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DGAP-News: Gigaset AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Gigaset AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.08.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2017-07-06 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Gigaset AG München Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Gigaset AG mit dem Sitz in München WKN 515 600 ISIN DE0005156004 München, im Juli 2017 Sehr geehrte Aktionärinnen, sehr geehrte Aktionäre, wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Gigaset AG, München, am 17. August 2017 um 10.00 Uhr im Haus der Bayerischen Wirtschaft Max-Joseph-Str. 5 80333 München Die Hauptversammlung hat folgende Tagesordnung: *TOP 1* *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gigaset AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2016, des zusammengefassten Lageberichts für die Gigaset AG und den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* Die genannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen der Gigaset AG, Bernhard-Wicki-Str. 5, 80636 München, sowie im Internet unter www.gigaset.ag eingesehen werden und werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt. Der Aufsichtsrat hat den Jahres- und Konzernabschluss bereits gebilligt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung. *TOP 2* *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands* Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2016 Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. *TOP 3* *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats* Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2016 Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. *TOP 4* *Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017* Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu bestellen. *TOP 5* *Wahlen zum Aufsichtsrat* Die Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2017. Der Aufsichtsrat ist daher für die Zeit ab diesem Zeitpunkt insgesamt neu zu wählen. Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen als Aufsichtsratsmitglieder in den Aufsichtsrat zu wählen: 1. Bernhard Riedel, Rechtsanwalt bei MR Meindl & Riedel Rechtsanwälte, München 2. Hau Yan Helvin Wong, Rechtsanwalt, Geschäftsführer LFH Consultancy Company Limited, Hong Kong, Volksrepublik China 3. Paolo Vittorio Di Fraia, Kaufmann und Unternehmensberater, Paris, Frankreich 4. Ulrich Burkhardt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Senior Manager bei ECOVIS Wirtschaftstreuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München 5. Prof. Dr. Xiaojian Huang, Kaufmann, Mitglied der Geschäftsleitung, Goldin Financial Holdings Limited, Hong Kong, Volksrepublik China 6. Flora Ka Yan Shiu, Kauffrau, Mitglied der Geschäftsleitung als Leiterin Corporate Development, Goldin Real Estate Financial Group, Hong Kong, Volksrepublik China Der Aufsichtsrat schlägt ferner vor, 7. Barbara Münch, Legal Counsel bei AssetMetrix GmbH, München als Ersatzmitglied zu wählen. Die Wahl erfolgt mit der Maßgabe, dass das Ersatzmitglied Mitglied des Aufsichtsrats wird, wenn ein von der Hauptversammlung gewähltes Aufsichtsratsmitglied vor Ablauf der Amtszeit aus dem Aufsichtsrat ausscheidet, und dass das Ersatzmitglied die Stellung als Ersatzmitglied zurückerlangt, wenn die Hauptversammlung für ein vorzeitig ausgeschiedenes Aufsichtsratsmitglied, das durch ein Ersatzmitglied ersetzt worden ist, eine Neuwahl vornimmt. Die Aufsichtsratsmitglieder sowie das Ersatzmitglied werden von der Hauptversammlung für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung für das 1. Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats sowie des Ersatzmitglieds erfolgt in Einzelwahl. Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 7 Abs. 1, 2 der Satzung aus sechs durch die Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Mit Blick auf Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird darauf hingewiesen, dass die Kandidaten für den Aufsichtsrat Herr Prof. Dr. Huang und Frau Shiu Mitarbeiter bzw. Mitglieder von Geschäftsführungsorganen der Goldin Fund Pte. Ltd., Singapur bzw. mit ihr verbundener Unternehmen sind. Die Goldin Fund Pte. Ltd., Singapur ist eine wesentlich an der Gesellschaft beteiligte Aktionärin. Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird darauf hingewiesen, dass Herr Bernhard Riedel im Falle seiner Wahl in den Aufsichtsrat als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitzenden vorgeschlagen werden soll. Angaben über die unter Punkt 5 der Tagesordnung zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten: Herr Riedel ist Mitglied folgender gesetzlich zu bildender Aufsichtsräte und vergleichbarer in- und ausländischer Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: - Mitglied des Aufsichtsrats der Gigaset Communications GmbH, Bocholt - Mitglied des Aufsichtsrats der Softmatic AG, München - Mitglied des Beirats der Operatis Executive Board Solutions GmbH, Neuhof Die anderen vorgeschlagenen Kandidaten haben keine Mitgliedschaften in anderen zu bildenden Aufsichtsräten und in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. *TOP 6* *Neuregelung der Vergütung des Aufsichtsrates* Nach § 113 des Aktiengesetzes ist die Hauptversammlung für die Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats zuständig. Die Grundvergütung des Aufsichtsrats soll neu geregelt werden. Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, wie folgt zu beschließen: '*1.* Der Beschluss der Hauptversammlung zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder vom 19.12.2013 wird in Ziffer 1. 'Grundvergütung' geändert und wie folgt neu gefasst: '1. Grundvergütung. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält eine feste Vergütung von EUR 5.000,00 _('Grundvergütung')_ für jeden angefangenen Monat der Amtsausübung _('Abrechnungsmonat')._ Beginn und Ende jedes Abrechnungsmonats bestimmen sich nach §§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 2 BGB. Der Anspruch auf Grundvergütung entsteht mit dem Ende des Abrechnungsmonats.' *2.* Die unter Ziffer 1. beschlossene Änderung der Grundvergütung tritt zum 18.08.2017 in Kraft und gilt erstmals für nach dem 18.8.2017 beginnende Abrechnungsmonate. Sie bleibt gültig, bis die Hauptversammlung eine Neuregelung beschließt.' *Teilnahme an der Hauptversammlung* Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 14 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse, Faxnummer oder E-Mail-Adresse anmelden und einen von ihrem depotführenden Institut ausgestellten besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes an diese Adresse, Faxnummer oder E-Mail-Adresse übermitteln: Gigaset AG c/o Commerzbank AG GS-MO 3.1.1 General Meetings 60261 Frankfurt am Main Telefax: +49 (0) 69 1362 6351 E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 27. Juli 2017 (0.00 Uhr MESZ) beziehen (sog. Nachweisstichtag) und bedarf der Textform (§ 126 b BGB). Der Nachweis des Anteilsbesitzes und die Anmeldung müssen der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 10. August 2017 (24.00 Uhr MESZ) zugehen. *Bedeutung des Nachweisstichtags* Der Nachweisstichtag ist für die Ausübung des Teilnahme- und den Umfang des Stimmrechts in der Hauptversammlung maßgebend. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben für das Teilnahmerecht und den Umfang des Stimmrechts keine Bedeutung. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besessen und ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, sind somit weder teilnahme- noch stimmberechtigt, soweit sie sich nicht bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht haben, bleiben auch dann teilnahmeberechtigt und im Umfang des nachgewiesenen Anteilsbesitzes stimmberechtigt, wenn sie ihre Aktien nach dem Nachweisstichtag ganz oder teilweise veräußern. Für die
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July 06, 2017 09:05 ET (13:05 GMT)