BRAUNSCHWEIG (dpa-AFX) - Die Verhandlung über die Klage eines VW
Die Anwälte der US-Kanzlei Hausfeld hatten die Aussetzung des Braunschweiger Verfahrens beantragt und wollten damit erreichen, dass wesentliche Fragen vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) geklärt werden. Die Richter gaben aber zu erkennen, dass sie diesem Antrag nicht folgen wollen. Ob sie dabei auch nach der weiteren rechtlichen Erörterung bleiben, ist aber offen. Die Forderung der Anwälte an Volkswagen, möglicherweise brisante Unterlagen wie interne Mails, Sitzungsprotokolle und Mitschriften von Zeugenaussagen vorzulegen, wurde zum Verhandlungsauftakt nur am Rande angesprochen. Eine Entscheidung steht auch dabei noch aus.
In Bezug auf den Einzelfall äußerten die Richter zumindest Bedenken, ob dem Käufer ein Schadensanspruch zusteht, weil er einen Vermögensschaden erlitten habe. Die VW-Juristen gaben an, dass der Kläger, der nicht zu dem Termin erschien, offensichtlich selbst nicht an seinen Anspruch glaube, da er seinen Wagen weiter fahre. Diese Sichtweise wiesen die Hausfeld-Anwälte scharf zurück. Ihr Mandant sei auf das Auto angewiesen und halte die Nutzung so gering wie möglich.
Den Vorwurf der Kläger an Volkswagen, Gerichtsurteile so lange hinauszuzögern, bis einzelne Fälle verjährt seien, wiesen wiederum die Anwälte des Unternehmens vehement zurück. Nach VW-Angaben wurde bislang über etwa zehn Prozent der Zivilklagen im Zusammenhang mit den manipulierten Dieselmotoren entschieden, davon seien drei Viertel abgewiesen worden./bch/DP/mis
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AXC0248 2017-06-29/17:11