Berlin (ots) - Alle Menschen, die sich lieben und zusammen sein wollen, dürfen bald heiraten. Zumindest suggeriert das der Hashtag ehefüralle, der seit Dienstagmorgen - außer bei einigen Ewiggestrigen - allerorten für Begeisterungsstürme sorgt. So ganz stimmt das allerdings nicht: Denn auch in Zukunft sind nicht alle Familienkombinationen grundgesetzlich geschützt. Die mögliche Neuregelung würde nur den Namen Lebenspartnerschaft durch Ehe ersetzen und das Adoptionsrecht vereinfachen - wohlgemerkt für die nach traditionellem Vorbild gestrickte, wenn auch gleichgeschlechtliche Zweierbeziehung. Das ist zweifellos ein riesiger Erfolg hin zu einer regenbogenbunteren Gesellschaft. Doch damit ist es längst nicht getan. Denn was ist mit Lebensgemeinschaften, Einelternfamilien, gemeinsam erziehenden Wohngemeinschaften, Patchworkzusammensetzungen ohne Trauschein? Laut Artikel 6 GG steht nicht nur die Ehe, sondern auch die Familie unter besonderem Schutz. In der Praxis aber kommen Steuervorteile nur Verheirateten zugute, auch adoptions-, pflege- und erbrechtlich sind sie bessergestellt. Eine wirkliche Revolution wäre es, die Vergünstigungen der Ehe allen Familien, verheiratet oder nicht, zukommen zu lassen. Wer einen Ring am Finger braucht, um sich glücklich zu fühlen, kann sich die Eheurkunde ja weiter ausstellen lassen. Zweckehen aus steuerlichen und versorgungstaktischen Erwägungen aber fielen weg - ohne Verlust für die Gesellschaft. Doch bis das in der politischen Debatte ankommt, werden noch viele Wahlkämpfe vergehen.
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