Essen - Der Vorstand der RWE AG (ISIN: DE0007037129, WKN: 703712, Ticker-Symbol: RWE, Nasdaq OTC-Symbol: RWNFF) hat sich mit dem Aufsichtsrat über die Mittelverwendung aus der Rückerstattung der vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig verworfenen Kernbrennstoffsteuer beraten und beabsichtigt, der Hauptversammlung 2018 eine einmalige Sonderdividende auf Stamm- und Vorzugsaktien in Höhe von 1,00 EUR zur Ausschüttung vorzuschlagen, so das Unternehmen in einer aktuellen Ad hoc-Mitteilung.Den vollständigen Artikel lesen ...