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Bundesrechnungshof warnt vor Brexit-Mehrkosten in Milliardenhöhe

BERLIN (Dow Jones)--Durch den Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union könnten auf den deutschen Steuerzahler Mehrausgaben in Höhe von 5 Milliarden Euro jährlich zukommen. Dieses Worst-Case-Szenario zeichnet ein Sonderbericht des Bundesrechnungshofes. Die Behörde weist gleichzeitig darauf hin, dass die finanziellen Auswirkungen des Brexits auf den Bundeshaushalt derzeit noch nicht belastbar abgeschätzt werden können. Ebenfalls nicht absehbar sei, wie der nach dem Brexit wegfallende britische Beitrag kompensiert werde.

In seinem Bericht stellt der Bundesrechnungshof allerdings Berechnungen für den Fall an, dass die übrigen Mitgliedstaaten höhere Beiträge zahlen müssten. Dann könnten auf Deutschland als bislang bereits größtem Nettozahler (2015: 14,3 Milliarden Euro, 2014: 15,5 Milliarden) zusätzliche Nettobelastungen in der Größenordnung von bis zu 5 Milliarden Euro zukommen. Das Vereinigte Königreich hatte 2015 Nettozahlungen in Höhe von 11,5 Milliarden Euro geleistet.

Der Mix soll helfen 
 

Möglich wäre aber auch, das Ausgabevolumen des EU-Haushaltes ganz oder teilweise den geringeren Einnahmen anzupassen. Eine pauschale Kürzung der Ausgaben der Europäischen Union dürfte laut Bundesrechnungshof der Regelung des Artikels 20 der EU-Verordnung 1311/2013 über den mehrjährigen Finanzrahmen 2014 bis 2020 entsprechen.

Die Europäische Kommission sieht eine Kürzung des EU-Haushalts in der Größenordnung des britischen Nettobeitrags demnach als unrealistisch an. Sie votiert für einen Mix aus Ausgabenreduzierung, Flexibilisierung und höheren Beiträgen.

Über die Berechnungen des Bundesrechnungshofes hatte am Freitag zuerst die Bild-Zeitung berichtet. Die Zahlen finden sich in einem Sonderbericht der Behörde vom 26. Oktober und sind auf der Homepage des Rechnungshofes (bundesrechnungshof.de) nachzulesen.

Kontakt zum Autor: stefan.lange@wsj.com

DJG/stl/apo

(END) Dow Jones Newswires

November 03, 2017 06:04 ET (10:04 GMT)

Copyright (c) 2017 Dow Jones & Company, Inc.

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