Man steht schon am Flughafen, doch während der Fahrt dorthin wurde der Flug mir nichts, dir nichts gestrichen. So etwas ist ärgerlich, passiert aber immer wieder. Doch noch viel ärgerlicher und nerviger ist es, sein Geld für den entfallenen Flug zurückzukommen. Ein aktueller Erfahrungsbericht.
Ganz offen: Ich bin ziemlich genervt. Sollte doch eigentlich ganz einfach sein: Ein Flug wird kurzfristig gestrichen, dafür gibt es laut EU-Recht eine Entschädigung - und gut. Doch meine aktuelle Erfahrung ist eine andere. Dabei ist die Rechtslage eigentlich eindeutig - und an Flughäfen liegen schöne Formulare dazu aus. Recht haben und Recht bekommen sind aber zwei paar Schuhe. Und verbraucherfreundlich ist das alles keineswegs.
Kurz zur Sache: Gemäß der EU-Verordnung 261/2004 stehen Fluggästen, deren Flug aus einem EU-Mitgliedsland annuliert, stark verspätet oder überbucht war, bestimmte Entschädigungen zu. Doch bis man sein Geld wiedersieht, kann es dauern - in meinem Fall warten meine Tochter und ich seit Ende Mai und habe bereits etliche Briefe und E-Mails geschrieben.
Dabei ist Sachlage bei uns glasklar: Der Eurowings-Flug EW 1752 am 24. Mai um 18.35 Uhr von München nach London wurde leider per E-Mail um 16.47 Uhr am gleichen Tag annuliert. Da waren wir bereits gerade am Flughafen eingetroffen. Dort angekommen war eine Umbuchung auf einen späteren Termin am 24. 5. nicht mehr möglich. Wegen des verlängerten Wochenendes hätte es den nächsten überhaupt verfügbaren Flug mit ein paar freien Plätzen erst am 25. Mai nach 16 Uhr gegeben - doch für 21.30 Uhr am selben Tag war bereits mein Rückflug gebucht. Schließlich war am Folgetag Schule, die es nicht zu verpassen galt.
Die Dame am Lufthansa-Eurowings-Schulter zuckte bedauernd mit den Schultern - und drückte mir ein Zettelchen von Eurowings Customer Relations in die Hand. Ich schnappte mir noch das Flugblatt "Ihr Recht als Passagier" von der Lufthansa und fuhr gefrustet wieder nach Hause. Dem Flugblatt konnte ich entnehmen, dass ich Anspruch hätte auf "unverzügliche Ausgleichsleistung", bei "Flugentfernungen bis zu 1500 km beträgt die Ausgleichsleistung 250 Euro" - pro Fluggast. In ...Den vollständigen Artikel lesen ...
Ganz offen: Ich bin ziemlich genervt. Sollte doch eigentlich ganz einfach sein: Ein Flug wird kurzfristig gestrichen, dafür gibt es laut EU-Recht eine Entschädigung - und gut. Doch meine aktuelle Erfahrung ist eine andere. Dabei ist die Rechtslage eigentlich eindeutig - und an Flughäfen liegen schöne Formulare dazu aus. Recht haben und Recht bekommen sind aber zwei paar Schuhe. Und verbraucherfreundlich ist das alles keineswegs.
Kurz zur Sache: Gemäß der EU-Verordnung 261/2004 stehen Fluggästen, deren Flug aus einem EU-Mitgliedsland annuliert, stark verspätet oder überbucht war, bestimmte Entschädigungen zu. Doch bis man sein Geld wiedersieht, kann es dauern - in meinem Fall warten meine Tochter und ich seit Ende Mai und habe bereits etliche Briefe und E-Mails geschrieben.
Dabei ist Sachlage bei uns glasklar: Der Eurowings-Flug EW 1752 am 24. Mai um 18.35 Uhr von München nach London wurde leider per E-Mail um 16.47 Uhr am gleichen Tag annuliert. Da waren wir bereits gerade am Flughafen eingetroffen. Dort angekommen war eine Umbuchung auf einen späteren Termin am 24. 5. nicht mehr möglich. Wegen des verlängerten Wochenendes hätte es den nächsten überhaupt verfügbaren Flug mit ein paar freien Plätzen erst am 25. Mai nach 16 Uhr gegeben - doch für 21.30 Uhr am selben Tag war bereits mein Rückflug gebucht. Schließlich war am Folgetag Schule, die es nicht zu verpassen galt.
Die Dame am Lufthansa-Eurowings-Schulter zuckte bedauernd mit den Schultern - und drückte mir ein Zettelchen von Eurowings Customer Relations in die Hand. Ich schnappte mir noch das Flugblatt "Ihr Recht als Passagier" von der Lufthansa und fuhr gefrustet wieder nach Hause. Dem Flugblatt konnte ich entnehmen, dass ich Anspruch hätte auf "unverzügliche Ausgleichsleistung", bei "Flugentfernungen bis zu 1500 km beträgt die Ausgleichsleistung 250 Euro" - pro Fluggast. In ...Den vollständigen Artikel lesen ...