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DGAP-HV: Gigaset AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.08.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Gigaset AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Gigaset AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
17.08.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2017-07-06 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Gigaset AG München Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung der 
Gigaset AG mit dem Sitz in München WKN 515 600 ISIN 
DE0005156004 München, im Juli 2017 
 
Sehr geehrte Aktionärinnen, 
sehr geehrte Aktionäre, 
 
wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der 
Gigaset AG, München, am 
 
17. August 2017 um 10.00 Uhr im Haus der Bayerischen 
Wirtschaft 
Max-Joseph-Str. 5 
80333 München 
 
Die Hauptversammlung hat folgende Tagesordnung: 
 
*TOP 1* 
*Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
Gigaset AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 
31.12.2016, des zusammengefassten Lageberichts für die 
Gigaset AG und den Konzern einschließlich des 
erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach 
§§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches sowie 
des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
2016* 
 
Die genannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen 
der Gigaset AG, Bernhard-Wicki-Str. 5, 80636 München, 
sowie im Internet unter www.gigaset.ag eingesehen 
werden und werden den Aktionären auf Anfrage auch 
zugesandt. Der Aufsichtsrat hat den Jahres- und 
Konzernabschluss bereits gebilligt. Entsprechend den 
gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem 
Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung. 
 
*TOP 2* 
*Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
des Vorstands* 
 
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern 
des Vorstands im Geschäftsjahr 2016 Entlastung für 
diesen Zeitraum zu erteilen. 
 
*TOP 3* 
*Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
des Aufsichtsrats* 
 
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern 
des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2016 Entlastung für 
diesen Zeitraum zu erteilen. 
 
*TOP 4* 
*Beschlussfassung über die Bestellung des 
Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017* 
 
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des 
Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers 
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am 
Main, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
für das Geschäftsjahr 2017 zu bestellen. 
 
*TOP 5* 
*Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
Die Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder endet 
mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2017. 
 
Der Aufsichtsrat ist daher für die Zeit ab diesem 
Zeitpunkt insgesamt neu zu wählen. 
 
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen als 
Aufsichtsratsmitglieder in den Aufsichtsrat zu wählen: 
 
1. Bernhard Riedel, Rechtsanwalt bei MR Meindl & 
   Riedel Rechtsanwälte, München 
2. Hau Yan Helvin Wong, Rechtsanwalt, 
   Geschäftsführer LFH Consultancy Company 
   Limited, Hong Kong, Volksrepublik China 
3. Paolo Vittorio Di Fraia, Kaufmann und 
   Unternehmensberater, Paris, Frankreich 
4. Ulrich Burkhardt, Wirtschaftsprüfer, 
   Steuerberater und Senior Manager bei ECOVIS 
   Wirtschaftstreuhand GmbH, 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München 
5. Prof. Dr. Xiaojian Huang, Kaufmann, Mitglied 
   der Geschäftsleitung, Goldin Financial 
   Holdings Limited, Hong Kong, Volksrepublik 
   China 
6. Flora Ka Yan Shiu, Kauffrau, Mitglied der 
   Geschäftsleitung als Leiterin Corporate 
   Development, Goldin Real Estate Financial 
   Group, Hong Kong, Volksrepublik China 
 
Der Aufsichtsrat schlägt ferner vor, 
 
7. Barbara Münch, Legal Counsel bei AssetMetrix 
   GmbH, München 
 
als Ersatzmitglied zu wählen. Die Wahl erfolgt mit der 
Maßgabe, dass das Ersatzmitglied Mitglied des 
Aufsichtsrats wird, wenn ein von der Hauptversammlung 
gewähltes Aufsichtsratsmitglied vor Ablauf der Amtszeit 
aus dem Aufsichtsrat ausscheidet, und dass das 
Ersatzmitglied die Stellung als Ersatzmitglied 
zurückerlangt, wenn die Hauptversammlung für ein 
vorzeitig ausgeschiedenes Aufsichtsratsmitglied, das 
durch ein Ersatzmitglied ersetzt worden ist, eine 
Neuwahl vornimmt. 
 
Die Aufsichtsratsmitglieder sowie das Ersatzmitglied 
werden von der Hauptversammlung für die Zeit bis zur 
Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über die 
Entlastung für das 1. Geschäftsjahr nach dem Beginn der 
Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die 
Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. 
 
Die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats sowie des 
Ersatzmitglieds erfolgt in Einzelwahl. 
 
Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96 Abs. 1, 101 
Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 7 Abs. 1, 2 der Satzung 
aus sechs durch die Hauptversammlung zu wählenden 
Mitgliedern zusammen. 
 
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht 
gebunden. 
 
Mit Blick auf Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate 
Governance Kodex wird darauf hingewiesen, dass die 
Kandidaten für den Aufsichtsrat Herr Prof. Dr. Huang 
und Frau Shiu Mitarbeiter bzw. Mitglieder von 
Geschäftsführungsorganen der Goldin Fund Pte. Ltd., 
Singapur bzw. mit ihr verbundener Unternehmen sind. Die 
Goldin Fund Pte. Ltd., Singapur ist eine wesentlich an 
der Gesellschaft beteiligte Aktionärin. 
 
Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate 
Governance Kodex wird darauf hingewiesen, dass Herr 
Bernhard Riedel im Falle seiner Wahl in den 
Aufsichtsrat als Kandidat für den 
Aufsichtsratsvorsitzenden vorgeschlagen werden soll. 
 
Angaben über die unter Punkt 5 der Tagesordnung zur 
Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten: 
 
Herr Riedel ist Mitglied folgender gesetzlich zu 
bildender Aufsichtsräte und vergleichbarer in- und 
ausländischer Kontrollgremien von 
Wirtschaftsunternehmen: 
 
- Mitglied des Aufsichtsrats der Gigaset 
  Communications GmbH, Bocholt 
- Mitglied des Aufsichtsrats der Softmatic AG, 
  München 
- Mitglied des Beirats der Operatis Executive 
  Board Solutions GmbH, Neuhof 
 
Die anderen vorgeschlagenen Kandidaten haben keine 
Mitgliedschaften in anderen zu bildenden Aufsichtsräten 
und in vergleichbaren in- und ausländischen 
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. 
 
*TOP 6* 
*Neuregelung der Vergütung des Aufsichtsrates* 
 
Nach § 113 des Aktiengesetzes ist die Hauptversammlung 
für die Beschlussfassung über die Vergütung des 
Aufsichtsrats zuständig. Die Grundvergütung des 
Aufsichtsrats soll neu geregelt werden. 
 
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, wie folgt zu 
beschließen: 
 
'*1.* Der Beschluss der Hauptversammlung zur Vergütung 
der Aufsichtsratsmitglieder vom 19.12.2013 wird in 
Ziffer 1. 'Grundvergütung' geändert und wie folgt neu 
gefasst: 
 
'1. Grundvergütung. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats 
erhält eine feste Vergütung von EUR 5.000,00 
_('Grundvergütung')_ für jeden angefangenen Monat der 
Amtsausübung _('Abrechnungsmonat')._ Beginn und Ende 
jedes Abrechnungsmonats bestimmen sich nach §§ 187 Abs. 
1, 188 Abs. 2 BGB. Der Anspruch auf Grundvergütung 
entsteht mit dem Ende des Abrechnungsmonats.' 
 
*2.* Die unter Ziffer 1. beschlossene Änderung der 
Grundvergütung tritt zum 18.08.2017 in Kraft und gilt 
erstmals für nach dem 18.8.2017 beginnende 
Abrechnungsmonate. Sie bleibt gültig, bis die 
Hauptversammlung eine Neuregelung beschließt.' 
 
*Teilnahme an der Hauptversammlung* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind nach § 14 der Satzung diejenigen 
Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft 
unter der nachfolgend genannten Adresse, Faxnummer oder 
E-Mail-Adresse anmelden und einen von ihrem 
depotführenden Institut ausgestellten besonderen 
Nachweis ihres Anteilsbesitzes an diese Adresse, 
Faxnummer oder E-Mail-Adresse übermitteln: 
 
Gigaset AG 
c/o Commerzbank AG 
GS-MO 3.1.1 General Meetings 
60261 Frankfurt am Main 
Telefax: +49 (0) 69 1362 6351 
E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com 
 
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den 
Beginn des 27. Juli 2017 (0.00 Uhr MESZ) beziehen (sog. 
Nachweisstichtag) und bedarf der Textform (§ 126 b 
BGB). Der Nachweis des Anteilsbesitzes und die 
Anmeldung müssen der Gesellschaft spätestens bis zum 
Ablauf des 10. August 2017 (24.00 Uhr MESZ) zugehen. 
 
*Bedeutung des Nachweisstichtags* 
 
Der Nachweisstichtag ist für die Ausübung des 
Teilnahme- und den Umfang des Stimmrechts in der 
Hauptversammlung maßgebend. Im Verhältnis zur 
Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als 
Aktionär nur, wer den besonderen Nachweis des 
Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. 
Veränderungen im Aktienbestand nach dem 
Nachweisstichtag haben für das Teilnahmerecht und den 
Umfang des Stimmrechts keine Bedeutung. Personen, die 
zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besessen und 
ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben 
haben, sind somit weder teilnahme- noch 
stimmberechtigt, soweit sie sich nicht bevollmächtigen 
oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Aktionäre, 
die sich ordnungsgemäß angemeldet und den 
besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht haben, 
bleiben auch dann teilnahmeberechtigt und im Umfang des 
nachgewiesenen Anteilsbesitzes stimmberechtigt, wenn 
sie ihre Aktien nach dem Nachweisstichtag ganz oder 
teilweise veräußern. Für die 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 06, 2017 09:05 ET (13:05 GMT)

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