Straubing (ots) - Dass es sich bei dem Bundestrojaner um einen massiven Eingriff in die Grund- und Freiheitsrechte der Bürger handelt, steht außer Frage. Entsprechend hoch sind die Hürden, die sich an den Regelungen des großen Lauschangriffs orientieren. Es muss ein konkreter Tatverdacht vorliegen und ein Richter muss dem Eingriff zustimmen. Allerdings fehlt dem BKA bislang die entsprechende Software, die auf Smartphones funktioniert und die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts zum Datenschutz erfüllt. Insofern stellt das Gesetz erst einmal nur die Weichen für die Zukunft.
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