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DGAP-HV: IFA HOTEL & TOURISTIK -2-

DJ DGAP-HV: IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.07.2017 in Mercatorhalle (kleiner Saal), CityPalais, Landfermannstraße 6, 47051 Duisburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 18.07.2017 in Mercatorhalle (kleiner Saal), CityPalais, 
Landfermannstraße 6, 47051 Duisburg mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-06-22 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft Duisburg ISIN: 
DE0006131204 Ergänzung der Tagesordnung der 
ordentlichen Hauptversammlung 
 
Zur im Bundesanzeiger am 2. Juni 2017 einberufenen 
 
ordentlichen Hauptversammlung 
am 18. Juli 2017 
um 10:00 Uhr 
in der Mercatorhalle, 
Landfermannstraße 6, 47051 Duisburg, 
 
ist bei der Gesellschaft ein Ergänzungsverlangen der 
Aktionärin Lopesan Touristik S.A., Las Palmas de Gran 
Canaria, Spanien, im Sinne des § 122 Abs. 2 AktG 
fristgemäß eingegangen. 
 
Die Tagesordnung der Hauptversammlung wird in Umsetzung 
dieses Verlangens um folgende Tagesordnungspunkte 7, 8 
und 9 erweitert: 
 
TOP *Beschlussfassung über die Aufhebung der 
7.  Beschlüsse zu Tagesordnungspunkt 11 lit. a) aa) 
    bis cc) der ordentlichen Hauptversammlung 2015 
    der Gesellschaft* 
 
    1. Begründung: 
 
       Die Hauptversammlung 2015 der 
       Gesellschaft hat zu Tagesordnungspunkt 11 
       lit. a) die Geltendmachung von 
       Ersatzansprüchen der Gesellschaft 
       gemäß § 147 Abs. 1 AktG gegen 
 
       (i)   die damals aktuellen Mitglieder 
             des Vorstands der Gesellschaft 
             (lit. aa), 
       (ii)  die damals aktuellen Mitglieder 
             des Aufsichtsrats der Gesellschaft 
             (lit. bb) und 
       (iii) die Creativ Hotel Buenaventura 
             S.A.U. und die Lopesan Touristik 
             S.A. und die jeweiligen 
             Obergesellschaften (lit. cc) 
 
       im Zusammenhang mit dem Erwerb der 
       Anteile an der Altamarena S.A. durch die 
       IFA von der Lopesan-Gruppe beschlossen. 
 
       Die Beschlüsse sind ihrem Inhalt nach 
       rechtswidrig. Dies folgt unter anderem 
       daraus, dass die Gesellschaft zum 
       Zeitpunkt der Beschlussfassung am 17. 
       Juli 2015 das Vorhaben, die Anteile an 
       der Altamarena S.A. zu erwerben, bereits 
       nach eingehender Prüfung des Investments 
       und Abwägung aller Umstände auf 
       unbestimmte Zeit ausgesetzt hatte. Dies 
       hatte der Vorstand der Gesellschaft 
       bereits mit Ad-hoc-Mitteilung vom 6. Mai 
       2015, 19:55 Uhr, bekannt gegeben. Das 
       Vorhaben wurde auch in der Folge nicht 
       wieder aufgenommen. Damit fehlte es aber 
       von vornherein an einem Sachverhalt, der 
       zu Ersatzansprüchen im Sinne des § 147 
       Abs. 1 AktG hätte führen können. 
 
       Seit Bestellung durch die 
       Hauptversammlung 2015 hat der besondere 
       Vertreter im Sinne von § 147 Abs. 2 AktG 
       erheblichen Aufwand betrieben, um 
       Nachweise für die angeblichen 
       Ersatzansprüche zu finden. Bis zum 
       heutigen Tag und damit auch nach zwei 
       Jahren Tätigkeit hat der besondere 
       Vertreter keinerlei solche 
       Ersatzansprüche konkret identifiziert und 
       angemeldet. Die erfolglose Tätigkeit des 
       besonderen Vertreters sollte daher 
       nunmehr endgültig beendet werden. 
 
       Der gesamte Aufwand der Tätigkeit des 
       besonderen Vertreters geht zu Lasten der 
       Gesellschaft und damit zu Lasten aller 
       Aktionäre. Zudem bindet die Beschäftigung 
       mit dem besonderen Vertreter auch 
       erhebliche Ressourcen auf Seiten der 
       Gesellschaft, die wesentlich sinnvoller 
       für die weitere Entwicklung des Geschäfts 
       der Gesellschaft eingesetzt werden 
       sollten. 
 
