Bei Restschuldversicherungen ist der Kunde in vielen Fällen nicht selbst Versicherungsnehmer, sondern die Bank, die ihm zugleich auch die Versicherung vermittelt. Dies führe mangels ausdrücklicher gesetzlicher Regelungen dazu, dass dem Kunden gegenüber Informations- und Beratungspflichten nicht gelten ...Den vollständigen Artikel lesen ...