FRANKFURT (BaFin) -
Die BaFin hat heute Leitlinien für den Handel mit finanziellen Differenzkontrakten (Contracts for Difference - CFDs) veröffentlicht. Sie sollen CFD-Emittenten als Handreichung dienen, ihre Vertragsbedingungen so anzupassen, dass Privatanlegern keine Kontrakte mit Nachschusspflicht mehr angeboten werden. Diese sind seit dem 10. August 2017 in Deutschland verboten.
Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (29.11.2017)
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