       Vor diesem Hintergrund wird beantragt, 
       die Beschlüsse der Hauptversammlung 2015 
       zu TOP 11 lit. a) aa) bis cc) aufzuheben, 
       damit einer weiteren Tätigkeit des 
       besonderen Vertreters die rechtliche 
       Grundlage entzogen wird und dadurch die 
       Verursachung weiterer Kosten durch den 
       besonderen Vertreter zum Nachteil der 
       Gesellschaft und damit aller Aktionäre 
       verhindert wird. 
    2. Beschlussvorlage: 
 
       Die Lopesan Touristik S. A. schlägt daher 
       vor, in der auf den 18. Juli 2017 
       einberufenen Hauptversammlung der 
       Gesellschaft wie folgt Beschluss zu 
       fassen: 
 
       'a) Der Beschluss der Hauptversammlung 
           der Gesellschaft vom 17. Juli 2015 
           zu Tagesordnungspunkt 11 lit. a)aa) 
           betreffend die Beschlussfassung der 
           Hauptversammlung gem. § 147 Abs. 1 
           AktG über die Geltendmachung von 
           Ersatzansprüchen der Gesellschaft 
           gegen die damals aktuellen 
           Mitglieder des Vorstands im 
           Zusammenhang mit dem Erwerb der 
           Anteile an der Altamarena S.A. durch 
           die Gesellschaft von der 
           Lopesan-Gruppe wird aufgehoben. 
       b) Der Beschluss der Hauptversammlung 
          der Gesellschaft vom 17. Juli 2015 zu 
          Tagesordnungspunkt 11 lit. a)bb) 
          betreffend die Beschlussfassung der 
          Hauptversammlung gem. § 147 Abs. 1 
          AktG über die Geltendmachung von 
          Ersatzansprüchen der Gesellschaft 
          gegen die damals aktuellen Mitglieder 
          des Aufsichtsrats im Zusammenhang mit 
          dem Erwerb der Anteile an der 
          Altamarena S.A. durch die 
          Gesellschaft von der Lopesan-Gruppe 
          wird aufgehoben. 
       c) Der Beschluss der Hauptversammlung 
          der Gesellschaft vom 17. Juli 2015 zu 
          Tagesordnungspunkt 11 lit. a)cc) 
          betreffend die Beschlussfassung der 
          Hauptversammlung gem. § 147 Abs. 1 
          AktG über die Geltendmachung von 
          Ersatzansprüchen der Gesellschaft 
          gegen die Creativ Hotel Buenaventura 
          S.A.U. und die Lopesan Touristik S.A. 
          und die jeweiligen Obergesellschaften 
          im Zusammenhang mit dem Erwerb der 
          Anteile an der Altamarena S.A. durch 
          die Gesellschaft von der 
          Lopesan-Gruppe wird aufgehoben.' 
TOP *Beschlussfassung über die Aufhebung der 
8.  Beschlüsse zu Tagesordnungspunkt 11 lit. b)cc) 
    der ordentlichen Hauptversammlung 2015 der 
    Gesellschaft* 
 
    1. Begründung: 
 
       Die Hauptversammlung 2015 der 
       Gesellschaft hat zu Tagesordnungspunkt 11 
       lit. b)cc) ferner die Geltendmachung von 
       Ersatzansprüchen der Gesellschaft 
       gemäß § 147 Abs. 1 AktG gegen die 
       Creativ Hotel Buenaventura S.A.U. und die 
       Lopesan Touristik S.A. und die jeweiligen 
       Obergesellschaften im Zusammenhang mit 
       dem Erwerb der Anteile an der Creativ 
       Hotel Catarina S.A. durch die IFA von der 
       Lopesan-Gruppe beschlossen. 
 
       Spätestens seit der Veräußerung des 
       Hotels Catarina im Juli 2016 mit einem 
       Veräußerungsgewinn von mehr als EUR 
       7 Millionen ist für alle Aktionäre 
       offensichtlich, dass der Erwerb des 
       Hotels Catarina kein Verlustgeschäft für 
       die IFA war, sondern im Gegenteil sehr 
       vorteilhaft für sie war. Dies wird allein 
       schon dadurch deutlich, dass der 
       innerhalb eines Jahres mit der 
       Veräußerung des Hotels Catarina 
       erzielte Veräußerungsgewinn zu einem 
       wesentlichen Teil zum Anstieg des 
       Jahresüberschusses der IFA im Jahr 2016 
       beitrug. 
 
