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DGAP-News: Gigaset AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Gigaset AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
17.08.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2017-07-06 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Gigaset AG München Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung der
Gigaset AG mit dem Sitz in München WKN 515 600 ISIN
DE0005156004 München, im Juli 2017
Sehr geehrte Aktionärinnen,
sehr geehrte Aktionäre,
wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der
Gigaset AG, München, am
17. August 2017 um 10.00 Uhr im Haus der Bayerischen
Wirtschaft
Max-Joseph-Str. 5
80333 München
Die Hauptversammlung hat folgende Tagesordnung:
*TOP 1*
*Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
Gigaset AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum
31.12.2016, des zusammengefassten Lageberichts für die
Gigaset AG und den Konzern einschließlich des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach
§§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches sowie
des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2016*
Die genannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen
der Gigaset AG, Bernhard-Wicki-Str. 5, 80636 München,
sowie im Internet unter www.gigaset.ag eingesehen
werden und werden den Aktionären auf Anfrage auch
zugesandt. Der Aufsichtsrat hat den Jahres- und
Konzernabschluss bereits gebilligt. Entsprechend den
gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem
Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung.
*TOP 2*
*Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder
des Vorstands*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern
des Vorstands im Geschäftsjahr 2016 Entlastung für
diesen Zeitraum zu erteilen.
*TOP 3*
*Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder
des Aufsichtsrats*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern
des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2016 Entlastung für
diesen Zeitraum zu erteilen.
*TOP 4*
*Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017*
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des
Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am
Main, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2017 zu bestellen.
*TOP 5*
*Wahlen zum Aufsichtsrat*
Die Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder endet
mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2017.
Der Aufsichtsrat ist daher für die Zeit ab diesem
Zeitpunkt insgesamt neu zu wählen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen als
Aufsichtsratsmitglieder in den Aufsichtsrat zu wählen:
1. Bernhard Riedel, Rechtsanwalt bei MR Meindl &
Riedel Rechtsanwälte, München
2. Hau Yan Helvin Wong, Rechtsanwalt,
Geschäftsführer LFH Consultancy Company
Limited, Hong Kong, Volksrepublik China
3. Paolo Vittorio Di Fraia, Kaufmann und
Unternehmensberater, Paris, Frankreich
4. Ulrich Burkhardt, Wirtschaftsprüfer,
Steuerberater und Senior Manager bei ECOVIS
Wirtschaftstreuhand GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München
5. Prof. Dr. Xiaojian Huang, Kaufmann, Mitglied
der Geschäftsleitung, Goldin Financial
Holdings Limited, Hong Kong, Volksrepublik
China
6. Flora Ka Yan Shiu, Kauffrau, Mitglied der
Geschäftsleitung als Leiterin Corporate
Development, Goldin Real Estate Financial
Group, Hong Kong, Volksrepublik China
Der Aufsichtsrat schlägt ferner vor,
7. Barbara Münch, Legal Counsel bei AssetMetrix
GmbH, München
als Ersatzmitglied zu wählen. Die Wahl erfolgt mit der
Maßgabe, dass das Ersatzmitglied Mitglied des
Aufsichtsrats wird, wenn ein von der Hauptversammlung
gewähltes Aufsichtsratsmitglied vor Ablauf der Amtszeit
aus dem Aufsichtsrat ausscheidet, und dass das
Ersatzmitglied die Stellung als Ersatzmitglied
zurückerlangt, wenn die Hauptversammlung für ein
vorzeitig ausgeschiedenes Aufsichtsratsmitglied, das
durch ein Ersatzmitglied ersetzt worden ist, eine
Neuwahl vornimmt.
Die Aufsichtsratsmitglieder sowie das Ersatzmitglied
werden von der Hauptversammlung für die Zeit bis zur
Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über die
Entlastung für das 1. Geschäftsjahr nach dem Beginn der
Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die
Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.
Die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats sowie des
Ersatzmitglieds erfolgt in Einzelwahl.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96 Abs. 1, 101
Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 7 Abs. 1, 2 der Satzung
aus sechs durch die Hauptversammlung zu wählenden
Mitgliedern zusammen.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht
gebunden.
Mit Blick auf Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate
Governance Kodex wird darauf hingewiesen, dass die
Kandidaten für den Aufsichtsrat Herr Prof. Dr. Huang
und Frau Shiu Mitarbeiter bzw. Mitglieder von
Geschäftsführungsorganen der Goldin Fund Pte. Ltd.,
Singapur bzw. mit ihr verbundener Unternehmen sind. Die
Goldin Fund Pte. Ltd., Singapur ist eine wesentlich an
der Gesellschaft beteiligte Aktionärin.
Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate
Governance Kodex wird darauf hingewiesen, dass Herr
Bernhard Riedel im Falle seiner Wahl in den
Aufsichtsrat als Kandidat für den
Aufsichtsratsvorsitzenden vorgeschlagen werden soll.
Angaben über die unter Punkt 5 der Tagesordnung zur
Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten:
Herr Riedel ist Mitglied folgender gesetzlich zu
bildender Aufsichtsräte und vergleichbarer in- und
ausländischer Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:
- Mitglied des Aufsichtsrats der Gigaset
Communications GmbH, Bocholt
- Mitglied des Aufsichtsrats der Softmatic AG,
München
- Mitglied des Beirats der Operatis Executive
Board Solutions GmbH, Neuhof
Die anderen vorgeschlagenen Kandidaten haben keine
Mitgliedschaften in anderen zu bildenden Aufsichtsräten
und in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
*TOP 6*
*Neuregelung der Vergütung des Aufsichtsrates*
Nach § 113 des Aktiengesetzes ist die Hauptversammlung
für die Beschlussfassung über die Vergütung des
Aufsichtsrats zuständig. Die Grundvergütung des
Aufsichtsrats soll neu geregelt werden.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, wie folgt zu
beschließen:
'*1.* Der Beschluss der Hauptversammlung zur Vergütung
der Aufsichtsratsmitglieder vom 19.12.2013 wird in
Ziffer 1. 'Grundvergütung' geändert und wie folgt neu
gefasst:
'1. Grundvergütung. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats
erhält eine feste Vergütung von EUR 5.000,00
_('Grundvergütung')_ für jeden angefangenen Monat der
Amtsausübung _('Abrechnungsmonat')._ Beginn und Ende
jedes Abrechnungsmonats bestimmen sich nach §§ 187 Abs.
1, 188 Abs. 2 BGB. Der Anspruch auf Grundvergütung
entsteht mit dem Ende des Abrechnungsmonats.'
*2.* Die unter Ziffer 1. beschlossene Änderung der
Grundvergütung tritt zum 18.08.2017 in Kraft und gilt
erstmals für nach dem 18.8.2017 beginnende
Abrechnungsmonate. Sie bleibt gültig, bis die
Hauptversammlung eine Neuregelung beschließt.'
*Teilnahme an der Hauptversammlung*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts sind nach § 14 der Satzung diejenigen
Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft
unter der nachfolgend genannten Adresse, Faxnummer oder
E-Mail-Adresse anmelden und einen von ihrem
depotführenden Institut ausgestellten besonderen
Nachweis ihres Anteilsbesitzes an diese Adresse,
Faxnummer oder E-Mail-Adresse übermitteln:
Gigaset AG
c/o Commerzbank AG
GS-MO 3.1.1 General Meetings
60261 Frankfurt am Main
Telefax: +49 (0) 69 1362 6351
E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den
Beginn des 27. Juli 2017 (0.00 Uhr MESZ) beziehen (sog.
Nachweisstichtag) und bedarf der Textform (§ 126 b
BGB). Der Nachweis des Anteilsbesitzes und die
Anmeldung müssen der Gesellschaft spätestens bis zum
Ablauf des 10. August 2017 (24.00 Uhr MESZ) zugehen.
*Bedeutung des Nachweisstichtags*
Der Nachweisstichtag ist für die Ausübung des
Teilnahme- und den Umfang des Stimmrechts in der
Hauptversammlung maßgebend. Im Verhältnis zur
Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als
Aktionär nur, wer den besonderen Nachweis des
Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat.
Veränderungen im Aktienbestand nach dem
Nachweisstichtag haben für das Teilnahmerecht und den
Umfang des Stimmrechts keine Bedeutung. Personen, die
zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besessen und
ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben
haben, sind somit weder teilnahme- noch
stimmberechtigt, soweit sie sich nicht bevollmächtigen
oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Aktionäre,
die sich ordnungsgemäß angemeldet und den
besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht haben,
bleiben auch dann teilnahmeberechtigt und im Umfang des
nachgewiesenen Anteilsbesitzes stimmberechtigt, wenn
sie ihre Aktien nach dem Nachweisstichtag ganz oder
teilweise veräußern. Für die
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July 06, 2017 09:05 ET (13:05 GMT)
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