicherheit sowie der
Berücksichtigung der ökonomischen Realitäten, damit alle Beteiligten
im Sinne einer fairen Lastenverteilung zur Stützung der Wasserkraft
beitragen. Insbesondere wertet der VSE positiv, dass ab 2023 die
dringend notwendige Flexibilisierung der Wasserzinsen integrierter
Bestandteil der Vorlage sein soll.
Langfristig: Flexibilisierung statt fixes Wasserzinsmaximum
Das Konzept des Wasserzinsmaximums stammt aus dem Jahr 1916. Es
ist überholt und wird weder den heutigen Preisen am Markt noch der
Liberalisierung gerecht. Es ist seit langem entkoppelt von der
Teuerung und von den ökonomischen Realitäten. Um diese grundsätzliche
Problematik des Wasserzinses zu lösen, braucht es eine weitergehende
Neuregelung.
Nach wie vor betrachtet der VSE die Flexibilisierung des
Wasserzinses als geeignete Form einer sowohl für die Betreiber als
auch für die Gemeinwesen ausgewogenen, fairen und zukunftsfähigen
Neuregelung. Die Flexibilisierung ermöglicht es, mit einem fixen
Sockel die Nutzung der Ressource Wasser und mit dem variablen Teil
den ökonomischen Wert des Wassers abzubilden und abzugelten.
Langfristig braucht es ein partnerschaftliches Modell, welches die
Wettbewerbsnachteile der Schweizer Wasserkraft beseitigt. Dies ist
wichtig, damit die Wasserkraft als regionaler Wirtschaftsmotor und
Rückgrat der Schweizer Energieversorgung auch in Zukunft die tragende
Rolle einnehmen kann, die sie bei der Umsetzung der Energiestrategie
2050 hat.
Originaltext: VSE / AES
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