       Zudem war auch dieser Beschluss 
       inhaltlich rechtswidrig. Der Erwerb der 
       Geschäftsanteile an der Creativ Hotel 
       Catarina S.A. erfolgte erst nach der 
       Beschlussfassung durch die 
       Hauptversammlung 2015 am 17. Juli 2015. 
       In die Zukunft gerichtete 
       Unterlassungsansprüche können nach 
       zutreffender Ansicht nicht Gegenstand 
       eines Beschlusses über die Geltendmachung 
       von Ersatzansprüchen nach § 147 Abs. 1 
       AktG sein. Zudem wurde dieser 
       Ersatzanspruch auch lediglich ins Blaue 
       hinein behauptet. Das richtige 
       aktienrechtliche Instrument für derartige 
       Untersuchungen ist die Sonderprüfung, die 
       von der Hauptversammlung 2015 abgelehnt 
       wurde. Auch daraus ergibt sich, dass die 
       Voraussetzungen für eine Beschlussfassung 
       nach § 147 Abs. 1 AktG nicht gegeben 
       waren. 
 
       Seit Bestellung durch die 
       Hauptversammlung 2015 hat der besondere 
       Vertreter im Sinne von § 147 Abs. 2 AktG 
       erheblichen Aufwand betrieben, um 
       Nachweise für die angeblichen 
       Ersatzansprüche zu finden. Bis zum 
       heutigen Tag und damit auch nach zwei 
       Jahren Tätigkeit hat der besondere 
       Vertreter keinerlei solche 
       Ersatzansprüche konkret identifiziert und 
       angemeldet. Die erfolglose Tätigkeit des 
       besonderen Vertreters sollte daher 
       nunmehr endgültig beendet werden. 
 
       Der gesamte Aufwand der Tätigkeit des 
       besonderen Vertreters geht zu Lasten der 
       Gesellschaft und damit zu Lasten aller 
       Aktionäre. Zudem bindet die Beschäftigung 
       mit dem besonderen Vertreter auch 
       erhebliche Ressourcen auf Seiten der 
       Gesellschaft, die wesentlich sinnvoller 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 22, 2017 09:05 ET (13:05 GMT)

für die weitere Entwicklung des Geschäfts 
       der Gesellschaft eingesetzt werden 
       sollten. 
 
       Vor diesem Hintergrund wird beantragt, 
       die Beschlüsse der Hauptversammlung 2015 
       zu TOP 11 lit. b)cc) aufzuheben, damit 
       einer weiteren Tätigkeit des besonderen 
       Vertreters die rechtliche Grundlage 
       entzogen wird und dadurch die 
       Verursachung weiterer Kosten durch den 
       besonderen Vertreter zum Nachteil der 
       Gesellschaft und damit aller Aktionäre 
       verhindert wird. 
    2. Beschlussvorlage: 
 
       Die Lopesan Touristik S. A. schlägt daher 
       vor, in der auf den 18. Juli 2017 
       einberufenen Hauptversammlung der 
       Gesellschaft wie folgt Beschluss zu 
       fassen: 
 
       'Der Beschluss der Hauptversammlung der 
       Gesellschaft vom 17. Juli 2015 zu 
       Tagesordnungspunkt 11 lit. b)cc) 
       betreffend die Beschlussfassung der 
       Hauptversammlung gem. § 147 Abs. 1 AktG 
       über die Geltendmachung von 
       Ersatzansprüchen der IFA Hotel & 
       Touristik AG ('IFA') gegen die Creativ 
       Hotel Buenaventura S.A.U. und die Lopesan 
       Touristik S.A. und die jeweiligen 
       Obergesellschaften im Zusammenhang mit 
       dem Erwerb der Anteile an der Creativ 
       Hotel Catarina S.A. durch die IFA von der 
       Lopesan-Gruppe wird aufgehoben.' 
TOP *Beschlussfassung über die Abberufung des 
9.  besonderen Vertreters und die Abberufung des 
    ersatzweise bestellten besonderen Vertreters* 
 
    1. Begründung 
 
       Die Hauptversammlung 2015 der 
       Gesellschaft hat zudem zu 
       Tagesordnungspunkt 11 lit. c)aa) den 
       Beschluss gefasst, Herrn Dr. Norbert 
       Knüppel, Marccus 
       Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, 
       Königsallee 60c, 40212 Düsseldorf, gem. § 
       147 Abs. 2 Satz 1 AktG als besonderen 
       Vertreter zur Geltendmachung der 
       vorstehend unter Ziff. 1.1 und Ziff. 2.1 
       beschriebenen (angeblichen) 
       Ersatzansprüche zu bestellen. 
 
