Zürich (ots) - Der Bund bittet künftig Online-Händler wie Amazon
und Aliexpress zur Kasse. Die ausländischen Unternehmen müssen nicht
nur für alle Sendungen die Mehrwertsteuer an den Bund abliefern,
sondern auch die Radio- und Fernsehgebühren in der Schweiz berappen.
Dies berichtet die «Handelszeitung» in ihrer aktuellen Ausgabe. Da
sich die Höhe der TV-Abgabe am Umsatz der Firmen bemisst, fällt für
die Internet-Warenhäuser der Höchsttarif von jährlich 39'000 Franken
an - und das, obwohl deren Mitarbeiter grösstenteils die Schweizer
Radio- und TV-Sender nicht einmal empfangen können.
Die eidgenössischen Steuerverwaltung bestätigt die Einführung der
Gebührenpflicht für die Online-Händler: «Grundsätzlich sind alle
Unternehmen, die im Schweizer Mehrwertsteuer-Register eingetragen
sind, verpflichtet, die Unternehmensabgabe für Radio und Fernsehen zu
bezahlen», sagt Sprecher Joel Weibel. Nur Unternehmen mit einem
Jahresumsatz von weniger als voraussichtlich 500'000 Franken seien
von der Abgabe befreit. Hintergrund der Gebührenpflicht ist ein neues
Gesetz, das die ausländischen Online-Händler verpflichtet, auch für
Kleinsendungen die Mehrwertsteuer zu entrichten. Die Steuerpflicht
gilt dabei erst ab dem 1. Januar 2019, weil der Bund die
Inkraftsetzung des Gesetzes wegen Umsetzungsprobleme um ein Jahr
verschoben hat.
Originaltext: Handelszeitung
Digitale Medienmappe: http://www.presseportal.ch/de/nr/100009535
Medienmappe via RSS: http://www.presseportal.ch/de/rss/pm_100009535.rss2
Kontakt:
Nähere Auskunft erhalten Sie unter Tel. 058 269 22 90
und Aliexpress zur Kasse. Die ausländischen Unternehmen müssen nicht
nur für alle Sendungen die Mehrwertsteuer an den Bund abliefern,
sondern auch die Radio- und Fernsehgebühren in der Schweiz berappen.
Dies berichtet die «Handelszeitung» in ihrer aktuellen Ausgabe. Da
sich die Höhe der TV-Abgabe am Umsatz der Firmen bemisst, fällt für
die Internet-Warenhäuser der Höchsttarif von jährlich 39'000 Franken
an - und das, obwohl deren Mitarbeiter grösstenteils die Schweizer
Radio- und TV-Sender nicht einmal empfangen können.
Die eidgenössischen Steuerverwaltung bestätigt die Einführung der
Gebührenpflicht für die Online-Händler: «Grundsätzlich sind alle
Unternehmen, die im Schweizer Mehrwertsteuer-Register eingetragen
sind, verpflichtet, die Unternehmensabgabe für Radio und Fernsehen zu
bezahlen», sagt Sprecher Joel Weibel. Nur Unternehmen mit einem
Jahresumsatz von weniger als voraussichtlich 500'000 Franken seien
von der Abgabe befreit. Hintergrund der Gebührenpflicht ist ein neues
Gesetz, das die ausländischen Online-Händler verpflichtet, auch für
Kleinsendungen die Mehrwertsteuer zu entrichten. Die Steuerpflicht
gilt dabei erst ab dem 1. Januar 2019, weil der Bund die
Inkraftsetzung des Gesetzes wegen Umsetzungsprobleme um ein Jahr
verschoben hat.
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