Bonn - Im Wurstkartell-Fall muss das Bundeskartellamt weitere Verfahren einstellen, da die Unternehmen eine bis vor Kurzem geltende gesetzliche Regelungslücke in Anspruch nehmen konnten. Näheres entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der folgenden Pressemitteilung: Aufgrund von unternehmensinternen Umstrukturierungen mussten die Bußgeldbescheide gegen die Bell Deutschland Holding GmbH in Höhe von 99,6 Mio.Den vollständigen Artikel lesen ...