       Ferner hat die Hauptversammlung 2015 der 
       Gesellschaft zu Tagesordnungspunkt 11 
       lit. c)bb) den Beschluss gefasst, Herrn 
       Dr. Norbert Knittlmayer, Marccus 
       Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, 
       Königsallee 60c, 40212 Düsseldorf, gem. § 
       147 Abs. 2 Satz 1 AktG als besonderen 
       Vertreter zur Geltendmachung der 
       vorstehend unter Ziff. 1.1 und Ziff. 2.1 
       beschriebenen (angeblichen) 
       Ersatzansprüche für den Fall zu 
       bestellen, falls der unter 
       Tagesordnungspunkt 11 lit. c)aa) 
       bestellte Vertreter sein Amt nicht 
       annimmt oder aus sonstigen Gründen 
       wegfällt. 
 
       Beide Bestellungen hat die 
       Hauptversammlung 2016 der Gesellschaft 
       durch Beschluss zu Tagesordnungspunkt 7 
       dieser Hauptversammlung widerrufen. 
       Aufgrund eines 
       Tagesordnungsergänzungsverlangens der 
       Aktionärin Newinvest Assets Beteiligungs 
       GmbH, Bonn, hat die Hauptversammlung 2016 
       der Gesellschaft die erneute Bestellung 
       bzw. die erneute ersatzweise Bestellung 
       der Dres. Knüppel und Knittlmayer 
       beschlossen. 
 
       Die Beschlüsse sowohl über die 
       ursprüngliche als auch über die erneute 
       Bestellung des besonderen Vertreters und 
       des ersatzweise bestellten besonderen 
       Vertreters waren ihrem Inhalt nach 
       rechtswidrig. Insbesondere sind die 
       vorstehend unter Ziff. 1.1 und Ziff. 2.1 
       skizzierten Umstände auch insoweit zu 
       beachten. 
 
       Um die Entstehung weiterer Kosten durch 
       die Tätigkeit dieser besonderen Vertreter 
       zu Lasten der Gesellschaft und aller 
       Aktionäre zu verhindern, wird daher 
       beantragt, diese Bestellungen zu 
       widerrufen. 
    2. Beschlussvorlage 
 
       Die Lopesan Touristik S. A. schlägt daher 
       vor, in der auf den 18. Juli 2017 
       einberufenen Hauptversammlung der 
       Gesellschaft wie folgt Beschluss zu 
       fassen: 
 
       'a) Die von der Hauptversammlung am 21. 
           Juli 2016 als auch die von der 
           Hauptversammlung am 17. Juli 2015 
           beschlossene Bestellung des 
           besonderen Vertreters Dr. Norbert 
           Knüppel, Marccus 
           Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, 
           Düsseldorf, wird mit sofortiger 
           Wirkung widerrufen. 
       b) Die von der Hauptversammlung am 21. 
          Juli 2016 als auch die von der 
          Hauptversammlung am 17. Juli 2015 
          beschlossene ersatzweise Bestellung 
          von Dr. Norbert Knittlmayer, Marccus 
          Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, 
          Düsseldorf, zum besonderen Vertreter 
          für den Fall des Wegfalls des Amts 
          von Herrn Dr. Knüppel wird mit 
          sofortiger Wirkung widerrufen.' 
Sonstige Hinweise 
 
Die gemäß § 124a AktG zu veröffentlichende 
Informationen, insbesondere auch diese Bekanntmachung 
des Ergänzungsverlangens und das Ergänzungsverlangen 
selbst, sind unter 
 
_www.ifahotels.com_ 
 
in der Rubrik 
 
'Über uns/Unternehmen IFA/Aktienrechtliche 
Informationen/Hauptversammlung' 
 
zugänglich. 
 
Duisburg, im Juni 2017 
 
*IFA Hotel- und Touristik Aktiengesellschaft* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2017-06-22 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT 
             Düsseldorfer Strasse 50 
             47051 Duisburg 
             Deutschland 
Telefon:     +49 203 992760 
Fax:         +49 203 9927692 
E-Mail:      ssanchez@ifahotels.com 
Internet:    https://www.ifahotels.com 
ISIN:        DE0006131204 
WKN:         613120 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
585525 2017-06-22 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

June 22, 2017 09:05 ET (13:05 GMT)

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