Halle (ots) - Wir haben uns sehr weit weg bewegt von den Gedanken, die die Väter und die vier Mütter des Grundgesetzes dazu bewegten in den Artikel 6 zu schreiben: "Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung". Niemand von ihnen dachte damals daran, dass auch gleichgeschlechtliche Paare unter staatlichem Schutz, unter Polizeischutz gewissermaßen, stehen sollten. Aber Paragrafen und Grundgesetzartikel sind dehnbar. Wie schön, wenn sie auch einmal für etwas so Angenehmes wie die Verbindung von sexuellem Verlangen und sozialem Status ausgereizt werden. Mal sehen, was noch kommt.
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