KOBLENZ (dpa-AFX) - Im Abgasskandal hat das Oberlandesgericht
(OLG) Koblenz am Donnerstag die Klage einer VW
Zuvor hatte schon das Landgericht Koblenz die Klage abgewiesen:
Diese habe sich gegen ein Autohaus in Heiligenroth im Westerwald
gerichtet, das rechtlich und wirtschaftlich unabhängig vom
VW-Konzern sei. Es sei nicht haftbar für eine etwaige Täuschung von
Volkswagen
Das OLG schloss sich dem im Einklang mit ähnlichen Urteilen anderer Oberlandesgerichte an: Die Klägerin habe ihren Tiguan schon 2014 gekauft, die Abgasmanipulationen seien aber erst 2015 bekanntgeworden. Somit könne dem zuvor unwissenden Autohaus auch unter Berufung auf ein Vertrauensverhältnis mit Kunden keine arglistige Täuschung vorgeworfen werden. Das Autohaus habe auch ein Software-Update für den Motor angeboten, das die Klägerin aber als unzureichend bezeichnet habe. Das Koblenzer OLG-Urteil ist noch nicht rechtskräftig - eine Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wäre möglich.
An der mündlichen OLG-Verhandlung am 7. September hatten laut Syrbe neben den Rechtsanwälten von Klägerin und beklagtem Autohaus noch weitere Juristen teilgenommen: "VW hat das durch Anwälte beobachten lassen."
Die Klägerin hatte dem Autohaus nur Täuschung vorgeworfen - eine Gewährleistung verlangte sie nicht. Syrbe sagte: "Die interessantere Musik spielt beim Mängelrecht. Da könnten die Erfolgsaussichten nach derzeitiger Einschätzung höher sein." Landgerichte hätten hier auch schon zugunsten von Klägern entschieden. Damit müssten sich nun die Oberlandesgerichte befassen. Allerdings sind Gewährleistungsrechts-Verfahren mit Beweisaufnahme samt Sachverständigen in der Regel weitaus komplexer und teurer als Prozesse um angebliche arglistige Täuschung im Abgasskandal.
Um eine Flut von Klagen wie etwa bei den Motormanipulationen aus Effizienz- und Kostengründen bündeln zu können, läuft derzeit bundesweit die Anhörung zu einem Diskussionsentwurf für ein Gesetz zu Musterfeststellungsklagen. Gerichte, Rechtsanwaltskammern, Verbraucherschutzverbände und andere Organisationen können dazu Stellungnahmen abgeben./jaa/DP/tos
ISIN DE0007664039
AXC0159 2017-09-28/13:03